Der Mobile Messenger WhatsApp verstösst in der aktuellen Form in Kanada und den Niederlanden gegen die dort geltenden Datenschutzgesetze. Die zuständigen Datenschützer beider Ländern haben einen gemeinsamen Bericht zu dazu veröffentlicht. Konkret werfen sie dem Unternehmen den Zugriff auf das gesamte Adressbuch eines Benutzers vor, ohne Unterscheidung zwischen Nutzern und Nicht-Nutzern des Dienstes.
Über den Messenger-Dienst des Unternehmens aus Kalifornien werden inzwischen über 10 Milliarden Nachrichten jeden Tag geschickt, allen unschönen Schlagzeilen zum Trotz wächst der Dienst immer weiter. Und Negativ-Schlagzeilen gab es nun wirklich genug: nicht enden wollende Sicherheitsprobleme, unfassbare 78 Cent pro Jahr Gebühr für den Dienst und auch der Datenschutz wurde immer wieder thematisiert. Daran wird wohl auch die Tatsache nichts ändern, dass jetzt von offizieller Seite bestätigt wurde, dass WhatsApp sowohl in den Niederlanden als auch in Kanada gegen geltende Gesetze verstösst. Immerhin gehört es inzwischen bei Datenschutzbehörden zum Alltag Unternehmen aus dem Bereich sozialer Netze (zu denen man Messenger durchaus auch zählen kann) aufgrund des Umgangs mit Nutzerdaten zu kritisieren und anzugreifen.
Bislang tun sich Datenschützer immer etwas schwer im Umgang mit international operierenden Unternehmen, bestes Beispiel ist der Versuch deutscher Datenschützer Facebook dazu zu bringen eine Pseudonyme Nutzung des Netzwerks zu erlauben. Hier könnten solche international abgestimmten Aktionen den Datenschützern ein größeres Gewicht gegenüber den Unternehmen geben.
Fraglich dürfte aber sein, ob und vor allem wie WhatsApp die geforderten Änderungen in seinem Dienst unterbringen wird:
“This lack of choice contravenes (Canadian and Dutch) privacy law. Both users and non-users should have control over their personal data and users must be able to freely decide what contact details they wish to share with WhatsApp,” said Jacob Kohnstamm, chairman of the Dutch Data Protection Authority.
Letztlich würde das wohl bedeuten, dass WhatsApp nur Zugriff auf die Kontaktdaten von Personen nehmen darf, die dazu eine Genehmigung erteilt haben (und sei es durch die Anmeldung bei WhatsApp). Ein kompletter Abgleich des Adressbuchs ist damit praktisch ausgeschlossen. Aber gerade das dürfte einen Teil des Erfolgs von WhatsApp ausmachen, entsprechende Funktionen finden sich im „sozialen Web“ an allen möglichen Stellen: Ständig möchte ein Service oder eine App Zugriff auf meine Mails, meine Kontakte oder mein Facebook-Profil, um dort nach „Freunden“ zu suchen.
Ob sich durch den Bericht der Datenschutzbehörden etwas an der Verbreitung und der Nutzung von WhatsApp ändern wird, wage ich zu bezweifeln – auch wenn unser Beitrag zu den WhatsApp-Alternativen zu den meistgelesenen gehört.
Immer auf dem Laufenden bleiben? Dann abonniere unseren RSS-Feed!

Pingback: Kurz und knackig 1/2013 | urks!