Britische Richter haben Apple aufgefordert, innerhalb von 48 Stunden eine neue Stellungnahme zu schreiben, die Samsung von den Kopie-Vorwürfen freispricht. Die ist nun zumindest schon einmal in den Print-Medien auf der Insel aufgetaucht und liest sich gleich mal ein bisschen anders, als man eine Werbung von Apple sonst so gewohnt ist:
Wir haben euch bereits davon erzählt, dass Apple bei seiner Formulierung nochmal nachbessern muss. Daran, dass das nun – zumindest für die Print-Umsetzung – wirklich sehr flott gegangen ist, kann man wohl auch erkennen, dass Apple den Ernst der Lage erkannt hat. Die britischen Richter lassen sich nicht von Apple auf der Nase herumtanzen und so war man wohl schnell der Meinung, dass man dem Wunsch des Gerichts umgehend nachkommen sollte. Nach dem 48-Stunden-Ultimatum gab Apple zu bedenken, dass man einige Wochen brauche, um eine neue Erklärung zu formulieren und online zu stellen. Das ließ die Richter ziemlich kalt, die auch ganz frech nachhakten, wieso man denn nicht einen neuen Text online stellen könne in der gleichen Zeit, in der man einen anderen rausnehme. Ein anderer zuständiger Richter forderte sogar ein eidesstattliche Erklärung der Apple-Führung mit der Begründung, wieso das technisch so schwer zu bewerkstelligen sei.
Wenn ihr euch den überarbeiteten Text jetzt aber anschaut, werdet ihr vermutlich auch der Meinung sein, dass Apple dieses Mal seriöser zu Werke gegangen ist und dass die Stellungnahme in diesem Wortlaut nun auch vom Gericht so abgenickt werden könnte – dass Wörtchen “Entschuldigung” findet sich dort natürlich dennoch nicht. Forbes spricht davon, dass Apple mitunter die gleiche Arroganz an den Tag lege, die schon RIM und Nokia das Genick gebrochen habe. Mag sein, dass jetzt ein Umdenken mit ein wenig mehr Demut in Cupertino einsetzt.
Update:
Jetzt ist das überarbeitete Statement auch auf der britischen Apple-Seite online und kann eingesehen werden. Auf der Startseite findet sich ein Hinweis auf die überarbeitete Stellungnahme mit dem Eingeständnis, dass der erste Versuch nicht akkurat war. Wie ihr sehen könnt, hat man sich auch an die Vorgaben gehalten, was die Schriftgröße angeht.
Dort findet sich ein Link, der dann zu dem kompletten Statement führt. Das lautet im vollen Wortlaut:
Samsung / Apple UK judgment
On 9 July 2012 the High Court of Justice of England and Wales ruled that Samsung Electronic(UK) Limited’s Galaxy Tablet Computers, namely the Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 do notinfringe Apple’s Community registered design No. 0000181607-0001. A copy of the full judgment of
the High Court is available from www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Patents/2012/1882.html.That Judgment has effect throughout the European Union and was upheld by the Court of Appeal of England and Wales on 18 October 2012. A copy of the Court of Appeal’s judgment is available from www.bailii.org/ew/cases/EWCA/Civ/2012/1339.html. There is no injunction in respect of the Community registered design in force anywhere in Europe.
Warten wir nun mal ab, was das britische Gericht dazu sagt. (/Update)
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