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Harte Bandagen

Adblock Plus: abgemahnter Youtuber will gegen die BILD klagen *Update*

von Bernd Rubel am 28. November 2015
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Update 28. November 2015, Bernd
Es gibt ein kleines Update im Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und dem abgemahnten Youtuber Tobias Richter. Richter will gegen die Abmahnung der BILD (siehe unten) mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage vorgehen. Dieses Rechtsmittel steht jedem zu, der sich mit einer s.E. ungerechtfertigten Forderung konfrontiert sieht.

Der Youtuber hatte in einem Video um entsprechende Spenden gebeten und innerhalb kurzer Zeit den für die Klage benötigten Betrag von – nach seinen Angaben – 7011,25 Euro via Crowdfunding und PayPal gesammelt.

Adblock Plus Acceptable AdsAdblock Plus: Pornos und Scam als „Akzeptable Anzeigen“

Insgesamt 443 Teilnehmer spendeten via leetchi.com fast 6.000 Euro, fast 2.500 Euro gingen via PayPal ein. Leider lässt sich bisher nicht in Erfahrung bringen, ob neben den sicherlich vielen kleinen Spenden auch Spender mit größeren Beträgen in den Rechtsstreit eingestiegen sind. Bereits vor einem Monat hatten wir Tobias Richter gefragt, ob sich Adblock Plus bzw. die Eyeo GmbH an den in Rechnung gestellten Kosten der von ihr empfohlenen Rechtsanwaltskanzlei beteilgt – darauf aber leider keine Antwort erhalten. Wir finden die Beantwortung dieser Frage wichtig, denn immerhin wird hier konsequent die David-gegen-Goliath Nummer durchgezogen – auch bildlich, siehe unten.

[Update] Mittlerweile hat sich Tobias Richter in den Kommentaren gemeldet.

Es bleibt also spannend ;-).

Update 27. Oktober 2015, Bernd
Während die Kölner Eyeo GmbH der Einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichts Folge geleistet und die Umgehungs-Filter aus den Easylists von Adblock Plus gelöscht hat, will sich der Youtuber Tobias Richter gegen die Abmahnung des Axel Springer Verlags wehren.

In einem kurzen Video erklärt er, die Eyeo GmbH habe ihm die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum empfohlen. Seitdem werde er von dem auf Marken- und Medienrecht spezialisierten Dr. Niklas Haberkamm in der Sache vertreten und werde die geforderte Unterlassungserklärung auf dessen Anraten nicht unterzeichnen.

Tobias Richter betreibt den Youtube Kanal Tobis_Tricks, der wiederum dem Windows-Phone-Blog Wintouch.de angeschlossen ist und einige der dort veröffentlichten Videos beherbergt. In einem vom Axel Springer Verlag abgemahnten Video hatte der Youtuber erklärt, wie man die neue Zugangssperre der Bild-Website mit der Hilfe von Adblock Plus umgehen konnte. Die Anwälte des Verlags, die Kanzlei Lubberger Lehment sah darin einen Verstoß gegen §95a UrhG, der die Umgehung von wirksamen Schutz-Maßnahmen verbietet.

In den Kommentarspalten der Nation (auch hier bei Mobile Geeks) ist seitdem ein Streit über die Frage entbrannt, wann eine im Gesetz erwähnte technische Schutzmaßnahme „wirksam“ ist. Während die einen hier kryptographie-ähnliche Maßstäbe anlegen, werden sind die Hürden für eine wirksame technische Maßnahme nach Ansicht verschiedener Juristen eher niedrig anzusetzen. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler weist z.B. in einem älteren Beitrag darauf hin, dass bereits eine theoretisch mindestens ebenso leicht umgehbare GEO-Sperre für den juristisch relevanten Durchschnittsbenutzer eine urheberrechtlich ausreichend hohe Hürde darstellen dürfte.

Der bereits für die Eyeo GmbH als Gutachter tätig gewordene Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren bezweifelt hingegen, dass das „bloße Lesen“ bzw. „bloße Betrachten am Bildschirm“ eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung sei. Dementsprechend sei auch das Umgehen eines Zugangsschutzes zu urheberrechtlich geschützten Texten s.E. nicht „relevant“.

Uns verwundert selbstverständlich, dass die Eyeo GmbH der Einstweiligen Verfügung des Axel Springer Verlags nachgibt und – wie wir finden: zu recht – die von den eigenen Mitarbeitern eingepflegten Umgehungsfilter aus ihren Filterlisten löscht – aber andererseits einem Youtuber empfiehlt, gegen die Unterlassungserklärung vorzugehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war nicht in Erfahrung zu bringen, ob Tobias Richter von dem Kölner Unternehmen im weiteren Verfahren „unterstützt“ wird.

