Marken, Patente, Geschmacksmuster und andere Rechte aus der Gruppe des „Geistigen Eigentums“ sorgen immer wieder für viel Spaß und Freude. Diesmal ist Apple ausnahmsweise nicht beteiligt, sondern das Unternehmen „@T.E.L.L. Trading house for luxury labels GmbH“ aus Weinheim. Dieses Unternehmen möchte sich das @ als Wortmarke schützen lassen.

@ als Wortmarke eingetragen – Widerspruchsfrist läuft

Wortmarke? Interessant, dass man sich ein einzelnes Zeichen als Wortmarke schützen lassen kann. Bevor jetzt die Frage kommt: Nein, wir werden in Zukunft nicht für jede Mail oder die Wiedergabe einer Mailadresse Lizenzen zahlen müssen. Die Wortmarke ist nur für die Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 34 eingetragen, also Kleidung, Schuhe, verschiedene Lebensmittel, Backwaren, Tee, Kaffee, Getränke und alkoholische Getränke (außer Bier), Tabak und Raucherartikel. Und dann gibt es ja noch die Widerspruchsfrist, die ab der Veröffentlichung im Markenblatt ab dem 23.11.2012 bis zum 25.02.2013 laufen wird – und ich möchte wetten, dass es hier Widersprüche geben wird.

Was die Firma mit der Marke vor hat wissen wir nicht, aufgrund des Unternehmensnamens und der Klassen dürfen wir wohl mit Luxus-Artikeln aus den genannten Klassen rechnen, die mit dem Label @ in den Handel kommen sollen. Unschön wird es mit Sicherheit – mal wieder – für viele T-Shirt-Anbieter. Ein @ auf dem T-Shirt sollten die – sollte die Marke Bestand haben – wohl in Zukunft vermeiden, zumindest wenn zu verschiedenen unverständlichen Shirt-Abmahnungen in der Vergangenheit nicht noch neue @bmahnungen dazu kommen sollen.

Es könnte aber trotzdem interessant sein, den Fortgang dieser Markeneintragung zu beobachten… Interessant ist übrigens auch, wie viele und welche umgangssprachlichen Bezeichnungen für das @ die Wikipedia kennt: Affenschwanz, Affenohr, Affenschaukel, Klammeraffe, gekräuseltes A und Elefantenohr.

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  • http://twitter.com/theiNaD Daniel

    Hatte schon wer die Idee jegliches Zeichen auf sein Unternehmen zu registrieren? Das wäre doch mal was für Apple, Samsung, Google oder so :D

  • Pingback: Shirtblog » Bald Shirt-@bmahnungen?

  • hyperdelic

    ähnlich bescheuert wie die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tierrassen…Als antwort darauf patentier ich mir mal den Stinkefinger.

  • Stubber2

    interessant finde ich erzwungen Erklärung von Apple auf der Insel… http://www.apple.com/uk/legal-judgement/

  • http://gedankenspielchen.blogspot.de/ Andre

    Wow, das toppt ja wirklich alles. Scheiß auf Leistungsschutzrecht, scheiß auf Geschmacksmuster. Die Patentierung des @ dürfte Anwälte lange Zeit beschäftigen.

    Witzig wäre auch, wenn alle Mail-Adressen bald so aussehen: Guy@®example.com

  • Guest

    Es gibt auch immer wieder Leute, die sich in Leibzig das Stadtwappen von Köln haben eintragen lassen – und dann alle Firmen verklagen die das Köln Logo auf Tassen, T-Shirts und Co drucken !

    Für mich sind (vor allem IT-) Patente wie die Religion im Mittelalter – Die Bremse des Fortschritts

  • http://twitter.com/lowcee89 A Low Cee

    Es
    gibt auch immer wieder Leute, die sich in Leipzig das Stadtwappen von
    Köln haben eintragen lassen – und dann alle Firmen verklagen die das
    Köln Logo auf Tassen, T-Shirts und Co drucken !

    Für mich sind (vor allem IT-) Patente wie die Religion im Mittelalter – Die Bremse des Fortschritts

  • Harry Bleckert

    Unbedingt massenweise Widerspruch beim dpma einlegen!

    Beispiel für einen formlosen Widerspruch beim dpma (info@dpma.de):

    Hallo dpma,
    hiermit erkläre ich formlos meinen Widerspruch gegen die Eintragung der Marke mit dem Markenbild “@”, Registernummer: 302012038338.
    Link: [url]https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#verfahrensuebersicht[/url]

    Begründung:
    Einzelne Symbole/Zeichen seit langem gebräuchlicher Fonts und phonetische Zeichen/Buchstaben können unmöglich als Wortmarke eingetragen werden.
    Ein Buchstabe/Zeichen ist kein Wort.

    Die Eintragung des “@” als Wortmarke entbehrt der Vernunft, schafft jedoch eine juristische Grundlage für ein Abmahn-Geschäftsmodell.
    Schon deshalb ist im öffentlichen Interesse geboten dieser Eintragung zu Widersprechen!
    ————————————————-
    Hier ein SpOn-Artikel zum Thema:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/weinheimer-firma-t-e-l-l-laesst-zeichen-als-wortmarke-schuetzen-a-863884.html

  • Pingback: @-Zeichen als Wortmarke eingetragen – Verwendung könnte bald teuer werden » t3n News

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