Heute hat Google auch für Deutschland das Feature „Hangouts on Air“ freigeschaltet. Im Gegensatz zu normalen Hangouts, die private Videochats mit bis zu 9 Teilnehmern ermöglichen, sind Hangouts on Air öffentlich, können also theoretisch viele Zuschauer haben. Diese Hangouts laufen dann über YouTube und lassen sich für eine spätere Wiedergabe aufzeichnen. Google hält sich dabei elegant aus der Frage raus, dass solche Streams in Deutschland als Fernsehen gelten und unter die entsprechenden Regulierungen fallen können. Die Verantwortung für die Einhaltung wird an den Veranstalter eines solchen Hangouts on Air durchgereicht.

Google+ Hangouts on Air jetzt auch in Deutschland

HOA 550x305 Google+ Hangouts on Air jetzt auch in Deutschland

Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten, darunter auch der einschlägigen Urheberrechtsgesetze und Übertragungsvorschriften wie der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese ist beispielsweise für Hangouts On Air im Serienformat relevant, die von Nutzern in der EU gestartet werden. Näheres dazu finden Sie in einer Checkliste der Medienanstalten.

Richtet sich ein Stream an 500 oder mehr User gleichzeitig, wird live gesendet, ist „journalistisch-redaktionell gestaltet“ und gibt es einen „Sendeplan“, dann handelt es sich nach der Definition des Gesetzes wahrscheinlich um „Rundfunk“ und ist zulassungspflichtig. Natürlich muss aber jedes Angebot einzeln geprüft werden. Wir werden sehen, ob die Landesmedienanstalten in naher Zukunft mit Anfragen überschwemmt werden oder ob es bald viele „Piratensender“ im Netz geben wird.

Quellen: Caschys Blog, Matthew Leske bei Google+

Newsletter abonnieren

RSS-Icon Immer auf dem Laufenden bleiben? Dann abonniere unseren RSS-Feed!
  • ChristophStickel

    Nach der Definition von “live” in der Checkliste, ist ein Hangout on Air NIE live, da es immer auch nachträglich auf Youtube angesehen werden kann:
    “Live bedeutet, dass das Angebot NUR zeitgleich mit seiner Ausstrahlung empfangen werden kann.”

    • http://www.facebook.com/dobschat Carsten Dobschat

      Ich werde einen Teufel tun und versuchen das zu interpretieren :)
      Aber zu dem Punkt: Ein HOA kann, muss aber nicht immer als Aufzeichnung auf YouTube bereit stehen…

      Ansonsten sagen ja die Landesmedienanstalten selbst, dass jedes Angebot einzeln geprüft werden muss, die werden wissen warum ;)

      • ChristophStickel

        Hurm… na, okey, dann zur Sicherheit einfach auf jeden Fall immer speichern.
        Google sollte für Deutschland einfach ne Option einbauen, dass die maximale Anzahl Zuschauer auf 499 begrenzt. Und wer die deaktiviert muss sich halt Prüfen lassen.
        Oder aber alle Google+ Nutzer gehen geballt zur jeweiligen Landesmedienanstalt und lassen sich bewerten, dass das für die nicht mehr zu bewältigen ist.

        • http://www.facebook.com/dobschat Carsten Dobschat

          Ich will ja nun nicht zu einer Landesmedienanstalten-DDOS aufrufen oder so, aber lustig wäre es doch schon, wenn plötzlich tausende Podcaster anfangen ihre Angebote prüfen zu lassen, weil sie ihre Podcast-Aufzeichnungen alle live via HOA streamen :D

  • Pingback: Die Zukunft des Social TV? Teil 2: Google Hangout On Air | Primus Inter Pares

Trackbacks & Pingbacks

  1. Pingback: Die Zukunft des Social TV? Teil 2: Google Hangout On Air | Primus Inter Pares