Bis das geklärt ist, ist ein ansonsten sicherlich angebrachter „David gegen Goliath Bonus“ jedenfalls verfrüht.

Update 24. Oktober 2015, Sascha
Langsam aber sicher wird es finster. Und damit meine ich nicht den Erfolg, den der Springer-Verlag vor dem Landgericht Hamburg erzielen konnte, sondern die Reaktion der Eyeo GmbH. Sprecher Ben WIlliams versuchte schon in der Vergangenheit Blogs fuer seine Zwecke zu kapern und gegen unsere urspruengliche Recherche bzgl. der Strukturen der Block-Mafiosi aus Koeln in Stellung zu bringen. Erfolglos. Dass er aehnlich unbedacht und emotional nach der erwirkten Verfuegung des Axel Springer Verlags reagieren wuerde, das war abzusehen. Womit man aber nicht rechnen konnte… er reitet auf dem vermeintlichen Totschlagargument Zensur herum!

Wortwitz hin oder her und ja, wir wissen bereits seit ueber 2 Jahren, dass Adblock Plus ein Werbenetzwerk ist, welches die Werbemittel der Konkurrenz rigoros zu blocken versucht…. aber lieber Ben Williams, geht es noch eine Nummer peinlicher? Ich glaube nicht. Der Bodensatz der PR aka Ben Williams, untergraebt das eigene (nie vorhandene) Niveau. Hut ab!

Smells like censorship, Big Brother

Many of you may be familiar with the fact that Axel Springer, the multi-gazillion-dollar media magnate, recently blocked users of ad blockers from one of its premier sites, Bild.de. Their site, their right – that’s what we said when it happened, and we meant it. If they choose to interact with users in this way, it’s better than no interaction at all. But what does Papa Axel think about other people’s right to express themselves? Well, apparently not much.

One of the independent moderators of our free and open forum discussed a workaround to the Bild.de blockade, because they still wanted to access the site. Basically, they just talked about how to write a specific filter that users could add to their ad blocker to get around “Axel’s Wall.” Last week, Axel Springer demanded that we take down those forum posts, in effect demanding that we censor what people had written on our own forum.

Our response basically channeled former basketball player/current journalist Jalen Rose: Nah … not gonna be able to do it. The plot thickens Just a few minutes ago, a court in Hamburg served us with papers FORCING us to remove these specific forum posts. Apparently Axel Springer felt so strongly that they went to a court to get people to stop saying things they didn’t like. This is not without precedent: this week they sent a YouTuber a similar order after he decided to make a video describing how to circumvent …. the Wall.

So, we HAVE to remove these posts … Gone but not forgotten! We do not want to do this, we do not like that we have to do this and we will continue to fight in a legal way to make sure that these posts get back up where they belong: on the free and open Internet … where, last time I checked, this kind of stuff isn’t allowed.

We will continue to provide users with a tool that gives them control of their online experience, while providing publishers a way to monetize their content through the Acceptable Ads initiative. And BTW, please take a screenshot of this page before we’re forced to delete it too. Good luck to Papa Axel on trying to circumvent free speech. 2015-10-23 19:35 by Ben Williams, Eyeo GmbH

Ein Internetzensor, ein Werbe- und Contentblocker krakeelt, strampelt und tritt um sich… „Zensur“ schreiend.

[WPGP gif_id=“163019″ width=“600″]

Update 23. Oktober 2015, Bernd

Rrrrumms. Offenbar hat das Landgericht Hamburg bereits am gestrigen Donnerstag eine Einstweilige Verfügung gegen die Kölner Eyeo GmbH – den Hersteller von Adblock Plus – erlassen. In dieser wird es dem Unternehmen gerichtlich untersagt, die hier strittigen und ähnliche Code-Zeilen zur Umgehung des Zugangsschutzes zu verbreiten. Andernfalls droht der Firma von Tim Schumacher, Wladimir Palant und Till Faida eine Geldbuße von 250.000 Euro.

Wir weisen bereits seit Jahren auf die Problematik hin, dass Werbeblocker längst nicht nur Anzeigen blocken. In den Filterlisten befinden sich unzählige Zeilen, mit denen – wie im vorliegenden Fall – Schutzmechanismen und Hinweise von Internetseiten ausgeblendet werden, die mit Werbung überhaupt nichts zu tun haben. Die Hersteller der Adblocker versuchen radikal, jegliche Störung ihres eigenen Geschäftsmodells zu verhindern und greifen massiv in die Kommunikation zwischen den Betreibern von Internetseiten und deren Besuchern ein.

