Ein britisches Gericht hat heute einen US-Auslieferungsantrag von Julian Assange widersprochen. Richterin Vanessa Baraitser begründete ihr Urteil damit, dass Assange an einer “wiederkehrenden depressiven Störung leide”. Zusammen mit einer zu erwartenden Unterbringung in einem Supermax-Gefängnis in den USA und der Anwendung von SAMs (special administrative measures – besondere administrative Maßnahmen) wäre eine Verschlechterung seines Zustandes zu erwarten.
Im Zusammenhang mit seiner Autismusstörung, die zu “zielstrebiger Entschlossenheit” führe, wäre laut Baraitser sogar davon auszugehen, dass er einen Weg finden würde, Suizid zu begehen. Daher kommt Baraitser zu dem Schluss, dass es “repressiv” wäre, Assange an die USA auszuliefern.
Gleichzeitig bezeichnete die Richterin die Vorwürfe der USA gegen Assange aber auch als “berechtigt”. Assanges mentaler Zustand rückt seit seinen letzten Auftritten in der Öffentlichkeit immer mehr in den Vordergrund bei medialen Berichterstattungen.
Bereits jetzt ist abzusehen, dass die US-Regierung bei diesem Urteil Berufung beim High Court of Justice einlegen wird. Assange wird dagegen die Möglichkeit haben, eine Versetzung aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zu beantragen. Seit April 2019 wird er dort festgehalten.
Bekanntermaßen wird Assange vorgeworfen in 18 Fällen direkt oder indirekt gegen das Spionagegesetz der USA verstoßen zu haben. 2020 kamen neue Vorwürfe hinzu, die sich unter anderem auf seine Konfrenz-Reden beziehen. Angeblich soll er auch Edward Snowden dabei geholfen haben, Hong Kong zu verlassen.
Weltweit prangern Presse- und Redefreiheitsorganisationen, die Festnahme Assanges an. Seine mögliche Verurteilung wird dabei als Bedrohung der Rechte von Journalisten, Whistleblowern und letzten Endes aller Bürger betrachtet.