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Digital Services Act: EU geht gegen vorinstallierte Apps vor

Laut der Financial Times beabsichtigt die Europäische Kommission Smartphone- und Software-Hersteller dazu zu zwingen, dass vorinstallierte Apps gelöscht werden können. Damit würde nicht nur ein nerviges Problem gelöst, sondern auch Wettbewerb und Datenschutz gefördert.

von Michael Sprick am 5. Oktober 2020
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Wer heute ein Smartphone kauft, wird eine ganze Armada an vorinstallierten Apps vorfinden, von denen die Mehrheit für den durchschnittlichen User meistens irrelevant sind. Ein Dauerbrenner ist dabei der Browser. Wer nicht Google Chrome benutzt, wird von Android immer wieder mal dazu befragt, ob für die Öffnung eines Links nicht doch Google Chrome verwendet werden soll. Gelöscht werden kann der Browser dabei nicht – genauso wie viele weitere Apps.

Für die meisten sind die Google, Samsung, Apple, Huawei oder Xiaomi Tools einfach Bloatware, die sinn- und nutzlos Platz auf dem Smartphone wegnimmt. Für die Tech-Firmen sind sie potentielle Möglichkeiten, Daten zu generieren. Auch, wenn sie dabei nicht benutzt werden. Millionen von Usern dürfte das auf die Nerven gehen. Für die EU könnten aber noch gravierendere Gründe hinter diesem Schritt stehen.

Der Financial Times zufolge will die Europäische Kommission dem Umstand, dass vorinstallierte Apps nicht gelöscht werden können, ein Ende setzen. Im Digital Services Act, der derzeit noch ausgearbeitet wird, könnte eine Passage, die Tech-Firmen zu einem entsprechenden Schritt zwingen. Eigentlich sieht dieser Act ganz andere Maßnahmen vor. Es geht um Datenschutz und darum, dass die Hersteller ihre dominante Marktposition nicht zuungunsten von Mitbewerbern ausnutzen können. In der vergangenen Woche wurde auch bekannt, dass der Act wohl vorsieht, dass die großen Tech-Firmen sogar ihre Daten mit kleineren Mitbewerbern teilen sollen. 

Für die User selbst dürfte aber die Möglichkeit, ungewollte Apps zu deinstallieren, die weitaus wahrnehmbarste Änderung sein. Sie passen durchaus in das Konzept, das quasi-Monopol großer Tech-Firmen aufzubrechen. Denn die Vorinstallation kann als Nudging gesehen werden. Mit dem Begriff wird eine in der Obama-Ära geprägte Methode bezeichnet, Menschen zu bestimmten (gut gemeinten) Entscheidungen zu bewegen.

Das Nudging funktioniert nicht über Verbote, Verpflichtungen oder Gesetze, sondern in subtilen Angeboten und Anordnungen. Nicht selten ist Nudging dabei einfach Manipulation. Die Vorinstallation von Apps ist dabei – meines Erachtens nach – noch in Ordnung. Dass diese Apps nicht gelöscht werden können, ist dagegen nicht mehr vertretbar. Oft ist es dazu noch so, dass User immer wieder Anfragen erhalten, ob sie eine App nicht doch statt einer Alternative verwenden wollen. Das ist dann nicht nur nervig, sondern auch eine fragwürdige Praxis, gegen die sich die Kunden und Konsumenten meist nicht wehren können.

Aber nicht nur das Nudging ist ein Problem, sondern auch dass sich Apps für bestimmte Use-Cases doppeln und damit unnötig Platz wegnehmen. Wird bewusst eine Datenschutz-Alternative gewählt, kann es sein, dass die vorinstallierte App dennoch weiterhin Daten sammelt. Die Änderung der Lage durch den Digital Service Act wäre also aus mehreren Gründen und Perspektiven zu begrüßen.

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