Apple und seinen deutschen Anwälten ist bei den Unterlagen zu der Einstweiligen Verfügung gegen Samsung und das Galaxy Tab 10.1 ein Fehler unterlaufen. Die von dem Unternehmen in den Papieren gezeigten Abbildungen des Galaxy Tab entsprechen in ihren Ausmaßen nicht dem tatsächlichen Samsung-Tablet, sie sind also teilweise kleiner und durch Bildbearbeitung in ihrer Form verändert worden, so dass sie nun stärker dem iPad 2 entsprechen. Ob hier tatsächlich ein Fehler vorliegt, oder ein dreister Versuch die zuständigen Richter zu täuschen, um eine Entscheidung zugunsten von Apple zu erreichen, wage ich hier jetzt nicht zu beurteilen, aber dennoch riecht die Aktion ein bisschen streng.

Um den Richtern zu beweisen, dass das Galaxy Tab tatsächlich wie von Apple behauptet mit dem iPad 2 “praktisch identisch” ist, wurden diverse Fotos und Vergleichsbilder mit den beiden Geräten vorgelegt. Am Beispiel der Abbildungen auf Seite 28 des Antrags von Apple wiesen die Kollegen von WebWereld.nl nun aber nach, dass die Bilder des Samsung Galaxy Tab 10.1 teilweise stark verändert wurden. So ist das Bild des Galaxy Tab 10.1 so verzerrt worden, dass Foto und tatsächliche Maße nicht mehr übereinstimmen, weil das Seitenverhältnis verändert wurde. Den Berechnungen zufolge ist das von Apple gezeigte Samsung-Tablet ganze 8 Prozent breiter als das tatsächliche Gerät und sieht daher eher aus wie ein Apple iPad 2.
Für einen von WebWereld befragten Anwalt könnte sich daraus für Apple ein Problem ergeben, denn die Parteien in einem Rechtsstreit sind gesetzlich verpflichtet, den Richtern “komplette und wahrheitsgemäße” Beweise vorzulegen, wobei es unerheblich ist, ob fehlerhafte Beweise absichtlich oder versehentlich vorgelegt werden. Noch wichtiger ist dies angeblich in Fällen, in denen das Gericht ohne eine Befragung der anderen Partei entscheidet, wie im Fall von Apple gegen Samsung am Landgericht Düsseldorf geschehen. Auch Florian Müller von FOSSPatents geht deshalb davon aus, dass sich aus den fehlerhaften Beweisen für Apple ein massives Problem ergeben könnte, was das Ziel des europaweiten Importverbots für das Samsung Galaxy Tab 10.1 unerreichbar machen könnte.
Müller bezweifelt allerdings, dass die Apple-Anwälte das Gericht willentlich in die Irre führen wollten. Unter anderem sei es möglich, dass es sich um einen Prototypen handele, heißt es. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 ist in der von Apple als Kopie betrachteten Form aber bereits seit Mai bekannt. Die Anträge von Apple sind auf den 4. August datiert, das gezeigte Gerät kann daher einfach gar kein Prototyp sein. Schließlich hatte auch die etwas dickere ältere Version abgesehen von der Dicke fast die gleichem Maße und sämtliche anderen Tablets mit 16:9-Display wie das Galaxy Tab 10.1 haben eben ganz andere Maße als das iPad 2 mit seinem 4:3-Format. Für Apple heisst es nun “aufpassen”, denn die Beweislage ist ohnehin recht dünn, so dass die fehlerhaften Bilder bei der Anhörung vor dem Landgericht Düsseldorf am 25. August zu einem wirklichen Hindernis werden könnten.
Quelle: Webwereld.nl