Update, 01.11.: Die Richter in Großbritannien verlangen, dass Apple innerhalb von 48 Stunden seine Stellungnahme in Sachen Samsung neu formuliert. Apple hat neulich zähneknirschend das Urteil zur Kenntnis genommen, welches das Unternehmen in die Pflicht nahm, öffentlich zu erklären, dass Samsung das iPad eben nicht kopiert hat. Das Statement Apple auf der eigenen Seite las sich aber dann eher wie eine iPad-Werbung und nicht wie ein Schuldeingeständnis.
Die zuständigen Richter fühlen sich, wie der Guardian berichtet, gelinde gesagt veräppelt (ja, dümmster Wortwitz ever, ich weiß ^^) und haben Apple nun gebeten, diesen Text schleunigst zu überarbeiten. Und “schleunigst” meint binnen 48 Stunden. Apple jammert natürlich und behauptet, dass man dafür Wochen bräuchte – so viel Text ist ja auch nicht schnell geschrieben ;) Darüber hinaus muss Apple die Font-Größe 11 auf seiner Startseite wählen, um das Statement zu präsentieren – und nicht wieder im Footer der Seite verstecken. Dieses Statement soll dann bis zum 14. Dezember auf der Seite verbleiben. Egal, wie die Patent-Geschichten anderswo verlaufen – zumindest in England lassen sich die Richter nicht verarschen! via (/Update)
Apple hat sich im Juli in Großbritannien vor Gericht im Patentstreit mit Samsung eine Schlappe einfangen müssen. Das wollte man nicht auf sich sitzen lassen und erhob Einspruch gegen das Urteil. Das Gericht jedoch bestätigte nun auch in zweiter Instanz das Urteil – alles bleibt somit beim alten.
Was bedeutet das konkret? Schauen wir nochmal zurück auf den Sommer: da hatte es der Richter Colin Birss bei seiner Urteilsverkündung gut gemeint mit den Koreanern, auch wenn er der Konkurrenz bescheinigte, ein wesentlich cooleres Tablet auf den Markt gebracht zu haben.
Genau diese “Coolness”, die ein Galaxy Tab laut Gericht vermissen ließe, erklärt aber diesen Sieg für Samsung: denn wenn so offensichtlich zu erkennen ist, dass das eine Tablet cooler ist als das andere, dann besteht auch keine Verwechslungsgefahr! Die europäischen Geschmacksmuster Apples würden demnach nicht verletzt. Das ist nun also in der nächsten Instanz bestätigt geworden und das Urteil tritt somit in Kraft. Damit beginnt der unschöne Teil für Apple: Das Urteil sieht nämlich vor, dass Apple sowohl in britischen Zeitungen als auch auf seiner eigenen Seite in UK verkünden muss, dass Samsungs Design absolut astrein ist und nicht etwa von Apple abgekupfert. Somit verliert man nicht nur in der Sache, sondern “darf” nun auch noch indirekt Werbung für den Erz-Feind machen.
Das Gericht in England hatte aber auch noch ein Hühnchen zu rupfen mit dem LG in Düsseldorf, welches zu Gunsten Apples entschieden hatte und wo auch immer noch ein endgültiges Urteil aussteht. Dort gab es – etwa zwei Wochen nach dem Urteil in Großbritannien – ein vorläufiges Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 7.7. Nach EU-Richtlinien hätte man in Düsseldorf aber gar nicht so entscheiden dürfen und sich stattdessen dem in UK gefällten Urteil anschließen müssen. Die abschließende Urteilsverkündung steht in Deutschland noch aus, aber auch hier sieht es nach aktuellem Stand lange nicht so günstig für Apple aus, wie die Mannen aus Cupertino das beispielsweise im eigenen Land gewohnt sind.
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