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Apple zum Big Brother Award: Vorwürfe seien „schlichtweg falsch“

von Carsten Dobschat am 15. April 2013
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Nachdem die Apple Retail Germany GmbH mit dem Big Brother Award 2013 im Bereich Arbeitswelt ausgezeichnet wurde, reagierte das Unternehmen und bezeichnete die Vorwürfe als „schlichtweg falsch“.

Unter anderem wurde in der Begründung der Jury auf Vorwürfe hingewiesen, dass neben den Verkaufsräumen der Apple Stores auch Mitarbeiterbereiche mit Kameras überwacht würden, was nach deutschem Recht nicht zulässig wäre, trotz einer von den Mitarbeitern unterschriebenen Einwilligungserklärung. Ebenfalls illegal sei die zentrale Überwachung der Kamerabilder in England:

Demgegenüber berichtet allerdings der Spiegel im November 2012 darüber, dass bei einem Besuch der Gewerbeaufsicht im Münchener Apple Store Überwachungskameras entdeckt wurden, die nicht das Lager, sondern das Personal filmten. Und in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 25. Januar 2013 war nachzulesen, dass ein anonymer Blog Apple vorwirft, es „seien in einigen deutschen Apple Stores Kameras in den Pausenräumen und vor den Toiletten installiert, um zu sehen, welche Mitarbeiter wie oft aufs Klo gehen. Auch Tonaufnahmen würden in einigen Läden durchgeführt“. Weiter heißt es dort „In England sitzt die Sicherheitszentrale für die europäischen Apple Stores, hier laufen die Bilder der über das Internet übertragenen Überwachungskameras zusammen“.
Die Videoüberwachung ist in der beschriebenen Form in Deutschland unzulässig. Geltendes Datenschutzrecht in Deutschland lässt Videoüberwachung allenfalls in Verkaufsräumen zu, nicht aber eine permanente Videokontrolle von Beschäftigten in allen Betriebsräumen. Arbeitsrechtlich unzulässig wäre auch die beschriebene Auswertung der Videodaten in England. Das ließe sich auch nicht nachträglich durch eine Einwilligungserklärung legalisieren. Zumal wir die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Erklärung in Frage stellen: Wird sie zusammen mit einem Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, spricht dies immer gegen die notwendige Freiwilligkeit.

Da diese Form der Videoüberwachung illegal wäre, ist es nicht verwunderlich, dass und welche Stellung Apple in diesem Fall bezieht. Wie die Videoüberwachung in den Apple Stores tatsächlich gehandhabt wird, wird hoffentlich von den zuständigen Behörden geklärt und im schlimmsten Fall unterbunden werden.

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