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von Carsten Dobschat

Leistungsschutzrecht: Eigentor der Verlage

von Carsten Dobschat am 25. August 2014
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  • @dobschat

Die Geschichte des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Oder so ähnlich. Das aktuellste Missverständnis gab es jetzt beim Bundeskartellamt: Die VG Media, in der sich Verlage zusammen getan haben, um Lizenzen von Google und anderen Suchmaschinen abzukassieren, beschwerte sich beim Bundeskartellamt über Google. Leider hat das Bundeskartellamt nicht wirklich verstanden, was die Verlage da wollen und will sich jetzt womöglich die VG Media genauer anschauen.

Das darf man wohl getrost als perfektes Eigentor bezeichnen. Die VG Media beschwerte sich also, dass Google eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen würde, um Lizenzzahlungen nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu vermeiden. Ziel der Beschwerde war wohl, dass das Buneeskartellamt Google doch bitte dazu verdonnern möge, die Angebote der Verlage im Suchindex und bei Google News zu belassen und dafür auch zu zahlen. Ist ja auch logisch – zumindest aus Sicht der Verlage. Denn wenn die Verlage nicht so viel Qualitätsjournalismus ins Netz stellen würden, dann hätte Google ja nichts zu finden. Kann man so sehen, aber irgendwie mochte das Bundeskartellamt nicht so, wie es sollte:

Die Beschlussabteilung hält es daher weder für rechtlich angezeigt noch für zweckmäßig, ein Verwaltungsverfahren auf der Basis der Beschwerde einzuleiten. Insbesondere ergibt sich aus der Tatsache, dass Google für die Listung von Suchergebnissen in den Google-Diensten grundsätzlich kein Entgelt zahlen will, als solcher kein hinreichender Anfangsverdacht für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Eine kartellrechtliche Verpflichtung Googles zum entgeltlichen Erwerb von Leistungsschutzrechten ist aus Sicht der Beschlussabteilung nicht anzunehmen. Eine Pflicht von Google zur Darstellung der Webseiten deutscher Presseverlage in einem so großen Umfang, dass das Leistungsschutzrecht nach § 87f UrhG berührt würde, kommt aus Sicht der Beschlussabteilung ebenfalls nicht in Betracht. (…)
Als kartellrechtlich relevantes Verhalten käme insoweit eventuell eine vollständige Auslistung von Webseiten deutscher Presseverlage aus den Ergebnissen der allgemeinen Suche von Google als Reaktion gerade auf die konkrete Einforderung von Leisungsschutzrechts-Entgelten durch einen oder mehrere Verlage in Betracht- an Stelle der Auslotung und des Rückgriffs auf eine leistungsschtzrechtsfreie und damit unentgeltliche Nutzung.

Das Bundeskartellamt stellt sich also hin und behauptet einfach ganz dreist, dass Google nicht verpflichtet werden kann zu zahlen und das Kartellrecht erst dann berührt wäre, wenn Google die Verlage komplett aus dem Index kippen würde, statt einfach nur kostenlose Mini-Snippets zu verwenden. Kurz: Der Weg über das Kartellrecht war für die Verlage eine Sackgasse. Es wird also wieder darum gehen, wie kurz Snippets sein müssen, um kostenfrei zu sein – die Frage haben dann Gerichte zu entscheiden.

Als nette Beigabe bekommt die VG Media dann noch eine saftige Ohrfeige vom Kartellamt:

ln diesen Schreiben hat Google u.a. zunächst darum gebeten, die Wahrnehmungsberechtigen zu nennen, für die VG Media tätig wird. Darüber hinaus hat Google VG Media darum geben zu spezifizieren, welche Nutzung genau aus Sicht von VG Media ein Leis- tungsschutzrecht nach§ 87 f UrhG berührt. Mit Schreiben vom 26. Juni 2014 hat die VG Media hierauf lediglich auf die beim Bundeskartellamt vorgelegte Beschwerde, sowie auf den Schiedsstellenantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt verwiesen, ohne diese Schrift- sätze Google zur Verfügung zu stellen. Eine Bereitschaft zur direkten Diskussion und Verhandlung mit Google über den Inhalt des Leistungsschutzrechts und die Nutzungsformen hat VG Media daher letztlich nicht mehr gezeigt.

Soso, die VG Media hat also keine Bereitschaft zur Diskussion und Verhandlung gezeigt? Ist auch etwas viel verlangt, schließlich will die VG Media doch nur Geld haben und Google hat doch genug, da muss man doch nicht verhandeln. Warum versteht man das beim Bundeskartellamt denn nicht? Die beim Bundeskartellamt haben echt keine Ahnung, jetzt drohen die auch noch damit, eine Untersuchung in Sachen Verlage und VG Media zu starten:

Die Beschlussabteilung behält sich schließlich weiterhin vor, in Verbindung mit dem vorgenannten Thema das Zusammenwirken der gesellschaftsrechtlich an der VG Media beteiligten Verlage im Hinblick auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechtes nach § 87 f UrhG gegenüber Google auf seine Vereinbarkeit mit Art. 101 AEUV zu untersuchen, wenn sich dieses im weiteren Verlauf als bedeutsam erweisen sollte.

Tja, wenn das kein Eigentor ist… leider ändert das nichts am Bananen-Gesetz, das uns – und vor allem einige Juristen – noch eine ganze Weile beschäftigen wird.

Beitragsfoto: Justus Blümer, CC-Lizenz

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