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Geplante Änderungen der StVO: Mal hui, mal pfui

Verkehrsminister Scheuer hat seine StVO-Novelle vorgestellt mit einigen neuen Regeln für den Straßenverkehr. Die Sicherheit steht im Fokus, aber nicht jeder Punkt scheint wirklich sinnig.

von Carsten Drees am 15. August 2019
  • Email
  • @casi242

Wir reden hier auf dem Blog viel über den Verkehr und wie sich die Infrastruktur in den Innenstädten zu verändern hat. Darüber, dass da was passieren muss, ist man sich auch in der Regierung bewusst und so hat Verkehrsminister Scheuer (CSU) heute seine StVO-Novelle vorgestellt, die mit massig neuen Regelungen für den Straßenverkehr aufwarten kann.

Fokussiert hat man sich darauf, die Straßen sicherer zu machen und das schließt erfreulicherweise Fahrräder ausdrücklich mit ein. Es ist für mich beileibe nicht alles wirklich nachvollziehbar, was in der Novelle angedacht wird, es gibt aber durchaus einige sehr positive Aspekte.

Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Privilegien für saubere Mobilität

Unter diesem Punkt finden sich gleich Beispiele für positive als auch weniger beeindruckende Änderungen, die Scheuer in Bälde in einen Gesetzentwurf gießen möchte. Ganz sicher sinnvoll ist es, dass ein Mindestüberholabstand für KFZ festgeschrieben wird. Bislang hieß es lediglich, dass ausreichend Abstand Voraussetzung sind, was definitiv zu schwammig ist. In der neuen Regelung ist davon die Rede, dass ein „Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge“ festgeschrieben wird.

Weiter sollen rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t künftig aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Andernfalls wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Wenn wir berücksichtigen, wie oft gerade Radfahrer von abbiegenden LKW umgenietet werden, ebenfalls eine positive Neuerung.

Dieses neue Verkehrszeichen soll anzeigen, dass an bestimmten Straßen PKW untersagt wird, einspurige Gefährte zu überholen. Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder kommen mit dieser Novelle übrigens einige auf uns zu, darauf könnt ihr euch schon mal einstellen. Hier ein paar Beispiele:

Sinnbild Carsharing:
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone
Verkehrszeichen Radschnellweg

Das erste Bild in der Galerie soll künftig Carsharing-Parkplätze anzeigen. Die Autos, die für Carsharing genutzt werden, sollen also beim Parken Vorteile gegenüber anderen Autos bekommen und diese Parkplätze werden demzufolge rechtssicher für das Carsharing ausgewiesen.

Ein wichtiger Punkt, über den ich mich bislang als Fahrräder auch oft aufgeregt habe: Auf Schutzstreifen herrscht zwar ein Parkverbot, bis zu drei Minuten anhalten können Autos dort aber bislang regulär und versperren damit Rädern den Weg. Mit dieser Novelle wird es dort dann endlich ein generelles Halteverbot geben.

Apropos Fahrräder: Oben seht ihr in der Galerie ja auch ein Schild für eine Fahrradzone. Die wird ebenfalls neu geschaffen und der Vorschlag dazu lautet wie folgt:

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.

Was ich nicht so besonders finde, will ich euch natürlich auch erzählen. Dazu gehört auf jeden Fall der Punkt, der sich mit den Busspuren beschäftigt. Man möchte den individuellen Verkehr reduzieren und damit das funktioniert, soll die Busspur künftig auch für PKW freigegeben werden, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Das gefällt mir deswegen nicht so besonders, weil ich befürchte, dass der Busverkehr darunter künftig deutlich leiden wird. So kann man zwar vielleicht den ein oder anderen dazu bewegen, sich mit mehreren Kollegen den Platz im Auto zu teilen, gleichzeitig wird das Busfahren aber unattraktiver, wenn dadurch Busse vielleicht selbst im Stau landen.

Wenn es Zusatzzeichen ausweisen, dürfen E-Autos schon seit 2015 Busspuren nutzen, künftig soll das — bei entsprechender Ausschilderung — auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Ihr wisst, dass ich fordere, dass die und auch Fahrräder mehr Platz auf der Straße bekommen sollen. Dass man sie dafür aber auf die Busspur schicken sollte, ist mir noch nicht so ganz geheuer.

Es klingelt in der Kasse

Weiter oben erwähnte ich bereits, dass bei dem Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ein Bußgeld 70 Euro fällig werden sollen. Generell dreht man in der StVO-Novelle kräftig an der Preisschraube, was die Bußgelder angeht. Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird derzeit mit lediglich 15 Euro geahndet. Kommt das neue Gesetz, dann werden hier immerhin schon mal 100 Euro fällig.

Noch tiefer in die Tasche greifen werden künftig diejenigen, die entweder das Bilden einer Rettungsgasse unterlassen oder unerlaubt eine solche Rettungsgasse nutzen. Bußgelder werden hier zwischen 200 und 320 Euro liegen, zudem ist die Fleppe einen Monat weg. Außerdem wird das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h verboten. Hält sich der Fahrer nicht dran, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Mein persönlicher Wunsch, der mir in dieser Novelle noch fehlt: Da es durch die Bußgelder öfter in den Kassen klingeln dürfte, sollte festgeschrieben werden, dass dieses Geld auch explizit nur für die Verbesserung der Infrastruktur genutzt wird.

Die Bußgelderhöhungen gehen für mich ansonsten klar, ebenso wie die meisten der Änderungen. Die Nummer mit der Busspur sagt mir so gar nicht zu, zudem hätte ich mir gewünscht, dass Scheuer noch rigoroser dafür sorgt, dass der Platz für Autos beschnitten wird zugunsten von Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern. Auch hätte ich mir gewünscht, dass man festschreibt, dass Radwege in besonders hoch frequentierten Straßen geschützt werden. Somit steht für mich unterm Strich eine Novelle, die deutlich mehr verbessert als verschlimmert, die aber noch konsequenter hätte sein dürfen.

Wenn man bedenkt, wie oft und ausgiebig wir alle uns an Verkehrsminister Scheuer abarbeiten, muss man ihm hier also durchaus mal gute Arbeit attestieren — zumindest, soweit ich das aufgrund dieser Novelle einschätzen kann.

Wie geht es jetzt weiter? Die Änderungsverordnung geht am Montag, den 19. August 2019, in die Ressortabstimmung und anschließend in die Länder- und Verbändeanhörung. Bestenfalls könnte die neue StVO dann schon in diesem Jahr inkrafttreten. Vorher müssen allerdings die Länder erst noch im Bundesrat zustimmen. Das könnte vor allem wegen den beschnittenen Busspuren schwierig werden: Sowohl die Länder als auch die Verkehrsbetriebe habe diesbezüglich nämlich bereits ihren Unmut verkündet. Wie sind denn eure Ideen bezüglich dieser Vorschläge? Fühlt ihr euch als Autofahrer zu sehr auf den Schlips getreten? Oder denkt ihr wie ich, dass die Änderungen noch nicht einschneidend genug sind?

Quelle: BMVI via heise.de

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