Anscheinend hat der Axel Springer Verlag hier einen gesetzlichen Hebel gefunden, der dieses Treiben vorerst – zumindest in Deutschland – unterbindet.

Sehr, sehr spannend.

Quelle: meedia.de

Update 22. Oktober 2015, Bernd

Oha, jetzt geht es Schlag auf Schlag weiter. Wie sowohl Heise als auch Horizont heute übereinstimmend berichten, sperrt nun auch geo.de Benutzer mit aktiviertem Adblocker von seinen Angeboten aus. Man darf getrost erwarten, dass die Pläne für vergleichbare Schritte bei anderen Verlagen schon ganz oben auf der To-Do-Liste stehen.

Während bei bild.de radikal geblockt wird (siehe unten), wählt geo.de den etwas subtileren Weg und belässt es bei einem weiterhin freien Zugang zur Startseite. Erst beim Aufruf eines einzelnen Artikels erscheint ein Hinweisfenster, das den Besucher vor die Wahl stellt. Entweder der Werbeblocker muss deaktiviert werden, oder man erwirbt einen Tages- oder Wochenzugang via „Laterpay“. Allerdings bleibt ein grosser Teil des Textinhalts inter dem Hinweisfenster lesbar, so dass man nicht „die Katze im Sack kauft“.

Laterpay ist auch eine der Möglichkeiten, die wir bei Mobile Geeks im Rahmen unseres Leser Sponsoring anbieten. Auf unseren Seiten befinden sich bereits seit Januar 2015 keine klassischen Werbebanner und Tracker mehr – und Bezahlschranken wird es hier ebenfalls niemals geben ;-).

geo.de gehört zum Gruner + Jahr Verlag aus Hamburg und soll hier wohl als Testplattform für weitere Internetseiten aus dem Verlagsangebot herhalten. Über kurz oder lang könnten ähnliche Werbesperren also auch bei stern.de, Gala, Eltern und z.B. National Geopgraphic Deutschland auftauchen.

Wir weisen bereits seit unseren Recherchen zu Adblock Plus bzw. zur Eyeo GmbH im Juni 2013 darauf hin, dass Bezahlschranken eine logische (und u.M.n. sehr problematische) Konsequenz sind, wenn immer mehr Benutzer einen Adblocker benutzen. Die meisten Medien haben einfach nicht die geringste Lust, sich gegen einen Obulus von bis zu 30% ihrer Werbeeinnahmen auf eine ominöse „Weisse Liste“ setzen zu lassen.

Quelle heise.de, horizont.net

Anti-Werbeblocker bei geo.de
Anti-Werbeblocker bei geo.de

Original-Artikel vom 21. Oktober 2015

Obwohl ja offiziell niemand die Internetseiten von Bild.de besucht, dürfte dem ein oder anderen Leser mittlerweile zu Ohren gekommen sein, dass sich diese mit einem aktivierten Adblocker nicht mehr ungehindert aufrufen lassen. Auf der Website befindet sich ein Code, der – vereinfacht zusammengefasst – erkennt, dass ein Adblocker des Benutzers die Anzeige der Werbebanner unterdrückt. Als Reaktion erfolgt eine Umleitung auf einen Hinweis, der den Benutzer zum Deaktivieren des Adblockers oder zum Abschluss eines „BILDsmart“ Abonnements auffordert.

Die Bild bzw. der Springer Verlag sind entgegen der gängigen Meinung nicht die ersten, die ihre Inhalte mit einer solchen Anti-Adblocker-Sperre schützen. Besonders einige us-amerikanische Video-Portale und größere Websites haben hier schon seit längerem mehr oder weniger gut funktionierende Skripte und Code-Zeilen ausgetüftelt, die genau das gleiche erreichen.

Mal wird – wie jetzt bei bild.de – der mit einem Adblocker „bewaffnete“ Benutzer auf eine Hinweisseite umgeleitet, mal erscheint eine ähnlich gestaltete Ebene, die sich über den somit verdeckten Inhalt legt. Andere Websites sind längst dazu übergegangen, den Adblocker selbst auszutricksen – der blockt dann nicht nur die Werbeanzeigen, sondern gleich auch die Inhalte. Andere wiederum beschränken sich (noch) auf dezente Mitteilungen am Bildschirmrand und weisen mehr oder weniger eindringlich darauf hin, dass ihre Inhalte nicht „kostenlos“, sondern werbefinanziert sind.

