Nachdem der EuGH die europäische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, kommt nun von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die Ansage, dass es von ihr zumindest keinen neuen Gesetzentwurf geben wird. Damit ist das Thema zwar auf EU-Ebene vom Tisch – zumindest vorläufig – aber die entsprechenden Umsetzungen in den Ländern bestehen schon. Und natürlich besteht unser Bundesinnenminister weiterhin auf der Einführung einer VDS für Deutschland.
Malmström gehört zu den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung, gleichzeitig habe sie das Urteil des EuGH aber nicht überrascht, da schon eine Analyse der EU-Kommission des Gesetzes vor zwei Jahren Mängel aufgezeigt habe. Trotzdem wiederholt sie weiterhin das Argument, dass eine Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen könnte, die Frage sei aber wie die Daten erhoben würden und welche Daten. Sie hat auch schon einen möglichen Termin für eine Neuauflage des Themas genannt: Nachdem Abschluss der geplanten EU-Datenschutzreform. Eine Einigung hier ist aber frühestens im nächsten Jahr zu erwarten.
Wer nun glaubt, dass das Thema damit zumindest bis dahin vom Tisch wäre, der hat sich getäuscht: Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) drängt auf eine „rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung“ für Deutschland. Sein für SPD-Kollege Heiko Mass im Justizministerium will dagegen weiter intensiv prüfen und sieht keine Notwendigkeit zur Eile – das ist aber noch keine Absage. Es wird sich zeigen, ob die SPD in dem Punkt die Nachfolge der FDP antritt, die in der vorherigen Bundesregierung eine Neuregelung für Deutschland verhindert hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht schon die deutsche VDS kassiert hatte.
Zumindest können die VDS-Fans in der Union nun nicht mehr mit dem Argument kommen, dass man wegen der EU jetzt ganz schnell sein müsse. Cecilia Malmström erklärt das Thema ganz klar zu einer deutschen Angelegenheit. Deutschland müsse jetzt alleine entscheiden, ob man eine neue Regelung zur VDS will, „um künftig Verbrechen besser aufklären zu können“. Einen Beweis für die Behauptung, dass eine Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Straftaten helfen würde, bleibt sie aber weiterhin schuldig.
Übrigens wurde in Dänemark angekündigt zumindest einen Teil der dortigen Regelung wieder zu kippen, in der Slowakei wurde das dortige Gesetz ebenfalls vom Verfassungsgericht gekippt und in Österreich landet das Thema ebenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof.