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Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll morgen beschlossen werden

Man könnte meinen, dass morgen im Bundestag nur eine einzige Frage auf der Tagesordnung stünde: Wird die Ehe in Deutschland auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet? Nach dem Stand der Dinge, wird dies im Bundestag mit der Mehrheit von SPD, Linke, Grüne und einiger Unionsabgeordneter wohl so beschlossen werden - und das ist auch gut so - aber wir sollten nicht vergessen, dass morgen auch noch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet werden soll. 

von Carsten Dobschat am 29. Juni 2017
  • Email
  • @dobschat

Gar keine Frage, die Tatsache, dass der Bundestag morgen wohl eine weitere gesetzliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren abschaffen wird, ist ein Grund zur Freude. Und das nicht nur für die Betroffenen selbst, schließlich ist es immer positiv, wenn ungerechtfertigte Diskriminierung beendet wird. Aber wir sollten darüber nicht vergessen, dass morgen auf der anderen Seite auch das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ auf der Tagesordnung steht.

Das Problem: Hasskriminalität

Alle, die in sozialen Netzwerken unterwegs sind, kennen das Problem von Hasskriminalität, also öffentlichen Äußerungen, die nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch gesetzliche Grenzen überschreiten. Beleidigungen, Volksverhetzung und Aufrufe zu Straftaten sind da zu nennen. Und natürlich ist auch das Problem bekannt, dass gerade Facebook immer wieder dadurch aufgefallen ist, beim Löschen solcher Beiträge, wenn sie gemeldet wurden, im Zweifel für eine Redefreiheit zu entscheiden, wie sie in den USA gehandhabt wird: Im Zweifel darf man erstmal alles sagen. Oder in der Facebooksprache: man sei nicht der Meinung, dass ein solche Beitrag gegen die Geneinschaftsstandards von Facebook verstoßen würde. Entsprechende Beispiele hatten wir auch hier mehr als genug…

Keine Lösung: Reden und drohen

Lange wurde seitens des Justizministeriums mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter gesprochen, regelmäßig wurde mit gesetzlichen Regelungen gedroht, es wurde eine Taskforce gebildet, es sollte mehr für die Aufklärung getan werden, Gegenrede sollte gestärkt werden und Facebook hat dann auch noch einen Dienstleister in Deutschland beauftragt, damit in Deutschland gemeldete Beiträge auch in Deutschland geprüft würden. Und dann wurde im Auftrag des Justizministeriums untersucht, ob diese Maßnahmen etwas gebracht hätten. Das Ergebnis dieser Studie: Nein, es habe nichts gebracht.

Klatsche für Heiko Maas: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ohne Grundlage?

Dummerweise ist die Studie aber aus wissenschaftlicher Sicht eher in die Kategorie „wertlos“ einzuordnen, in etwa vergleichbar mit einer „Studie“ zum Thema Homöopathie gegen Krebs, bei der Krebspatienten gefragt werden, ob sie sich besser fühlen und wenn diese mit „Ja“ antworten, dann gelten sie als durch Homöopathie geheilt, ob die Tumore noch da sind oder nicht. Ganz nebenbei stellt sich die Frage, warum keine der angeblich so eindeutig strafbaren Äußerungen eine entsprechende Ermittlung und Verhandlung vor Gericht nach sich gezogen haben.

Nicht versucht: Bessere Ausstattung von Polizei und Justiz

Jetzt könnte man als Laie ja auf die Idee kommen, dass es vielleicht eine Maßnahme wäre, Polizei und Justiz entsprechend auszustatten, damit diese solche strafbaren Äußerungen besser ermitteln und verfolgen können. Ich hatte da in den letzten Jahren durchaus mehrmals das zweifelhafte Vergnügen, aus erster Hand Bekanntschaft mit der grandiosen IT-Ausstattung der Polizei zu bekommen. Merke: Wenn du eine Anzeige erstatten willst, wegen etwas, das online stattfand, dann bring die Screenshots und Mails nicht auf einem USB-Stick mit oder einer CD, sondern drucke sie aus. Ja, ausdrucken.

