Eigentum und Besitz sind Kategorien, die sich nur schwer auf die digitale Welt übertragen lassen. Hier kommen wir eher mit Begriffen wie ‚Urheberrecht‘ und ‚Lizenz‘ weiter. Anhand eines Beispiels, in der beide Kategorien zutreffen, lässt sich zeigen, wieso das wichtig ist. Wenn ihr eine DVD kauft, seid ihr der Eigentümer dieser DVD und dürft damit alles tun, was ihr wollt. Ihr dürft sie zerstören, abspielen und auch vervielfältigen – wenn es für den Eigenbedarf ist. Ihr dürft sie jedoch nicht für andere, ob kommerziell oder nicht, vervielfältigen. Das widerspricht dem Urheberrecht und ist weitläufig bekannt.
Seit einiger Zeit gibt es aber auch die Möglichkeit, Filme digital zu kaufen. Normalerweise führt ein Kauf immer in eine Eigentumsübertragung, bei digitalen Inhalten ist das aber nicht der Fall. Wenn wir einen Film digital kaufen, gehen wir davon aus, dass wir jederzeit frei über diesen Film verfügen können. Wir sollten ihn also jederzeit herunterladen oder ihn streamen können. Laut den Nutzungsbedingungen von Amazon Prime Video ist das aber nur bedingt der Fall:
i. Verfügbarkeit von Gekauften Digitalen Inhalten. Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verfügbarkeit von gekauften digitalen Inhalten hängt also von „möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters“ ab. Mit Inhalteanbieter sind Firmen wie Warner Bros., 20th Century Fox, Universal Pictures etc. gemeint. Sie haben die Verleihrechte für Filme und können auch für digitale Videoservices Lizenzen erteilen. Wenn ihr einen Film also beispielsweise bei Amazon Prime Video kauft, hängt eure Verfügbarkeit über den Film davon ab, ob Amazon bei diesen Firmen die Lizenz für diesen Film behält. Wird die Lizenz entzogen, wird eure digitale Bibliothek vielleicht den Titel noch aufführen, streamen oder downloaden könnt ihr ihn aber nicht. Man könnte also die Frage stellen, ob „kaufen“ die richtige Bezeichnung ist.
Meiner Recherche nach ist das in Deutschland bisher noch nicht passiert – zumindest hat offenbar noch niemand darüber geklagt. In den USA scheint dieser Sachverhalt aber häufiger aufzutreten. In einem kürzlich eröffneten Fall klagt eine Amanda Caudel gegen Amazon. Die Klägerin wirft Amazon Konsumententäuschung vor. Amazon soll so mehr Profit gemacht haben, als es ohne diese Täuschung hätte erzielen können – auf Kosten der Konsumenten. In der Klage wird auch ein Reddit-Post zitiert, in dem ein Kunde von Amazon Prime Video darüber klagt, dass der gekaufte Film „Pantypool“ aus seiner Videothek verschwunden ist.
Besonders vor den Kopf gestoßen fühlt sich der Nutzer durch den Umstand, dass Amazon auf Nachfrage wohl geantwortet hätte, dass es keine Nachweise über den Kauf des Filmes gäbe. Zudem sei derselbe Post, den er im Subreddit r/amazon hinterlassen habe, gelöscht worden.
Zwar läuft der Fall in den USA ab, aber da Amazon zumindest bei Prime Video seinen Service unter international weitgehend einheitlichen Nutzungsbedingungen anbietet, könnte der Fall auch Auswirkungen bei uns hier in Deutschland haben. Es gilt bisher aber weiterhin, dass Amazon uns Filme „verkaufen“ darf. Auch wenn wir dabei tatsächlich nur an Amazons Lizenz partizipieren. Rechtlich betrachtet, klärt Amazon in seinen Nutzungsbedingungen darüber auf, dass die Verfügbarkeit durch Lizenzbeschränkung entzogen werden kann und wir stimmen diesen Bedingungen zu, wenn wir die Plattform nutzen.
Ob Amazon und übrigens auch andere Services weiterhin Filme „verkaufen“ dürfen, wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen. MobileGeeks behält den Fall für euch im Auge.