Bild.de fordert zum Abschalten des Adblockers auf
Bild.de fordert zum Abschalten des Adblockers auf

Geht es nach der Eyeo GmbH und der angeblich existierenden „Community“, die die Werbebanner blockt, dann dürfen diese Hinweise einer Internetseite an ihre Besucher nur nach ganz strikt definierten Regeln gestaltet sein. Umleitungen wie jetzt bei Bild.de sind ebenso „verboten“ wie die o.e. erwähnten Ebenen, sogar die maximale Größe und Wahl der Schriftart wird in den Anti-Adblock Guidelines For Site Admins vorgegeben. Wohlgemerkt: die Richtlinien für die gut bezahlten „Acceptable Ads“ sind da weitaus weniger restriktiv – die dürfen gerne eine komplette Seite einnehmen.

Hält sich eine Internetseite bei ihren Block- und Kontaktversuchen nicht an diese Richtlinien, landet der entsprechende Code früher oder später in den gleichen Blockierlisten, mit denen auch die Werbebanner unterdrückt werden. Die Hersteller der Adblocker – allen voran die Eyeo GmbH – haben nämlich ein großes Interesse daran, dass die Benutzer ihrer Browser-Erweiterung nicht von einer Internetseite auf die u.U. problematischen Folgen hingewiesen werden. Auch alternative Finanzierungsmodelle wie das jetzt von Bild.de vorgeschlagene Abonnement eines z.T. werbebefreiten Angebots sind der Eyeo GmbH ein Dorn im Auge. Die hätte nämlich lieber, dass sich der Springer Verlag gegen einen entsprechenden Obolus auf die von den Kölner betriebene Whitelist setzen ließe.

Zwischen den Betreibern von Internetseiten und den Herstellern der Adblocker zeichnet sich langsam ein Katz- und Maus-Spiel ab. Die ersten großen Internetseiten blocken, die Blocker-Codes werden ausgehebelt, die Seitenbetreiber ändern die Codes und blocken wieder, die neuen Codes landen wieder auf der Blockierliste usw. – der Depp bei der ganzen Nummer ist eigentlich der Benutzer, der von diesem Hickhack und den damit verbundenen finanziellen Interessen gar nichts mitbekommt und sich mitunter wundert, warum er bei so manchem Angebot längst vor verschlossener Türe steht.

Nun erreicht das Ganze auch noch eine juristische Dimension. Die Anwälte des Springer Verlags wollen nämlich einen Paragraphen entdeckt haben, der Angebote wie Bild.de gegen die Umgehungsversuche der Adblocker zumindest in Deutschland absichert. In §95a des Deutschen Urheberrechtsgesetz heisst es nämlich:

„Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.“ §95a UrhG

Die Anwälte des Springer Verlag gehen also davon aus, dass es sich bei einem auf einer Internetseite eingefügten Anti-Adblocker-Code um eine grundsätzlich „wirksame technische Maßnahme“ zum Schutz urheberrechtlicher Werke handelt, die nicht umgangen werden darf. Dabei wenden sie – darauf weisen bereits die ersten Experten hin – allerdings einen Kniff an.

Denn der entsprechende Paragraph bezieht sich mehr oder weniger deutlich auf den Schutz von kopiergeschützten Filmen bzw. DVDs, nicht unbedingt auf Internetseiten. Andererseits muss man festhalten, dass das aus dem Jahr 1969 stammende UrhG hier vielleicht durchaus einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt und sich die entsprechenden Paragraphen auf neue, oftmals multimediale Medien wie Internetseiten übertragen werden können. Simples Beispiel: kaum jemand wird wohl heutzutage noch daran zweifeln, dass man den technischen Schutz eines bei Amazon gekauften eBooks nicht durch ein Programm – und nichts anderes ist ein Adblocker – umgehen darf. Und spätestens, wenn sich – wie bei bild.de ja durchaus der Fall – auf der „urheberrechtlich geschützten Internetseite“ auch Videos befinden. liegt dieser Gedankengang gar nicht mehr so fern.

Wie Springer @AdblockPlus aussperrt, das ist auch juristisch ne spannende Kiste. Umgeht es Eyeo,wird abgemahnt! Nice one #teampublisher

— Sascha Pallenberg (@sascha_p) October 21, 2015

Wie empfindlich einige Gerichte im Bereich Urheberrecht reagieren, musste der Heise Verlag bereits vor einigen Jahren erleben. Dort hatte man im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung auf eine Software verlinkt, die prinzipiell zum Umgehen eines damals weit verbreiteten DVD-Kopierschutzes geeignet war. Während der Verlag hierfür in den ersten Instanzen als sogenannter „Mitstörer“ belangt wurde, sah das Oberlandesgericht München in dem reinen Setzen des Links sogar eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Die damaligen Urteile begleiten uns im Internet bis heute: hunderttausende Websites distanzieren sich in ihren Nutzungsbedingungen pauschal von jeglichem Inhalt auf verlinkten, fremden Websites – und dass, obwohl der Bundesgerichtshof im Oktober 2010 als letzte Instanz die damalige Klage der Musikindustrie abwies. Der Verlag hat den Prozess ausführlich dokumentiert.

