Im letzten Jahr hat der Bundestag ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet. Dem ging eine heftige Debatte voraus, in die sich – erfolglos – auch Google eingemischt hatte. Danach wurde es deutlich ruhiger, was aber nicht bedeutet, dass die Verleger untätig gewesen wären. Zwölf Verlagshäuser wollen ihr recht frisches LSR jetzt mit Hilfe der VG Media zu Geld machen – und das Geld soll zuerst einmal von Google kommen.
Zum Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger am 1. August 2013 hat Google sich von allen Quellen in Google News eine kostenlose Nutzung von Snippets im Dienst Google News zusichern lassen – wer dieser Regelung nicht zustimmen wollte, der flog eben raus. Damit ist die Sache zwischen den Verlagen und Google aber noch längst nicht ausgestanden, denn selbst Verlage, die dieser Regelung im letzten Jahr noch zugestimmt haben, wollen jetzt über die Verwertungsgesellschaft VG Media von Google Geld für die Nutzung der Snippets.
Verschiedene Presseverlage werden 50% der Verwertungsgesellschaft VG Media übernehmen und sich hier mit bisher 13 privaten Fernseh- und Radiounternehmen zusammen tun. Dann wird es von der VG Media einen entsprechenden Tarif für die Online-Nutzung von Presseerzeugnissen geben und es wird versucht diesen durchzusetzen.
Nun ist es aber nicht ganz so einfach. Auf der einen Seite haben sich nicht alle großen Verlagshäuser an der VG Media beteiligt und so fehlen bei diesem Plan nicht ganz kleine Publikationen wie Der Spiegel, FAZ oder die Süddeutsche Zeitung bzw. deren Verlage sind nicht dabei. Und selbst bei den Verlagen, die dabei sind, ist noch offen ob sie wirklich alle entsprechenden Verwertungsrechte über die VG Media durchsetzen wollen.
So richtig schwierig wird es aber Google dazu zu bekommen, die Gebührenrechnungen auch zu bezahlen, denn genau das will Google auf keinen Fall. Es kommt also einiges an Arbeit auf die Gerichte zu. Ganz grundsätzlich geht es darum erst einmal zu klären wie groß bzw. klein Snippets sein dürfen, für die keine Lizenzzahlungen fällig werden – was „kleinste Textausschnitte“ sind, die lizenzfrei genutzt werden dürfen verrät das Gesetz leider nicht und überlässt die Definition den Gerichten.
Wir sollten schon mal das Popcorn warm machen und auf reichlich Kopfschütteln einstellen. Freuen wir uns also auf viele weitere Widersprüche wie diesen:
Nach dem Inkrafttreten des LSR hatte Google die Verlage aufgefordert, einer kostenlosen Darstellung in Google News zuzustimmen. Angebote wie die Webseiten der „Rhein Zeitung“ (Koblenz), für die kein „Opt-in“ vorlag, wurden daraufhin aus Google News verbannt. Auch die Aschendorff-Gruppe war betroffen: „Die Angebote unseres Verlags wurden aus Google News entfernt, weil wir nicht auf die Bedingungen von Google eingestiegen sind“, sagte Hüffer. „Wir halten dieses De-Listing für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.“
Oder kurz gesagt: Wenn es nach den Verlagen geht, dann muss Google sie weiter bei Google News und in der Suchmaschine listen und dafür dann auch noch bezahlen, also eine Zwangsabgabe an die Presseverlage leisten. Und sollten die Verlage sich gegenüber Google durchsetzen, dann werden wohl auch bald weitere Unternehmen und vielleicht auch Blogger Rechnungen der VG Media erhalten.