Immer wieder fingen sich Blogger und Seitenbetreiber Abmahnungen wegen Verstössen gegen das Urheberrecht ein, weil sie Bilder verwendeten, die sie „eben bei Google gefunden haben“. Das Gerücht, dass man alles verwenden dürfe, was einem eine Google-Suche präsentiert ist inzwischen zumindest fast ausgerottet.
Dabei erlaubte es Google schon länger, die Bildersuche nach Lizenzen einzuschränken, dazu musste man nur die „Erweiterte Bildersuche“ nutzen. Wer hat das bisher getan? Matt Cutts hat nun per Tweet bekannt gegeben, dass diese Option ab sofort auch bei der normalen Bildersuche unter den Suchoptionen zu finden ist. Man kann die zu einer Suche gefundenen Bilder nach der Möglichkeit zur Weiterverwendung filtern.
Now you can slice/dice Google image searches by usage rights under "Search tools. Thanks to @lessig for the request! pic.twitter.com/8mQxxebTHJ
— Matt Cutts (@mattcutts) January 14, 2014
Die Optionen beziehen sich dabei auf die Creative Commons Lizenzen und dementsprechend gibt es für die Filterung die Optionen ungefiltert, „zur Wiederverwendung gekennzeichnet“, „zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet“, „zur Wiederverwendung mit Änderungen gekennzeichnet“ und „zur kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet“. Das ist erstmal eine gute Idee.
Persönlich warte ich jetzt auf die nächste Abmahnwelle, denn was würde – natürlich rein hypothetisch – einen Rechteinhaber daran hindern, Bilder mit entsprechenden Kennzeichnungen von irgendjemandem ins Netz stellen zu lassen und die weitere Verwendung dieser Bilder dann abzumahnen? Es wäre nicht der erste Fall einer Abmahnfalle und die prominentere Darstellung der angegebenen Lizenz und die Filterungsmöglichkeit könnte einige wieder zu der Annahme verleiten, dass eine Verwendung von per Google gefundener Bilder gefahrlos möglich sein, wenn nur Google sagt, dass es eine entsprechende Lizenz gibt.
Aber selbst bei entsprechend lizenzierten Fotos besteht Gefahr: Google verkürzt die Lizenz ganz deutlich in dem Filter, denn eine erlaubte Weiterverwendung ist im Falle von Creative Commons nicht die Erlaubnis einer bedinungslosen Weiterverwendung – zumindest der Name des Urhebers muss mit angegeben werden.
Diese Änderung hinterlässt dann doch einen etwas zwiespältigen Eindruck: Einerseits ist der prominentere Hinweis darauf, dass es auch freie Lizenzen gibt natürlich zu begrüßen – andererseits besteht doch die Gefahr, dass sich manche blind auf Google verlassen und sich nicht mehr über die kleinen Details auch der freien Lizenzen informieren.