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Leistungsschutzrecht: Google und Richter müssen es jetzt ausbaden

von Carsten Dobschat am 2. Juli 2014
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  • @dobschat

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, eine der gesetzgeberischen Glanzleistungen der letzten Bundesregierung, muss nun von Gerichten interpretiert werden, da es die letzte Bundesregierung leider versäumt hat, in dieses Gesetz irgendwas konkretes reinzuschreiben. Die betroffenen Richter sollten die SPD auf Schmerzensgeld verklagen.

Wir erinnern uns: Am 1. August letzten Jahres trat nach intensiver, politischer Überzeugungsarbeit der Verlagsbranche bzw. einiger großer Verlage „endlich“ das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft. Damit sollte nun also Schluss sein mit dem „News-Raubrittertum“ im Internet. Denn Unternehmen wie Google oder Microsoft verdienen sich ja nur deswegen dumm und dämlich, weil sie in den Suchergebnissen ihrer Suchmaschinen kleine Schnipsel aus den Qualitätsnews deutscher Verlage zeigen. Denn die Suchmaschinen hätten in Deutschland ohne diese Inhalte ja gar nichts zu tun, da ja alle deutschsprachigen Artikel im Internet von den Autoren deutscher Verlage erstellt worden! Jawohl! Das sagt Gabor Steingart und der muss es doch wissen, oder nicht? Nein, er weiß es entweder nicht oder er meint einfach, er könne den Lesern der FAZ so einen Mist erzählen, die würden das schon glauben.

Ist aber auch egal, fassen wir die wichtigsten Punkte mal aus Sicht der Verlage zusammen, immerhin ist diese Sicht ja auch Grundlage des Gesetzes:

  • Suchmaschinen (ganz besonders Google) sind böse, den sie verdienen Geld damit, dass sie auch den Verlagen Besucher auf deren Seiten bringen,
  • überhaupt ist dieses ganze Internet böse und durchsetzt von Dieben, die sich einfach so am Content deutscher Qualitätsjournalismus-Verlage bedienen,
  • und dafür muss jetzt bezahlt werden!

Die Verlage – und der Gesetzgeber – ignorieren mal ganz locker, dass niemand in Suchmaschinen gefunden werden muss, der es nicht will. Zumindest soweit es die großen Player betrifft. Einem Verlag passt es nicht, dass Google in den Suchergebnissen einen Textauszug bringt? Na dann soll der Verlag doch robots.txt benutzen und bei Google News aussteigen, wäre sowieso viel billiger als die ganzen SEO-Maßnahmen, mit denen die Verlage versuchen möglichst weit oben bei den Suchmaschinen zu stehen… Wehe, Google gibt den Verlagen eine Opt-Out-Möglichkeit, wie bei Google News, dann rennen die Verlage bzw. deren Geldeintreiber von der VG Media zum Kartellamt und beschweren sich. Das ginge ja nun gar nicht, dass Google zur Vermeidung von Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht die Verlage einfach aus dem Index schmeisst, die auf diese Zahlungen natürlich nicht verzichten wollen.

Und so langsam kommen dem eigentlichen Wunsch der Verlage näher. Gerne bezeichnet man in Deutschland Diskussionen darüber, ob man vielleicht nicht doch den Steuersatz für „Besserverdienende“ etwas anheben könnte als eine „Neiddebatte“. Dabei ist dieser Begriff doch hier viel passender: Da gibt es Unternehmen, die mit diesem Internet richtig Asche machen, während die Presseverlage das nicht oder zumindest nicht im gewünschten Umfang schaffen. Daraus ergibt sich die logische Forderung: Suchmaschinen sollen dafür zahlen, dass sie Nutzern ermöglichen qualitätsjournalistische Texte zu finden und dazu soll es keine Alternative geben dürfen. Es muss eine Zwangsabgabe her:

  • Google (und andere) sollen gefälligst an die Presseverlage zahlen und keine Alternative dazu haben!

Da gibt es nur ein kleines Problem (und keiner weiß wie klein es ist): Dummerweise wurde in dem Gesetz festgelegt, dass einzelne Wörter und kleine Textteile lizenzfrei genutzt werden dürften. Wie große diese kleinen Textteile aber sein dürfen hat der Gesetzgeber offen gelassen, damit dürfen sich nun die Gerichte rumschlagen. Aber wehe die Richter sollten zugunsten von Google entscheiden…

Und dann mal ganz zur SPD. Die SPD, die unter der schwarz-gelben Bundesregierung groß getönt hatte, wie falsch dieses Gesetz sei und dass wir nur alle die SPD wählen müssten, damit das Gesetz wieder abgeschafft würde, gleichzeitig aber geschickt alles vermieden hat, womit das Gesetz von Anfang an hätte verhindert werden können. Nun haben wir nicht alle die SPD gewählt, aber immerhin haben genug Menschen nicht mehr die FDP gewählt, so dass die SPD nun mit in der Regierung sitzt. Und was hat die SPD bzgl. des Leistungsschutzrechtes in den Koalitionsvertrag schreiben lassen? Man wolle das Gesetz evaluieren. Immerhin, eine Evaluierung liesse ja die Möglichkeit offen, das Offensichtliche zu erkennen – dieses Gesetz ist schädlich, falsch und handwerklicher Pfusch – und das Gesetz wieder zu kassieren.

Das scheint der SPD – oder zumindest ihrem Justizminister Heiko Maas – dann aber zu riskant zu sein. Daher überspringt der die Evaluierung und erklärt sich gleich mal zu einer Verschärfung des Gesetzes bereit. Und damit haben wir wieder einen Klassiker der SPD-Politik: „Links blinken, rechts abbiegen“.

Aber Google-Bashing ist ja auch zu bequem: Google ist ein großer Konzern, Google tut vieles, was kritikwürdig ist, Google sammelt Daten und Google fotografiert unsere Häuser!!1Elf!! Sich als Politiker gegen Google zu stellen kann ja nie falsch sein, außerdem braucht man Google ja auch, um von der NSA abzulenken. Denn es ist natürlich schlimmer, wenn Google mit Daten, die wir weitgehend freiwillig raus geben Profile anlegt, um uns passende Werbung auszuliefern als wenn die NSA mit allen Daten, die sie heimlich abschnüffelt, Profile anlegt, auf deren Grundlage dann zum Beispiel bewaffnete Drohnen zur „Neutralisierung“ von potentiellen Gefahren für die Sicherheit der USA los geschickt werden.

Google ist schon praktisch: Man kann Google als Ablenkung von der NSA-Affäre benutzen, man kann bei Google Geld für Presseverlage abkassieren, denen eigene Geschäftsmodelle für das Internet fehlen (oder die einfach noch mehr Geld verdienen wollen) und man kann sogar das Internet durchsuchen mit Google. Wenn es Google nicht gäbe, dann müsste es jemand erfinden…

Übrigens: Es gibt für das Leistungsschutzrecht ein historisches Vorbild aus der Weimarer Republik namens „Gesetz zum Schutze des Nachrichtenwesens“ und die Parallelen sind verblüffend. Nur war das Internet der 1920er eben das Radio.

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