Mal ehrlich: wer von euch wühlt sich durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor er sich eine App auf sein Smartphone schaufelt? Die Verbraucherzentrale hat das mal getan, besser gesagt der Bundesverband (vzbv). Was er dort zu sehen bekam, gefiel scheinbar nicht sonderlich gut, denn beim Blick auf die verschiedenen App-Stores von Apple, Google, Samsung, Microsoft und Nokia gab es Einiges zu kritisieren.
Das geht schon damit los, dass die AGBs viel zu lang und oftmals sehr schwierig verständlich bzw auch schwer zu lesen sind auf Smartphones. Damit aber noch nicht genug: Oftmals wird sich schlicht und ergreifend einfach nicht an geltendes Recht gehalten, gerade wenn es um Widerrufs- und Kündigungsrechte geht. Beispielsweise behält sich Apple vor, bei Nichtleistung einfach mal selbst zu entscheiden, ob der Käufer Ansprüche geltend machen kann oder nicht.
Insgesamt stößt sich der vzbv an 25 Klauseln in den AGBs von iTunes, exakt so viel sind es auch bei Google Play. Microsoft wird in 10 Fällen angemahnt, Nokia kommt auf 15 und der App-Store von Samsung auf 19 Klauseln, an denen sich die Verbraucherzentrale stößt. Von Nokia und Microsoft sind mittlerweile Unterlassungserklärungen eingetrudelt, die beanstandeten Punkte haben die Unternehmen zufriedenstellend bearbeitet.
Apple und Google kommen da nicht so glimpflich davon – die fehlende Einsicht führte nun dazu, dass sie sich mit einer Klage konfrontiert sehen.
Quelle: vzbz via Handelsblatt