Die GEMA gehört zu den unbeliebtesten Organisationen in diesem Land und mit der Forderung Gebühren auf eingebettete Inhalte kassieren zu wollen macht sich die Verwertungsgesellschaft nicht beliebter. Das bedeutet natürlich nicht, dass deswegen keine Gebühren mehr für die Bereitstellung fällig werden sollten, es soll nur ein weiteres Mal bezahlt werden.
Standardbeispiel ist hier natürlich immer wieder YouTube. Videos dieser Plattform – eben auch mit Musikuntermalung – werden auf unzähligen Websites eingebunden. Und auch wenn es bei der Forderung – die ursprünglich von den GEMA-Kollegen der AKM in Österreich erhoben wurde – nicht nur um YouTube-Videos, sondern grundsätzlich um eingebettete Inhalte geht, liegt der Verdacht nahe, dass die GEMA hier einen Ausweg aus dem andauernden Gebührenstreit mit Google sucht. Der Streit darum, was eine angemessene Gebühr für die Urheber der Musik ist, die in unzähligen YouTube-Videos genutzt wird zieht sich schon eine gefühlte Ewigkeit und eine Lösung scheint immer unwahrscheinlicher.
Da klingt so eine Urheberabgabe auf eingebettete Videos doch nach der perfekten Lösung: Die meisten davon betroffenen Website-Betreiber dürften nicht die nötigen Ressourcen haben, um sich wie Google über Jahre mit der GEMA auseinander zu setzen und komplett auf das Einbetten von Inhalten werden die wenigsten wollen oder können. Hier rechnet sicher so mancher bei der GEMA mit schnellen Einnahmen.
Andererseits gibt es auch Dienste, die Inhalte zur Einbettung bereit stellen, die bereits an die GEMA zahlen, in diesem Fällen würden also doppelt Abgaben kassiert. Einmal vom Betreiber, der die Inhalte hostet und dann von den Sitebetreibern, die diese Inhalte bei sich einbinden. Das wäre ungefähr so, als würde sich ein GEMA-Beauftragter an Konzertkassen aufstellen und von den Besuchern eines Konzerts noch mal eine Urheberabgabe fordern – eine Abgabe, die der Konzertveranstalter bereits bezahlt (und auf die Ticketpreise umgelegt) hat. Natürlich trifft der Vergleich nicht zu 100%, aber es geht in diese Richtung.
Dabei muss ich sagen, dass ich grundsätzlich überhaupt kein Problem mit Verwertungsgesellschaften an sich habe, im Gegenteil. Die grundsätzliche Idee ist wirklich gut und sorgt für Rechtssicherheit. Und gerade weil ich viel mit Musikern arbeite, verstehe ich manche Aktivitäten der GEMA überhaupt nicht. Viele der Vorgaben der GEMA hindern Musiker eher daran zu arbeiten bekannter zu werden, als dass es ihnen irgendwie nutzt. Zum Beispiel die fälligen Gebühren auf Songs, die ein Musiker verschenkt.
Eine Gebührenpflicht für die Einbettung von Inhalten dürfte viele Musiker weiter im Bemühen behindern Werbung für sich und ihre Werke zu machen: Wie viele Blogs und Musik-Webzines würden bei einer Gebührenpflicht noch Videos einbinden? Das würden sicher nicht mehr werden. Dementsprechend „begeistert“ sind auch einige GEMA-Mitglieder, mit denen ich mich unterhalten habe – was bringt eine Abgabe auf eingebundene Videos, wenn am Ende kaum noch jemand diese Videos einbindet? Das bringt dem einzelnen, normalen GEMA-Mitglied kaum einen Cent mehr (etwas anders sieht es vielleicht bei den Mitgliedern „erster Klasse“ aus, aber das eine Minderheit und überhaupt ein anderes Thema) und dafür fällt auch viel vom Werbeeffekt solcher Videos weg. Nicht umsonst ist inzwischen in fast jeder Mail von Bands und Promotern, die wir bekommen mindestens ein Videolink mit der ausdrücklichen Bitte das Video doch bitte zu verteilen und bei uns einzubinden. Bei einer zukünftigen Abgabe nach Vorstellung von AKM und GEMA müsste in der Mail dann schon auch noch der eine oder andere Bitcoin sein, damit wir dieser Bitte noch folgen würden…