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Kommentar

Abschied von der Privatsphäre: Mit Smartphones von Flüchtlingen fängt es an

Das Bundeskabinett hat nun also beschlossen, dass nach Deutschland geflüchtete Menschen weniger Anspruch auf Privatsphäre haben, als andere. Um „die Identität von Asylsuchenden überprüfen zu können“, sollen in Zukunft die Smartphones dieser Menschen durchsucht werden dürfen - natürlich nur in Einzelfällen. 150.000 „Einzelfälle“ wären das im letzten Jahr gewesen - mindestens.

von Carsten Dobschat am 23. Februar 2017
  • Email
  • @dobschat

Wir hatten bereits das Thema, dass es sich bei unseren Smartphones um Geräte handelt, die sehr viel über uns aussagen, wenn nicht sogar fast alles. Wir speichern darauf Kontakte, Termine, Fotos, Mails, haben damit Zugang zu unseren Cloud-Speichern, es werden unsere Standorte darauf aufgezeichnet, bei vielen auch Fitness- und Gesundheitsdaten. Es gibt wohl kaum ein einzelnes Gerät, das so viele Daten von und über uns speichert. So eine umfassende Datensammlung weckt natürlich Begehrlichkeiten. Bei Grenzkontrollen wird immer wieder Zugriff auf das Smartphone von Reisenden verlangt und die Aussicht, dass dieser Zugriff in gar nicht so ferner Zukunft zum Standard wird beim Grenzübertritt, ist zumindest nicht vollkommen abwegig.

Empfehlung: Internationale Reisen nur noch ohne Smartphone

Mit dem „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ möchte die Bundesregierung es unter anderem dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglichen, Zugriff auf die Smartphones von geflüchteten Menschen zu nehmen, um deren Identität festzustellen. Wie viele von dieser Maßnahme betroffen wären, ist dabei vollkommen offen: Während einige aus der Koalition von „Einzelfällen“ sprechen, heißt es auf der anderen Seite, im vergangenen Jahr wären ca. 150.000 Menschen von dieser Maßnahme betroffen gewesen, aber auch von 50-60% aller Geflüchteter ist die Rede. So richtig genau weiß man es einfach nicht.

Problem: Identitätsfeststellung

Natürlich ist für ein Asylverfahren oder auch für die Entscheidung, ob ein Mensch als Flüchtling im Sinne des Gesetzes gilt, wichtig zu wissen, wer dieser Geflüchtete ist, woher er kommt und welche Fluchtgründe es gibt. Und selbstverständlich gibt es hier auch Betrug und Missbrauch, schließlich haben wir es mit Menschen zu tun und in jeder Gruppe Menschen gibt es welche, die sich nicht an die Regeln halten (um es mal vorsichtig zu formulieren). Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aus Ländern, die als „sicher“ gelten, ihre Papiere weg schmeissen und eine andere Identität mit einer Herkunft aus einem Kriegsland erfinden, um dadurch zumindest ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Man könnte jetzt lange und breit darüber diskutieren, inwiefern man diese Art des Betrugs (und nicht anderes ist es) aus humanitären Gründen einfach hinnehmen will oder ob man Menschen ausweist, weil sie eben nicht aus einem Kriegsgebiet kommt, sondern aus einer Ecke der Welt, in der ihnen „nur“ der Hungertod droht. Juristisch ist die Frage klar: Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, der muss Deutschland wieder verlassen.

Was so einfach klingt, ist in der Praxis aber dann doch nicht so einfach. Soll jemand abgeschoben werden, dann muss man zuerst einmal klären, wohin. So lange nicht klar ist, wer jemand ist und woher er stammt, kann man ihn auch nicht abschieben. Es gibt dann natürlich noch weitere Hürden, aber wenn schon die Identität einer Person unklar ist, scheitert die Abschiebung schon, bevor man es überhaupt versuchen kann. Diese Probleme sind natürlich prima Futter für Rechtspopulisten und Rechtsextreme, das ist bekannt. Also hat man sich in der Bundesregierung überlegt, wie man das Problem lösen und damit den Rechten potentielle Wähler abjagen kann.

Lösung: Smartphones untersuchen

Also untersucht man in Zukunft die Smartphones der Geflüchteten – übrigens schon Provokation genug für manche Rechtsausleger, dass Geflüchtete überhaupt Smartphones besitzen – und hofft damit, das Problem der Identitätsfeststellung in den Griff zu bekommen.

