• Folge Uns
    • Facebook
    • Twitter
    • Youtube
    • Flipboard
  • ENG
Mobilegeeks
  • Videos
  • Cars
  • Connected Life
  • IoT
  • Smartphones
  • Hardware
  • Tests
  • Podcast
  • Videos
  • Cars
  • Connected Life
  • IoT
  • Smartphones
  • Hardware
  • Tests
  • Podcast
Previous Story
Zoom kauft Keybase um End-to-End-Verschlüsselung z ...

von Michael Sprick

Next Story
Smart City: Sidewalk Labs gibt das Projekt in Toro ...

von Carsten Drees

Warum gekaufte Digitale Inhalte aus unserem Archiv verschwinden können

Wer einen Film über Amazon Prime Video kauft, könnte eines Tages feststellen, dass er den Film weder streamen noch herunterladen kann. Amazon klärt über diese Tatsache in seinen Nutzungsbedingungen auf, handelt es sich aber dennoch um Konsumententäuschung? Ein Fall in den USA könnte den Sachverhalt neu ordnen.

von Michael Sprick am 9. Mai 2020
  • Email

Eigentum und Besitz sind Kategorien, die sich nur schwer auf die digitale Welt übertragen lassen. Hier kommen wir eher mit Begriffen wie ‚Urheberrecht‘ und ‚Lizenz‘ weiter. Anhand eines Beispiels, in der beide Kategorien zutreffen, lässt sich zeigen, wieso das wichtig ist. Wenn ihr eine DVD kauft, seid ihr der Eigentümer dieser DVD und dürft damit alles tun, was ihr wollt. Ihr dürft sie zerstören, abspielen und auch vervielfältigen – wenn es für den Eigenbedarf ist. Ihr dürft sie jedoch nicht für andere, ob kommerziell oder nicht, vervielfältigen. Das widerspricht dem Urheberrecht und ist weitläufig bekannt.

Seit einiger Zeit gibt es aber auch die Möglichkeit, Filme digital zu kaufen. Normalerweise führt ein Kauf immer in eine Eigentumsübertragung, bei digitalen Inhalten ist das aber nicht der Fall. Wenn wir einen Film digital kaufen, gehen wir davon aus, dass wir jederzeit frei über diesen Film verfügen können. Wir sollten ihn also jederzeit herunterladen oder ihn streamen können. Laut den Nutzungsbedingungen von Amazon Prime Video ist das aber nur bedingt der Fall:

i. Verfügbarkeit von Gekauften Digitalen Inhalten. Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verfügbarkeit von gekauften digitalen Inhalten hängt also von „möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters“ ab. Mit Inhalteanbieter sind Firmen wie Warner Bros., 20th Century Fox, Universal Pictures etc. gemeint. Sie haben die Verleihrechte für Filme und können auch für digitale Videoservices Lizenzen erteilen. Wenn ihr einen Film also beispielsweise bei Amazon Prime Video kauft, hängt eure Verfügbarkeit über den Film davon ab, ob Amazon bei diesen Firmen die Lizenz für diesen Film behält. Wird die Lizenz entzogen, wird eure digitale Bibliothek vielleicht den Titel noch aufführen, streamen oder downloaden könnt ihr ihn aber nicht. Man könnte also die Frage stellen, ob „kaufen“ die richtige Bezeichnung ist.

Meiner Recherche nach ist das in Deutschland bisher noch nicht passiert – zumindest hat offenbar noch niemand darüber geklagt. In den USA scheint dieser Sachverhalt aber häufiger aufzutreten. In einem kürzlich eröffneten Fall klagt eine Amanda Caudel gegen Amazon. Die Klägerin wirft Amazon Konsumententäuschung vor. Amazon soll so mehr Profit gemacht haben, als es ohne diese Täuschung hätte erzielen können – auf Kosten der Konsumenten. In der Klage wird auch ein Reddit-Post zitiert, in dem ein Kunde von Amazon Prime Video darüber klagt, dass der gekaufte Film „Pantypool“ aus seiner Videothek verschwunden ist.

Besonders vor den Kopf gestoßen fühlt sich der Nutzer durch den Umstand, dass Amazon auf Nachfrage wohl geantwortet hätte, dass es keine Nachweise über den Kauf des Filmes gäbe. Zudem sei derselbe Post, den er im Subreddit r/amazon hinterlassen habe, gelöscht worden.

