Der ewige Streit zwischen Google/YouTube und GEMA in Deutschland geht weiter und in eine neue Phase: Jetzt reichte man Unterlassungsklage gegen das Video-Portal ein.
Weswegen klagt man? Wegen der Mitteilung, die wir auf YouTube anstelle des gewünschten Videos finden:
Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.
Die Gema hält diese Behauptung schlicht für unrichtig und hatte YouTube aufgefordert, den Verweis auf die Gema zu entfernen und YouTube auch dafür abgemahnt. Der nächste Schritt ist jetzt die Klage vor dem Landgericht in München.
Seitens der Gema ist von Stimmungsmache die Rede, weil die Gema nicht annährend so viele Videos beanstandet, wie YouTube letzten Endes dann tatsächlich sperrt. 0.375 Cent fordert die Gema pro Aufruf eines urheberrechtlich geschützten Videos und YouTube ist nach wie vor nicht gewillt, sich diesem Wunsch zu fügen. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts soll sich nun der Sache annehmen und herausfinden, ob ein solcher Preis pro Clip angemessen ist.
In Deutschland sind gleich mal 625 der 1000 beliebtesten Videos nicht verfügbar. Das sind über 60 Proznet und damit liegen wir weltweit auf Platz 1. Nur mal zum Vergleich: der Südsudan liegt auf Platz 2 in dieser unrühmlichen Liste – dort sind 152 Videos gesperrt. Die Gema will sich für diesen Missstand aber nicht allein den schwarzen Peter unterjubeln lassen und mit ihrer Klage erreichen, dass auch die öffentliche Wahrnehmung eine andere wird und Google zumindest als Mitschuldiger der Misere erkannt wird.
In welchem Land was gesperrt wird bei YouTube hat OpenDataCity in einer eigenen Anwendung schön aufgebröselt. Per Mouseover könnt ihr euch hier übrigens zu jedem Video weitere Infos holen:
Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.
Immer auf dem Laufenden bleiben? Dann abonniere unseren RSS-Feed!

Pingback: GEMA gegen alle – das Image ist ruiniert | wildcard blog