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Gebrauchte digitale Güter – der nächste Patentkrach zwischen Amazon und Apple?

von Carsten Dobschat am 8. März 2013
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Neue Patentanträge von Apple zeigen ein Feld, auf dem die nächsten Patentauseinandersetzungen zu erwarten sind: Es geht um ein System, um „gebrauchte“ digitale Güter weiter zu verkaufen und zu verleihen. Für ein nahezu identisches System hat aber bereits Amazon ein Patent erhalten, das auch bereits 2009 eingereicht wurde – während Apple seine Patentanträge erst 2011 und 2012 eingereicht hat.

Egal ob bei Amazon oder Apple – oder jedem anderen Händler digitaler Güter – für den Kunden wäre die Möglichkeit zumindest einige der erworbenen Datenpakete weiter verkaufen zu können ein echter Gewinn. Jeder hat doch ein paar Apps auf seinem Smartphone oder Tablet, die nicht mehr genutzt werden oder eBooks, die nach einem Lesen schon langweilig geworden sind. Es wäre doch angenehmer, die Nutzungslizenzen, den um nichts anderes handelt es sich, einfach weiter verkaufen zu können. Das würde im Falle einer App, die sich als unbrauchbar erweist zumindest den finanziellen Verlust etwas verkleinern. Und warum sollte man nicht auch ein eBook so wie die Variante auf Papier einem Freund leihen können?

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Das Prinzip bei diesen Verfahren basiert natürlich auf dem Digital Rights Management, mit dessen Hilfe bei einem Nutzer nachträglich die Nutzung unterbunden werden kann. Im Prinzip funktioniert das so: Nutzer A kauft eine Software und möchte diese nach einer Weile nicht mehr nutzen, sondern an Nutzer B verkaufen. Dies wird dem verkaufenden Store mitgeteilt und wenn von dieser Seite aus dem Verkauf zugestimmt wird, wird dem Nutzer A per DRM die Nutzung der Software unmöglich gemacht, während Nutzer B sie dann nutzen darf. Bei einem Verleih funktioniert das im Prinzip genau so, nur werden hier die Rechte wieder zurück transferiert. Bei so einem Lizenztransfer können auch direkt die eigentlichen Daten vom Gerät A auf Gerät B übertragen werden, was im Zweifel schneller geht, als ein erneuter Download über den Store.

Soweit unterscheiden sich die Konzepte von Amazon und Apple nicht. Apple hat aber noch eine zusätzliche Option des Transfers beschrieben: Diese würde dezentral ohne Beteiligung des Stores ablaufen. In diesem Fall wäre lokale Software auf den beteiligten Geräten dafür zuständig, dass der abgebende User die übertragene Lizenz nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

An solchen Gebrauchttransaktionen sollen dann aber auch der Store und/oder der Publisher beteiligt werden können – eine Option, die diesen die Einführung eines solchen Features schmackhafter machen würde. Denn normalerweise verdient zum Beispiel ein Verlag am Verkauf eines gebrauchten Buches nichts, im Falle des Verkaufs eines „gebrauchten“ eBooks würde der Verlag aber vielleicht mit einem Anteil am „Gebrauchtpreis“ beteiligt. Doch wo liegt der Gebrauchtpreis bei einer Lizenz? wertmindernde Abnutzungserscheinungen, Eselsohren und Kaffeeflecken gibt es bei eBooks nicht.

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Auch hier dürfen nach dem System die Verleger ein Wort mitsprechen: Sie können Regeln für den Weiterverkauf festlegen, zum Beispiel eine Sperrfrist nach der Veröffentlichung, einen Mindestpreis für die Weitergabe, die Anzahl möglicher Weitergaben oder zeitliche Mindestabstände zwischen zwei Verkäufen. Damit würde die in diesem Bereich neue Freiheit direkt wieder eingeschränkt, was aber auch wieder ein Anreiz für die Verleger sein dürfte hier mitzuspielen.

Interessant wären solche Systeme für uns Nutzer auf jeden Fall, auch wenn es natürlich mit  Einschränkungen verbunden wäre. Aber eine Verbesserung zur aktuellen Situation wäre es – wenn sich dann noch zumindest die großen Anbieter Apple, Amazon und Google (mit den Publishern) auf eine Möglichkeit zum Transfer von Lizenzen für Videos und eBooks zwischen den verschiedenen DRM-Systemen einigen könnten, dann würde man sich als Konsument doch schon fast wie als König Kunde behandelt fühlen ;)

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