Apple UK muss wegen einer “falschen und irrefuehrenden” Bekanntmachungen auf seiner Webseite, die Verfahrungskosten von seinem aergsten Konkurrenten Samsung uebernehmen. Das beschloss das Berufungsgericht von England und Wales, wobei sie dem im Vereinigten Koenigreich doch arg gebeutelten Anklaeger aus Cupertino erneut in die Parade graetschten.
Ja, mit den angelsaechsischen Richtern ist nicht wirklich gut Kirschen Essen, insbesondere wenn man dann auch noch nach einer Urteilsverkuendung meint, selbige ein wenig hinters Licht zu fuehren.
Wir erinnern uns: Apple wurde im Sommer dazu verdonnert auf seiner Webseite und in diversen britischen Magazinen eine Stellungnahme zu veroeffentlichen, dass Samsung mit seinen Galaxy Tabs nicht das Apple iPad kopierte. Wohlgemerkt war Apple hier die Anklaeger und versuchte einen Verkaufsstop fuer die Samsung Produkte zu erzwingen! Als auch dann der Gang in die Berufung scheiterte, wollten die zustaendigen Richter ihr durchaus ungewoehnliches Urteil auch schnellstens umgesetzt haben, was Apple zu einem kleinen PR-Stunt nutzte.
Schaut man sich das jetzige Urteil an, dann waren die Richter nicht nur verstimmt, sie waren sogar richtig sauer:
APPLE: SCREW YOU, BRITS, everyone else says Samsung
There is much more material of the same sort. Nearly all of it reveals a fundamental misconception, namely that the UK case was about whether Samsung had copied the iPad. I cannot emphasise enough that it was not. As I said in my earlier judgment “this case must be decided as if the iPad never existed”. “It is not about whether Samsung copied the iPad” and “the registered design is not the same as the iPad.”
Es kam wie es kommen musste, die Judikative legte nach und verdonnerte Apple dazu das Statement innerhalb von 48h zu ueberarbeiten! Cupertino quengelte ein wenig und bat um mehr Zeit, musste sich dann jedoch dem Druck beugen und haute ein entsprechendes Update raus, welches jedoch durch das “responsive Design” der Apple Webseite aus den sichtbaren Bereich geschoben wurde.
Dennoch erkannten die Richter die Publicity dieses Statements im aktuellen Urteil an:
The Contested Notice had had over a million hits. It was necessary that the fact it was misleading be brought home. Only a notice on Apple’s homepage could be sure to do that
Sei es drum, dieser Kindergeburtstag kam offenbar bei unseren Nachbarn nicht wirklich gut an und somit legten die honorigen Herren noch einmal kraeftig nach. Apple muss fuer saemtliche Verfahrenskosten von Samsung aufkommen aka Gerichtsgebuehren und Anwaltskosten. Wer jetzt meint, dass dies ja in Europa nichts aussergewoehnliches ist fuer den Unterlegenen (egal ob Klaeger oder Beklagter), der vergisst hierbei, dass die UK-Richter einen Satz auf Entschaediungs bzw. Schadensersatz-Basis veranschlagten und das kann dann doch ein wenig teurer werden:
As to the costs (lawyers’ fees) to be awarded against Apple, we concluded that they should be on an indemnity basis. Such a basis (which is higher than the normal, “standard” basis) can be awarded as a mark of the court’s disapproval of a party’s conduct, particularly in relation to its respect for an order of the court. Apple’s conduct warranted such an order.
Ich kann nur jedem empfehlen sich einmal in einer ruhigen Minute die Ausfuehrungen der britischen Richter zu geben. Das ist ganz grosses Kino und klaert vor allen Dingen auch eine ganze Menge Missverstaendnisse auf. U.a. wird auch die Behauptung, dass das Galaxy Tab nicht so cool ist wie das iPad, widerlegt.
Immer auf dem Laufenden bleiben? Dann abonniere unseren RSS-Feed!

Pingback: Apple muss im Rechtsstreit gegen Samsung für Gerichtskosten aufkommen » Tablet Community
Pingback: England: Apple muss Verfahrenskosten für Samsung tragen wegen der Richtigstellung | anDROID NEWS & TV
Pingback: Apple muss die Verfahrenskosten von Samsung nach falscher Bekanntmachung übernehmen
Pingback: Apple vs Samsung: In den USA wird Befangenheit des Jury-Vorsitzenden geprüft, in UK bekommt Samsung die Prozesskosten › All About Samsung - Der Samsung-Blog