Beginnen wir mit dem Bereich 5G, dem Mobilfunknetz der Zukunft. Bald werden in Deutschland die Frequenzen versteigert. Dafür hat die Bundesnetzagentur die Auflagen bereits bekannt gegeben – sie hinterließen einigen Raum für Kritik, so auch in unserem Bericht dazu. Offenbar werden die Bedingungen jetzt aber vom Bund nachgeschärft.
So gibt es sogar schon sehr konkrete Vorstellungen. Die Netzbetreiber sollen beispielsweise dazu verpflichtet werden, das neue, schnellere, Netz nicht nur an Bundesstraßen, sondern auch an Landstraßen zur Verfügung stellen. Das erklärte jetzt Andreas Scheuer (CSU), der Bundesverkehrsminister, nach einem Treffen mit Jochen Homann, dem Chef der Bundesnetzagentur. „Nicht nur die Metropolen sollen von der Digitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen.“, so Scheuer.
Damit sollen gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden, statt die Bewohner von urbanem Raum (weiter) zu bevorzugen. Ebenso sollen lokale Netze möglich gemacht werden, das forderten zuletzt diverse Wirtschaftsverbände.
Die zweite Veränderung betrifft den Ausbau an Bahnstrecken – auch diese sollen an das schnelle Netz angeschlossen werden. Angesichts der „WLAN on ICE“-Initiative ist das eine intelligente Entscheidung, schließlich setzen diese Angebote letzten Endes ebenfalls auf Mobilfunk.
Die Kriterien für die Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen sollen dann Ende November final bekannt gegeben werden. Nach Gegenwehr seitens der Presse und der Bevölkerung gegen die bisherigen Ideen schärft die Regierung nun nach. Wir dürfen gespannt sein, was sich bis Ende des Monats in diesem Segment noch tut.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt – dem Ausbau von kabelgebundenem Internet. So schön 5G auch werden könnte, oder vielleicht doch auch wird – am Ende wird dafür eine schnelle Kabelanbindung benötigt. Die schnellen Funkmasten müssen entsprechend versorgt werden und da kommt dann doch wieder das altmodische Kabel ins Spiel.
Hier gibt es eine interessante Entscheidung seitens der Bundesnetzagentur. Diese hat den im DigiNetz-Gesetz angelegten Kostenmaßstab für die Mitnutzung eines Leerrohrs das erste Mal auch angewendet. So fallen 25 Cent pro Meter pro Jahr als Gebühr an. Kurzstrecken bis zu 100 Meter bekommen einen Aufschlag von 25 Euro pro Jahr. Grundlage für die Entscheidung war ein Streit zwischen hochrheinNET und der Telekom.
Damit möchte die Bundesnetzagentur den Ausbau des kabelgebundenen Netzes fördern, durch die Mitnutzung sollen Investitionskosten reduziert werden. “Die Investitionskosten des Breitbandausbaus können durch die Nutzung bestehender Netzinfrastrukturen erheblich gesenkt werden.” Das im Beschluss festgesetzte Entgelt sei dazu geeignet, “möglichst viele Verhandlungslösungen zu begünstigen”.
Ob aus 5G am Ende doch noch etwas wird? Langsam aber doch werden die Kriterien für den Ausbau sinnvoller, leider entscheidet sich der Gesetzgeber aktuell jedoch für die Salamitaktik. Die Festlegung von gezielten Anwendungsszenarien kann nicht das Ziel eines weitreichenden Planes sein. Eigentlich sprechen wir aktuell über das große Ganze – die Zukunft des Internets und auch vieler Geschäftsfelder. Wir haben bereits festgestellt: 5G ist mehr als nur schnelles Internet am Smartphone. Das scheint insofern, trotz Forderungen seitens der Industrie, noch nicht zu den Regierenden durchgedrungen zu sein. Die Diskussion verzettelt sich in Kleindetails. Die zwei größten Einschnitte wurden dabei noch nicht entfernt: Nach wie vor ist keine Netzauslastung von 100 Prozent geplant, ebenso wenig werden Geschwindigkeiten jenseits von LTE wirklich verlangt.
Über das 5G Problem haben wir auch bei Mobile Geeks Fernweh schon gesprochen.
Via t3n