Oracle hat vor dem Nord-Kalifornischen Bezirksberufungsgericht seine Begruendung fuer die Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz im epischen Patent- und Copyright Kampf gegen Googles Android OS eingereicht und diese liest sich zumindest so, als waeren die Oracle nicht nur ausgewiesene Harry Potter Fans, sondern wuerden zumindest ansatzweise Humor besitzen.
Was war das nur fuer eine deftige Schlappe die Oracle im Mai 2012 in seinem Kampf gegen Android einstecken musste. Die Jury der Geschworenen wies naemlich die fundamentale Klage gegen Google ab, dass Android Java-Patente verletzen wuerde und das obwohl zuvor festgestellt wurde, dass zumindest Urheberrechtverletzungen begangen wurden.
Nun kann man sich gerade ueber letzteren Punkt vortrefflich streiten und mit dem “Fair-Use”-Killerargument fuer die Zukunft von freier Software im besonderen und Software-Entwicklung im Allgemeinen einstehen, der Gesunde Menschenverstand hat sich eh durchgesetzt. Richter Alsup hat letztendlich zum Glueck rational entschieden und sich nicht auf die Posse eingelassen, dass 9 Zeilen Code in irgendeiner Weise gut genug fuer einen Schadensersatz in Milliardenhoehe sind, wie sie insbesondere vom Oracle Lobbyisten Florian Mueller immer wieder gefordert wurden.
Jetzt will die Firma aus dem Kalifornischen Santa Clara offenbar noch einen Nachschlag und greift dabei ganz tief in die Belletristik-Truhe. Harry Potter muss nun ran und soll dem Bezirksberufungsgericht von Nord-Kalifornien in blumigen Worten vor Augen fuehren, wie Google am geistigen Eigentum Oracles naschte.
Die Einfuehrung liest sich dabei eher wie eine Buettenrede (ok, is schon Aschermittwoch, sorry!) als eine Berufungsbegruendung und laesst die fiktive Autorin “Ann Droid” zu einem neuen Synonym fuer anwaltlichen Erfindungsreichtum werden.
Anyways, Ann Droid moechte gerne einen Bestseller veroeffentlichen (wollen das nicht alle Autoren?) und ”… setzt sich mit einer Vorabveroeffentlichung von ‘Harry Potter und der Orden des Phonix’ hin, um diesen umzuschreiben. Dann kopiert woertlich alle Kapitelueberschriften von Kapitel 1 bis 38. Sie kopiert woertlich die zentralen Saetze jedes Absatzes… letztelich uebernimmt sie sinngemaess den Rest des Absatzes.”
Harry Potter 5.0 ist entstanden und wird zum Welthit!
Ann Droid findet aber nicht, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handele und dies sei genau so ein Bloedsinn, wie Google “Fair Use”-Verteidigung, so zumindest die Oracle-Anwaelte.
Der von Google kopierte Code umfasst Teile und detaillierte, komplexe Strukturen … von 37 Code-Packages, genauer gesagt die Ueberschriften von Kapiteln und Unterkapiteln sowie die zentralen Saetze dieser Packages – komplett und woertlich kopiert. Dann hat Google den Rest sinngemaess uebernommen
Alles schoen und gut, aber dann erlaeutern die Anwaelte worum es sich bei den Klassen handelt, wieviel Entwicklungsleistung die Java-Entwickler in diese packen mussten und wie Google selbige kopierte: Naemlich in dem man den Namen benutzte! Richtig, Google hat Ueberschriften zu “Kapiteln” uebernommen und den Rest halt sinngemaess (ergo remixed bzw. interpretiert und das ist in grosser Unterschied in meinen Augen!).
Was bei dieser Begruendung am verstoerendsten auffaellt ist die Tatsache, dass Oracle diese 37 API-Definitionen zu Programmen erklaert und damit eine Buechse der Pandora oeffnen koennte, welche die Industrie der Software-Entwicklung in ihren Grundfesten zu erschuettern vermag.
Sollte Oracle mit seiner Berufung Erfolg haben, wird dies fundamentale Auswirkungen auf die gesamte Branche haben, denn dann ist niemand mehr sicher, wenn er sich auch nur, absichtlich oder unabsichtlich, erlaubt aehnliche Bezeichnung wie ein Konkurrent zu benutzen. Bei Millionen Zeilen von Code, die moderne Betriebssysteme und Programma beinhalten, duerfte dies wohl ein nahezu unmoegliches Unterfangen sein.
Richter Michael Alsup hat in der ersten Instanz das einzig Richtige entschieden: Eine API ist eher ein Library-System um Buecher zu sortieren. Es ist kein Buch und steht damit auch nicht unter Urheberrechtsschutz!
P.S. Ich habe den Titel dieses Textes an einen Kommentar im Heise-Forum angelehnt, den ich hier gerne zitieren moechte:
Ann Droid und der Orden des Blödix
Man hat irgendwie den Eindruck, dass Oracle sich ungerecht behandelt
fühlt - ungefähr so wie der Axel-Springer-Verlag ohne
Leistungsschutzrecht. Und jetzt fangen sie an, Geschichten und
Märchen bei Gericht einzureichen, weil die Betrachtung von Gesetzen
allein es nicht mehr hergibt.
Wenn Segel-Larry damit durchkommt, hat er etwas geschafft, was
niemand vor ihm hingekriegt hat: Eine Programmierschnittstelle
schützen zu lassen. Damit wären Betriebssystem-Emulatoren, aber auch
Dinge wie Samba oder die Doc-Lesefunktion von LibreOffice die
nächsten Kandidaten für Angriffe, denn schließlich sind dort auch
Funktionen implementiert, anders als das Original, aber mit derselben
Schnittstelle
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