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von Carsten Drees

Google Glass: Weiterverkauf verboten?

von Carsten Drees am 16. April 2013
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Und noch ein drittes Mal Google Glass heute: Im Kleingedruckten zur Explorer Edition findet sich ein Passus, der dem Besitzer untersagt, die Brille weiter zu verkaufen.

Es gibt ein paar Voraussetzungen, damit man jetzt schon in den Genuss dieser frühen Explorer-Version der Brille gelangen kann: Ihr müsst am Explorer Programm teilnehmen, euch also vorab dafür angemeldet haben, müsst 18 Jahre alt und US-Bürger sein. Wenn ihr dann das Teil wirklich erhaltet, könnt ihr aber nicht einfach damit unternehmen was ihr möchtet. Die Weitergabe ist absolut untersagt und falls Google feststellt, dass ihr euch nicht an die Spielregeln haltet, kann es die Brille auch deaktivieren. Im Wortlaut liest sich das wie folgt:

Google Glass Weiterverkauf

 

Als ich das gerade erstmals gelesen habe, war ich schon ein wenig geschockt von Googles Vorgehensweise. Ein solches Eingreifen für ein vermeintlich so offenes Unternehmen stünde den Jungs wahrlich nicht gut zu Gesicht. Klar, dass da die ersten “So schlimm wie Apple”-Kommentare nicht lange auf sich warten ließen.

Bleibt zu hoffen – wovon ich ehrlich gesagt auch ausgehe – dass Google diesen Passus in seinen Bedingungen nur auf die Explorer Edition bezieht. Es handelt sich hier um eine Hardware, die für Developer gedacht ist und die nicht der Brille in allen Details entspricht, die es dann später zu kaufen geben wird. Daher könnte ich mir das so erklären, dass Google hier verhindern möchte, dass ein unfertiges Produkt in falsche Hände gerät oder eventuell auch für ein Heidengeld bei Ebay verkauft wird. Was sagt ihr zu der Geschichte?

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