Apple hat in Mexiko wegen “Verwechslungsgefahr” Klage eingereicht gegen das Unternehmen iFone – und verloren. Die reichten jedoch Gegenklage ein, bekamen Recht und somit darf Apple nun das iPhone in Mexiko nicht unter seinem Namen verkaufen. Eigentlich war für heute der iPhone 5-Verkaufsstart in Mexiko angesagt – das neue Smartphone aus Cupertino liegt stattdessen dort nun auf eis.
Leute, ich muss zugeben, dass ich mir ein gewisses Schmunzeln nicht verkneifen kann. Nichts für ungut: was Recht ist, muss Recht bleiben – sehe ich so, wenn Unternehmen A seinen Umsatz unter anderem deswegen generieren kann, weil man sich dreist bei Unternehmen B bedient. Wenn aber Apple loszieht und teilweise wirklich haarsträubende Ähnlichkeiten zu Namen oder Logos konstruiert (als Beispiel fällt mir da gerade Apfelkind ein), dann geht mir das einen gehörigen Schritt zu weit.
Wie auch immer: Apple hat gegen die Gegenklage Einspruch eingelegt und der wurde nun vor einem mexikanischen Gericht zurückgewiesen. Das bedeutet, das Unternehmen iFone, welches bereits seit 2002 unter dem Namen agiert und somit viel älter ist als der Begriff “iPhone”, bekommt Schadenersatz zugesprochen und zudem gibt es einen Verkaufsstopp für das iPhone in Mexiko. Geschieht euch ganz Recht, Apple. Verwechslungsgefahr bei einem Unternehmen, welches Software-Lösungen für Call-Center anbietet und dem Smartphone so niemals ins Gehege gekommen wäre – das wollten auch die mexikanischen Richter nicht einsehen. Ich kann mir tatsächlich meine Häme kaum verkneifen und finde es absolut richtig, dass Apple hier nun einmal seine eigene Medizin zu schmecken bekommt.
Update 03.11.: Tja, da habe ich mich wohl ein wenig zu früh gefreut. Während gestern die ganze Welt berichtet hat, dass das Verkaufsverbot bereits greift, entpuppt sich das alles als etwas übereilt. Apple geht es darum, den Markennamen iPhone in verschiedenen Klassen zu sichern. Nach Klasse 9 und 28 für elektronische Geräte hat man sich das bereits sichern können und möchte das auch für Klasse 38, in welcher man beispielsweise auch iMessage und FaceTime findet. In besagter Klasse befindet sich nun aber auch der Name iFone und wegen dieser phonetischen Ähnlichkeit ist Apple gegen das Unternehmen in Mexiko vor Gericht gezogen. Nachdem Apple vor Gericht eine Niederlage einstecken musste, gab es den bereits erwähnten Einspruch – und auch damit scheiterte man. Soweit stimmt also die überlieferte Geschichte. Allerdings habe iFone noch gar keinen Gegenschlag durchgeführt in Form einer eigenen Klage. Die Rechts-Streitigkeiten mit Apple haben empfindlich am Vermögen des Unternehmens geknabbert und so erwägt man nun diesen Schritt, um Schadenersatz einzuklagen und zudem ein Verkaufsverbot zu erwirken für das iPhone. Allerdings sind diese Pläne noch nicht umgesetzt worden, sprich: es gibt diese Gegenklage noch nicht. Zu vermuten ist, dass man sich nun außergerichtlich einigen wird. Ihr findet das iPhone 5 also ganz regulär auf der mexikanischen Apple-Seite und auch bei den Mobilfunkanbietern Telcel, Movistar und Lusacell ist das Smartphone ganz normal in den Verkauf gegangen. Tja – zu früh gefreut, Drees ;) via The Verge
Danke an Peter, der uns auf diese Story aufmerksam gemacht hat!