Google Drive ist noch nicht mal für jeden verfügbar, da wird – natürlich – schon die Frage nach den Nutzungsbedingungen und vor allem nach den Datenschutzbestimmungen gestellt. Immerhin verdient Google ja üblicherweise Geld mit Werbung und scannt dazu auch die Mails seiner GMail-Kunden nach passenden Stichwörtern. Dann noch die Aufregung um die Zusammenführung der verschiedenen Google-Datenschutzbestimmungen der einzelnen Dienste in einen Text vor kurzem – da darf man sich nicht wundern, dass die User hier kritisch sind. Verschiedene Gerüchte geistern hier durch das Netz, daher hat man sich bei The Verge mal die Arbeit gemacht und die Datenschutzbestimmungen der vier großen Cloud-Dienste Dropbox, Microsoft SkyDrive, Apple iCloud und eben Google Drive genauer angeschaut und verglichen.

Die wichtigste Frage ist immer: Welche Rechte sichert sich der Anbieter für die Daten seiner User? Es gab Gerüchte, Google würde sich alle bei Google Drive gespeicherten Daten praktisch einverleiben. Natürlich ist es bei einem Cloud-Speicher notwendig, dass sich der Anbieter relativ weitreichende Rechte einräumen lässt:
- Die Daten müssen kopiert werden dürfen, um sie zwischen den Servern bewegen zu und sichern zu können, auch Backups sind Kopien
- Eine Veränderung der Daten ist ebenfalls in vielen Fällen nötig, zum Beispiel um Videos neu zu kodieren, damit sie innerhalb der Smartphone-App des Dienstes dargestellt werden können oder um Dokumente mit den Cloud-Diensten bearbeiten zu können
- Ein Publizieren und Verbreiten der Daten muss erlaubt sein, um Daten mit anderen Usern zu teilen
Im Vergleich der verschiedenen Bestimmungen zeigen sich einige Unterschiede bei den Anbietern. Google sichert sich natürlich sehr weitreichende Rechte an den von den Usern gespeicherten Daten, was aber auch damit zusammenhängt, dass Google sich in einem einzigen Text alle potentiell benötigten Rechte für alle Google Dienste, nicht nur für Google Drive sichern muss. Diese Rechte beschreibt Google aber sehr detailliert, im Gegensatz zu Dropbox. Der Platzhirsch formuliert seine Bedienungen weniger detailversessen, was sie etwas leichter zu lesen macht, aber zu sehr allgemeinen Formulierungen führt: Sie erteilen uns die erforderlichen Genehmigungen, um diese Schritte, die ausschließlich der Bereitstellung der Services dienen, zu unternehmen.
Bei Microsoft und Apple fällt in den Bestimmungen auf, dass sehr viel Wert darauf gelegt in bestimmten Fällen die Daten der User zu löschen. Während Microsoft hier klar auf Urheberrechtsverletzungen abzielt, sichert sich Apple nicht nur das Recht zu „anstößige“ Inhalte zu löschen, sondern auch danach zu suchen – ohne aber genau zu definieren, was „anstößig“ wäre. Man sollte wollte tunlichst darauf achten, die privaten Schlafzimmerfotos nicht über den iCloud Photostream zu synchronisieren.
Insgesamt sind die Unterschiede der einzelnen Bedingungen nicht so gravierend – abgesehen von Apple, die negativ auffallen mit ihren Bedingungen zu „anstößigem“ Material. Die wichtigste Frage ist bei allen Anbietern schnell geklärt: Eure Daten bleiben Eure Daten, auch in der Cloud. Für die meisten User dürften sowieso weniger die Unterschiede der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen bei der Wahl des Cloud-Anbieters eine Rolle spielen, als mehr die Verfügbarkeit für die eigene Plattform, die gebotenen Features, der Preis und das Vertrauen zum jeweiligen Anbieter. Denn im Zweifel sind solche Zusagen zwar schön, aber wirklich nachprüfen kann die Einhaltung der einzelne User nur in Ausnahmefällen. So werden wahrscheinlich die meisten Apple-Kunden ohne lange zu überlegen Apple auch in Sachen iCloud vertrauen, während jeder, der Google jetzt schon für zu groß und mächtig hält um Google Drive einen großen Bogen machen wird.