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Apples “Pinch-To-Zoom”-Patent für ungültig erklärt – Hoffnung für Samsung?

von Roland Quandt am 20. Dezember 2012
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Samsung hat einen kleinen Sieg im Patentstreit mit Apple errungen. Das US-Patent- und -Markenamt hat das gemeinhin als “Pinch-To-Zoom”-Patent bekannte Apple-Patent für hinfällig erklärt, das in der Auseinandersetzung mit Samsung in den USA eine große Rolle gespielt hat. Jetzt gibt es für die Koreaner ein wenig mehr Hoffnung, die Schadenersatzsumme von über einer Milliarde Dollar etwas zu drücken.

Das amerikanische Patent- und -Markenamt (USPTO) hat nach eigenen Angaben bei einer erneuten Prüfung von Apples Patent festgestellt, dass die darin beschriebenen Technologien bereits von anderen früher erteilten Patenten abgedeckt sind und somit nicht mehr durch das neue Patent geschützt werden können. Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie von den Prüfern trotz frührer Patente als patentierbar eingestuft werden, was aber offenbar nicht der Fall ist.

Samsung hatte die Prüfung des Apple-Patents beantragt und legte erst einmal nur vorläufige Entscheidung des USPTO jetzt bei Gericht vor. Apple hätte jetzt noch die Möglichkeit, eine noch ausstehende endgültige Entscheidung des USPTO in dem Fall anzufechten, doch wenn man damit scheitert, könnte dies Auswirkungen auf die von Samsung zu zahlende Schadenersatzsumme haben. Um diese neu festzulegen, würde es eines neuen Verfahrens bedürfen und genau das ist es, was Samsung mit seinen Schachzügen zu erreichen versucht.

Letztlich geht es dem koreanischen Konzern darum, durch ein neues Verfahren die Patente erneut auf die Probe zu stellen, um in dem Urteil eines Geschworenengerichts im August verhängte Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar zu reduzieren oder das Urteil sogar rückgängig zu machen. Das “Pinch-To-Zoom”-Patent ist allerdings keineswegs so weit gefasst, wie es der von den Medien verwendete Name vermuten lässt.

Es beschreibt im Grunde eine sehr spezifische Art, den Touchscreen und die Finger zur Bedienung einer Software zu verwenden. Bei Android “Jelly Bean” wurde das Ganze inzwischen nach Angaben von Google anders gelöst, so dass Apples Vorwurf, Samsung würde das Patent verletzen inzwischen ohnehin hinfällig wäre. Derzeit ist im Grunde in dem Patentkrieg zwischen Apple und Samsung mit Blick auf dieses Patent somit alles wieder offen. Das Ganze wird uns wohl noch eine kleine Ewigkeit beschäftigen – bis es irgendwann vielleicht einfach nur noch egal ist.

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