Zwar läuft der Fall in den USA ab, aber da Amazon zumindest bei Prime Video seinen Service unter international weitgehend einheitlichen Nutzungsbedingungen anbietet, könnte der Fall auch Auswirkungen bei uns hier in Deutschland haben. Es gilt bisher aber weiterhin, dass Amazon uns Filme „verkaufen“ darf. Auch wenn wir dabei tatsächlich nur an Amazons Lizenz partizipieren. Rechtlich betrachtet, klärt Amazon in seinen Nutzungsbedingungen darüber auf, dass die Verfügbarkeit durch Lizenzbeschränkung entzogen werden kann und wir stimmen diesen Bedingungen zu, wenn wir die Plattform nutzen.

Ob Amazon und übrigens auch andere Services weiterhin Filme „verkaufen“ dürfen, wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen. MobileGeeks behält den Fall für euch im Auge.

Trending Cars
  • Tesla Model 3
  • Opel Ampera-e
  • Tesla Model X
  • Porsche Mission E
Automarken
  • Mercedes-Benz
  • Tesla
  • Audi
  • Volkswagen – VW
  • BMW
  • Ford
  • Porsche
  • Opel
Related Video
video
Rückblick: Top 3 getestete Autos 2021
Amazon Prime VideoCaudeldigitale InhalteFilm
Amazon Prime Video, Caudel, digitale Inhalte, Film
Ähnliche Artikel
Mobile Geeks wird Teil der BASIC thinking-Familie
28. Februar 2022
Mobile Geeks wird Teil der BASIC thinking-Familie
USA: Untersuchungen gegen das automatische Bremssystem von Honda
28. Februar 2022
USA: Untersuchungen gegen das automatische Bremssystem von Honda
Techblogging VS Ukraine Krieg
25. Februar 2022
Techblogging VS Ukraine Krieg
China: Kapazitäten aus Solaranlagen nehmen 2022 um 90 Gigawatt zu
25. Februar 2022
China: Kapazitäten aus Solaranlagen nehmen 2022 um 90 Gigawatt zu
Neueste Tests
9.0
Die Elgato Key Light Mini sind genau richtig für alle, die im Home Office arbeiten, Videos drehen, F ...
Elgato Key Light Mini – Blendend starke und smarte LED-Beleuchtung
15. Februar 2022
Elgato Key Light Mini – Blendend starke und smarte LED-Beleuchtung
7.6
Das Galaxy S21 FE hätte das beste Samsung Smartphone in 2021 werden können. Eine Veröffentlichung im ...
Samsung Galaxy S21 FE im Test: Ein solides Smartphone, doch für wen?
29. Januar 2022
Samsung Galaxy S21 FE im Test: Ein solides Smartphone, doch für wen?
8.0
Der ECOVACS DEEBOT T9 AIVI ist ein zuverlässiger Staubsaugerroboter mit großem Funktionsumfang, der ...
ECOVACS DEEBOT T9 AIVI | Saugen und/oder Wischen – Das Modul entscheidet
10. Januar 2022
ECOVACS DEEBOT T9 AIVI | Saugen und/oder Wischen – Das Modul entscheidet
7.5
Die Beurer TL30 ist zwar keine perfekte Tageslichtlampe, trotzdem in diesem Preissegment ein guter E ...
Beurer TL30 im Test: kräftiges Tageslicht während der tristen Wintertage
17. Dezember 2021
Beurer TL30 im Test: kräftiges Tageslicht während der tristen Wintertage

Fernweh

Wir beschäftigen uns mit den Themen und der Technik von Morgen und Übermorgen - Von Smartcities über Sharing-Economy bishin zur Mobilität der Zukunft

Hubs
  • Laptops
  • Magazin
  • Smart Cars
  • Smartphone
  • Tablets
  • Wearables
Weitere Themen
  • OnePlus 5
  • Samsung Galaxy S8
  • LG G6
  • Microsoft Surface Laptop
  • Amazon Blitzangebote
  • Adblock Plus
  • Testberichte (Archiv)
  • ASUS
  • Microsoft
  • Apple
  • Sitemap
Intern
  • Sponsoring und Werbung
  • Über uns
  • Sponsorenübersicht
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
FOLGE UNS
Copyright © 2022 Mobilegeeks.de, Alle Rechte vorbehalten
 Tweet
 Teilen
 Tweet
 Teilen
 Tweet
 Teilen
 Xing