Selbst wenn ein Geflüchteter seine Papiere verloren, weg geschmissen oder aufgegessen hat, auf seinem Smartphone wird man genug Hinweise auf seine Flucht- oder Reiseroute finden, Kontakte zu Freunden und Familien und vielleicht auch handfeste Belege für seine wahre Herkunft. Also alles super – zumindest, wenn man außer Acht lässt, dass auch Geflüchtete Menschen sind und daher Menschenrechte haben. Und damit haben auch Geflüchtete ein Recht auf Privatsphäre. Dieses wird mit dem Gesetz aber massiv eingeschränkt, während auf der anderen Seite das Gesetz die Behörden in ihrem Zugriff nur unzureichend auf die absolut notwendigen Informationen einschränkt. Verschiedene Juristen bezweifeln auch, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, hat noch keine Bundesregierung davon abgehalten, Gesetze vorzulegen und von der eigenen Koalition beschließen zu lassen. Und das wird für dieses Gesetz schon gleich gar nicht gelten, schließlich macht die AfD Druck mit der Behauptung, „die Politiker“ würden keine Politik mehr „für das Volk“ machen, sondern sich mehr um „Invasoren“ sorgen. Damit konnte die AfD schon so einiges an Zustimmung in Umfragen gewinnen und angesichts der Bundestagswahl in diesem Jahr, ist dieses Gesetz wohl auch zu einem nicht unerheblichen Anteil ein „Anti-AfD-Gesetz“.

Stück um Stück

Übrigens ist es sehr interessant, dass absolut offen ist, wie viele Geflüchtete von diesem Eingriff in die Grundrechte betroffen sein werden. Ob es nun „Einzelfälle“ (Eva Högl, SPD) sind oder 150.000 Geflüchtete (Armin Schuster, CDU) oder gar 50-60% (Innenministerium) aller Geflüchteten – darüber gibt es offensichtlich nicht mal in der Koalition Einigkeit. Wenn man aber noch nicht mal weiß, wie viele von diesen Maßnahmen betroffen wären, dann kann man auch nicht seriös schätzen, ob und wie viel Nutzen das bringt. Es wird also in die Grundrechte von Menschen eingegriffen, ohne überhaupt abschätzen zu können, welchen Erfolg dieser Eingriff bringen soll.

Deswegen sind Zweifel angebracht, dass es einen breiten Widerspruch gegen dieses Gesetz gibt. Natürlich kritisieren Pro Asyl und Datenschützer das Gesetz, auch in den Parteien gibt es durchaus Widerspruch, sogar die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat so ihre Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, aber das wird nicht reichen. Man müsste sich wohl auf entsprechende Reaktionen „besorgter Bürger“ einstellen, wenn man sich zu laut für die Grundrechte der „Invasoren“ einsetzt, was den einen oder anderen im Engagement bremsen dürfte. Wenn jemand überhaupt in dieser Maßnahme einen Angriff auf die Grundrechte erkennt und nicht der Meinung ist, dass es nur „die Fremden“ betrifft. Das kann man natürlich glauben, ist aber angesichts bisheriger Erfahrungen in dem Bereich doch recht naiv.

Gerne wird das Bild eines Froschs bemüht, der ein langsames Ansteigen der Wassertemperatur nicht bemerken und so langsam bei lebendigem Leib gekocht würde. Das Bild stimmt zwar nicht, ein Frosch bemerkt den Temperaturanstieg natürlich, aber es sitzt in den Köpfen fest. Und seien wir mal ehrlich: Sehr viele von uns verhalten sich wie dieser sprichwörtliche Frosch, der im Wasser sitzen bleibt, bis es zu spät ist. Zwar bekommen wir alle durchaus mit, wie Stück um Stück die Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden, aber so lange man nicht persönlich betroffen ist, ist auch das Interesse gering, dagegen etwas zu unternehmen. Das Beispiel Vorratsdatenspeicherung zeigt ja auch, dass es viele nicht einmal dann interessiert, wenn sie persönlich betroffen sind.

 

Als nächstes dann Hartz IV Bezieher oder Autofahrer?

Das Argument, man wolle Betrug bekämpfen, könnte man doch auch prima auf andere Bereiche ausdehnen, Sozialbetrug zum Beispiel. Warum also nicht die Smartphones der Bezieher von Hartz IV checken? Wer weiß, wie viele von denen irgendwo schwarz arbeiten, sich durch Putzen im privaten Umfeld 20 Euro extra verdienen, ohne die anzugeben oder gar heimlich eine Beziehung führen, die die Höhe der ihnen zustehenden Leistungen reduzieren würde?  Oder Autofahrer, schließlich können nicht an allen Straßen Radarfallen aufgestellt werden, aber mit den Standortdaten des Smartphones und den Uhrzeiten, könnte man die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen und zumindest extreme Überschreitungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen feststellen und ahnden.

Mit dem Zugriff auf diese persönlichen Daten könnte man so viele Vergehen erkennen und verfolgen, die ansonsten möglicherweise unbemerkt blieben, da liegt so viel Potential. Eigentlich ist es doch Quatsch, dass man dafür auf die Smartphones einzeln zugreifen soll, viel effektiver wäre es doch, wenn die Daten gleich vorab drahtlos gesammelt und gespeichert würden…

Der Gedanke, dass solche Forderungen früher oder später folgen, wäre übertrieben oder gar paranoid? Ich hoffe es…

Datenschutz Kommentar Security
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