Heute hat Google auch für Deutschland das Feature „Hangouts on Air“ freigeschaltet. Im Gegensatz zu normalen Hangouts, die private Videochats mit bis zu 9 Teilnehmern ermöglichen, sind Hangouts on Air öffentlich, können also theoretisch viele Zuschauer haben. Diese Hangouts laufen dann über YouTube und lassen sich für eine spätere Wiedergabe aufzeichnen. Google hält sich dabei elegant aus der Frage raus, dass solche Streams in Deutschland als Fernsehen gelten und unter die entsprechenden Regulierungen fallen können. Die Verantwortung für die Einhaltung wird an den Veranstalter eines solchen Hangouts on Air durchgereicht.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten, darunter auch der einschlägigen Urheberrechtsgesetze und Übertragungsvorschriften wie der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese ist beispielsweise für Hangouts On Air im Serienformat relevant, die von Nutzern in der EU gestartet werden. Näheres dazu finden Sie in einer Checkliste der Medienanstalten.
Richtet sich ein Stream an 500 oder mehr User gleichzeitig, wird live gesendet, ist „journalistisch-redaktionell gestaltet“ und gibt es einen „Sendeplan“, dann handelt es sich nach der Definition des Gesetzes wahrscheinlich um „Rundfunk“ und ist zulassungspflichtig. Natürlich muss aber jedes Angebot einzeln geprüft werden. Wir werden sehen, ob die Landesmedienanstalten in naher Zukunft mit Anfragen überschwemmt werden oder ob es bald viele „Piratensender“ im Netz geben wird.
Quellen: Caschys Blog, Matthew Leske bei Google+
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