Marken, Patente, Geschmacksmuster und andere Rechte aus der Gruppe des „Geistigen Eigentums“ sorgen immer wieder für viel Spaß und Freude. Diesmal ist Apple ausnahmsweise nicht beteiligt, sondern das Unternehmen „@T.E.L.L. Trading house for luxury labels GmbH“ aus Weinheim. Dieses Unternehmen möchte sich das @ als Wortmarke schützen lassen.
Wortmarke? Interessant, dass man sich ein einzelnes Zeichen als Wortmarke schützen lassen kann. Bevor jetzt die Frage kommt: Nein, wir werden in Zukunft nicht für jede Mail oder die Wiedergabe einer Mailadresse Lizenzen zahlen müssen. Die Wortmarke ist nur für die Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 34 eingetragen, also Kleidung, Schuhe, verschiedene Lebensmittel, Backwaren, Tee, Kaffee, Getränke und alkoholische Getränke (außer Bier), Tabak und Raucherartikel. Und dann gibt es ja noch die Widerspruchsfrist, die ab der Veröffentlichung im Markenblatt ab dem 23.11.2012 bis zum 25.02.2013 laufen wird – und ich möchte wetten, dass es hier Widersprüche geben wird.
Was die Firma mit der Marke vor hat wissen wir nicht, aufgrund des Unternehmensnamens und der Klassen dürfen wir wohl mit Luxus-Artikeln aus den genannten Klassen rechnen, die mit dem Label @ in den Handel kommen sollen. Unschön wird es mit Sicherheit – mal wieder – für viele T-Shirt-Anbieter. Ein @ auf dem T-Shirt sollten die – sollte die Marke Bestand haben – wohl in Zukunft vermeiden, zumindest wenn zu verschiedenen unverständlichen Shirt-Abmahnungen in der Vergangenheit nicht noch neue @bmahnungen dazu kommen sollen.
Es könnte aber trotzdem interessant sein, den Fortgang dieser Markeneintragung zu beobachten… Interessant ist übrigens auch, wie viele und welche umgangssprachlichen Bezeichnungen für das @ die Wikipedia kennt: Affenschwanz, Affenohr, Affenschaukel, Klammeraffe, gekräuseltes A und Elefantenohr.
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