Heute, fünf Jahre später, steht mit Springer ausgerechnet ein Verlag auf der „Klägerseite“ und zieht nun mit Abmahnungen die nächste juristische Karte. Nach einem verlorenen – aber noch nicht abgeschlossenen Prozess – gegen die Kölner Eyeo GmbH geht man nun auch gezielt gegen Benutzer vor, die Anleitungen zum Umgehen der Anti-Adblocker-Filter im Netz verbreiten. Getroffen hat es in einem ersten Anlauf offenbar einen nicht näher benannten Youtuber, der ein entsprechendes How To auf seinem Kanal bereitgestellt hatte.

Bei einem von der Kanzlei veranschlagten Gegenstandswert von 50.000 Euro summieren sich die Kosten für die Abmahnung wohl auf 1.800 Euro, was – ohne weitere juristische Bewertung – zumindest einen ersten Abschreckungseffekt haben dürfte. Denn während die mittlerweile mit millionenschweren Verträgen gut gepolsterte Eyeo GmbH über derartige Beträge wohl nur noch müde lächelt, wäre ein der Abmahnung folgender Rechtsstreit für eine einzelne Person wohl nur schwer zu stemmen. Und dass man bei Adblock Plus selbst nicht zimperlich bei der Ausschöpfung rechtlicher Interpretationsmöglichkeiten ist, haben unsere Recherchen ja ebenfalls bereits gezeigt.

Problematisch wird die Angelegenheit auch, weil der einzelne Benutzer – außer „Ruhm, Beifall und Ehre“ – von dem Austüfteln und Verbreiten der Anti-Adblocker-Filter gar nichts hat. Zum einen – siehe oben – ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass die Bild und andere Publisher die Anti-Adblocker-Codes in regelmäßigen Abständen bzw. sehr zügig wieder modifizieren. Zum anderen sind die eigentlichen Profiteure dieses Engagements die Eyeo GmbH (mit den Werbeblockern Adblock, Adblock Plus und Crystal). Deren Mitarbeiter fügen diese Filter nämlich kurzerhand in die populärste Blockierliste ein und täuschen ihren Benutzern weiter vor, dass das Angebot von Bild.de wie zuvor mit Zustimmung des Verlags auch mit aktiviertem Adblocker zu benutzen sei.

Andere Beteiligte an diesem Hickhack wie z.B. die aus Moskau stammende Firma Performix dürften sich wiederum nur wenig von einer deutschen Abmahnung an eine Einzelperson beeindrucken lassen und reiben sich ebenfalls die Hände.

Adblock Acceptable AdsAuch Adblock (ohne Plus) schleust nun „Akzeptable Werbung“ der Eyeo GmbH durch

Im Grunde genommen zeigt die jetzt vorliegende Abmahnung erneut nur eines: unter der sauber polierten Oberfläche des Adblockers und weitestgehend unbemerkt von den Benutzern finden momentan Auseinandersetzungen statt, die nichts mehr mit dem Verhältnis von Publishern und Lesern zu tun haben. Wenn der Betreiber einer Internetseite – so die Logik vieler Adblock-Benutzer – hinnehmen soll, dass werbefinanzierte Inhalte mit einem Adblocker zu kostenlosen Inhalten mutieren, ist das zumindest … diskussionsbedürftig. Wenn sich aber ein Dritter mit eigenen finanziellen Interessen – sei es nun „die Werbeindustrie“ oder eben der Hersteller eines Adblockers – in diese Diskussion zwischen Publisher und Leser (ohne deren Wissen) einschaltet, dann sind wir genau bei der Gatekeeper-Rolle, vor der wir in unserer Berichterstattung bereits seit Jahren warnen.

Unser Ratschlag gilt also weiterhin: eine Website übertreibt es mit Werbung? Dann besucht sie nicht mehr. Ihr werdet mit eurem Adblocker geblockt? Das ist mindestens genauso legitim wie die „Selbstverteidigung“, die viele in ihrem Adblocker sehen. Nehmt es hin – oder entscheidet neu, ob euch der „Preis“ für die Inhalte der jeweiligen Internetseite tatsächlich zu hoch ist.

Aber lasst euch diese Entscheidung nicht abnehmen. Macht ihr doch auch sonst nicht.

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