Aber immerhin ist es ja Aufgabe unserer Polizei und Justiz, Verbrechen zu verfolgen und Täter zu bestrafen, warum also – so könnte man ganz naiv meinen – wurde hier also nicht etwas Geld in die Hand genommen für modernere Rechner, ein paar mehr Polizisten, Staatsanwälte und Richter? Warum gibt es keine „virtuelle Polizeistreife“ im Netz, bei der solche Äußerungen gesucht und direkt die Täter ermittelt und verfolgt werden? Ist ja nicht so, dass man da groß nach solchen Äußerungen suchen müsste, die sind in einschlägig bekannten öffentlichen Gruppen und oft genug auf den privaten Profilen vieler Menschen direkt zu finden. Nun gut, ich kann mir denken warum: weil es Geld kosten würde.

Stattdessen: Strafverfolgung privatisieren

Reden und drohen hat nichts gebracht, eine bessere Ausstattung für Polizei und Justiz würde Geld kosten, also was wird nun getan: Man privatisiert das Thema. Statt nun also strafbare Äußerungen von Polizei und Justiz verfolgen zu lassen, zwingt man die Betreiber von Netzwerken in Zukunft zu entscheiden, was strafbar ist und was nicht und strafbare Äußerungen zu löschen. Andernfalls droht ein fettes Bussgeld. Und denjenigen, die entsprechende Äußerungen absondern droht… naja… gar nichts halt.

Statt also dafür zu sorgen, dass entsprechende Straftaten besser verfolgt werden können, soll dieses Gesetz diese Straftaten einfach nur verschwinden lassen. Kennt man ja aus dem Kindergarten: „Was ich nicht sehe ist auch nicht da“. Auch wenn zwischenzeitlich ein wenig an dem Gesetzentwurf gearbeitet wurde, damit zum Beispiel klar gestellt würde, dass das Bussgeld nicht bei einzelnen Verstößen fällig wird, sondern „nur“ bei systematischem Nichtlöschen oder die Frist für manche Straftaten von 24 Stunden auf 7 Tage ausgeweitet wurde, dann ändert das nichts an den grundsätzlichen Probleme:

  1. Die oft nicht einfach zu beantwortende Frage, ob etwas eine heftige Meinungsäußerung oder eine strafbare Äußerung (z.B. Beleidigung oder Volksverhetzung) ist, soll in Zukunft in sozialen Netzwerken nicht mehr von Richtern, sondern von dafür eingestellten Laien beantwortet werden.
  2. Statt strafbare Äußerungen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu verfolgen und zu sanktionieren, sollen diese einfach aus der Öffentlichkeit entfernt werden.
  3. Gegen ungerechtfertigtes Löschen – Stichwort „Overblocking“ – gibt es keine Einspruchsmöglichkeit, was bei einer solchen Regelung, die unsere Meinungsäußerungsfreiheit betrifft, mindestens kritisch ist.

Dabei gäbe es sicher einiges, was man gesetzlich regeln könnte und müsste, nicht alles hat direkt mit dem Problem von Hasskriminalität zu tun. Beispiele dafür hat Markus Beckedahl von Netzpolitik.org heute in der Süddeutschen Zeitung gebracht.

Hier sollte der Gesetzgeber die Betreiber verpflichten, mehr Daten an Wissenschaftler rauszurücken. Es kann doch nicht sein, dass nur Facebook-Forscher verstehen können, was dort passiert. Markus Beckedahl

Und auch Markus ist nicht überzeugt vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz, er weißt auch darauf hin, dass es sich hier nur um eine vermeintlich einfach Lösung handelt, die am Ende mehr Probleme bringt, als sie löst – aber komplexe Lösungen für komplexe Lösungen kosten komplexes viel Geld. Und so muss man ihm uneingeschränkt in seinem Fazit zustimmen, dass es mehr Debatte braucht, mehr Forschung und sinnvolle Lösungen. Und ja, Heiko Maas Ziel, hier etwas zu unternehmen ist korrekt, aber sein Weg und das jetzt vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind weit von allem entfernt, was auch nur an eine überzeugende Lösung erinnert.

P.S.: Trotzdem werden wir uns freuen, wenn die „Ehe für Alle“ morgen beschlossen wird, wir freuen uns dann hoffentlich mit und für alle Betroffenen und alle, die seit Jahren dafür gekämpft haben.

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