Ziemlich genau ein Jahr nachdem wir zum letzten Mal über den Markenstreit zwischen dem US-Chiphersteller Qualcomm und dem deutschen Reseller Smartbook AG um den Begriff und die Marke “Smartbook” gibt es nun schlechte Nachrichten für Qualcomm zu vermelden. Nachdem die Amerikaner sich im Februar 2011 zunächst gegen die Smartbook AG durchsetzen konnten, weil das Patent- und Markenamt den Markeineintrag für “Smartbook” löschte, hat die kleine Firma aus Offenburg nun offenbar nun wieder den Vorteil auf seiner Seite.
Am letzten Donnerstag wurde vom Markenamt dem Widerspruch der Smartbook AG gegen die von Qualcomm beantragte Löschung des Markeneintrags stattgegeben. Somit bleibt die Marke “Smartbook” bestehen, weshalb Qualcomm nun wohl seine ohnehin gescheiterten ARM-Netbooks nicht mehr so nennen dürfte. Insgesamt hat sich die Angelegenheit für den US-Chipriesen wohl inzwischen ohnehin erledigt, denn der Versuch, günstige ARM-basierte Mini-Notebooks im Markt zu etablieren wurde inzwischen abgeblasen.
Hier die Pressemitteilung der Smartbook AG:
SMARTBOOK AG gewinnt Rechtsstreit gegen Qualcomm
Offenburg 20. Februar 2012. Im Rechtsstreit der SMARTBOOK AG gegen die Qualcomm Incorporated hat das Deutsche Patent- und Markenamt (Bundespatentamt) in München am vergangenen Donnerstag sein Urteil zugunsten der SMARTBOOK AG gesprochen. Damit wurde der von Qualcomm beantragten Löschung des Markennamens SMARTBOOK sowie des Slogans „SMARTBOOK for smart people“ widersprochen.
Mit dem Urteil des Bundespatentamtes obliegt der SMARTBOOK AG nun nach wie vor die freie Nutzung ihres seit 2001 verwendeten und 2005 offiziell eingetragenen Markennamens SMARTBOOK als Marke sowie Wort-/Bildmarke und des zugehörigen Slogans „SMARTBOOK for smart people“. Die Qualcomm Incorporated hatte 2009 die Löschung der genannten Begriffe vor dem Hintergrund beantragt, die freie Verwendbarkeit des Namens als beschreibendes Wort für Netbooks und ähnliche Produkte nutzen zu können. Der Löschung wurde zunächst Anfang 2011 vom Bundespatentamt stattgegeben, woraufhin SMARTBOOK erfolgreich Beschwerde gegen das Urteil einlegte.
Mit dem vergangene Woche gesprochenen Urteil bestätigten die Richter die Kernargumentation, dass der Begriff Smartbook kein beschreibendes Wort darstellt.
Torsten Duffner, Vorstand der SMARTBOOK AG: „Ich freue mich über das Urteil, das unsere Argumentation und Strategie nun auch von offizieller Seite bestätigt. Damit können wir uns weiterhin auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb hochwertiger Mobile-Computing-Lösungen unter unserem etablierten Namen konzentrieren.“
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