Das EU-Parlament in Brüssel hat beschlossen, den restriktiven Geoblocking-Richtlinien von Streaming-Diensten (zumindest teilweise) einen Riegel vorzuschieben. Netflix, Spotify, Sky Go & Co. versuchen seit längerem, die Abonnenten ihrer Dienste in einem bestimmten Land am Abruf der Inhalte in einem anderen Land zu hindern und identifizieren zu diesem Zweck den jeweiligen Aufenthaltsort. Von 2018 an sollen entsprechende Abonnements auch im europäischen Ausland nutzbar sein.
Was beim ersten Überfliegen der momentan verbreiteten Meldungen nach einer europaweiten “Abschaffung” des Geoblocking klingt ist allerdings nur ein Kompromiss. Die neuen Regelungen definieren, dass Bürger in der Europäischen Union während “vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern” auf ihre ursprünglich andernorts gebuchten Musik- und Filmbibliotheken zugreifen und nicht vom Anbieter daran gehindert werden dürfen.
Teure Lizenzen und Verwertungsrechte
Der uneingeschränkten Nutzung in verschiedenen Ländern stehen meist ausgeklügelte Lizenzrechte im Wege. Normalerweise vergeben die Produzenten, Filmstudios, Plattenlabel oder von ihnen beauftragte Verwertungsgesellschaften und -firmen zu teilweise völlig unterschiedlichen Konditionen Lizenzen, mit denen das jeweilige Material in einem ganz bestimmten Land ausgestrahlt, gesendet oder übertragen werden darf.
Diese Lizenzen und Verwertungsrechte beschränken sich zudem auf verschiedene Vertriebskanäle. In der Regel wird z.B. ein Film zuerst in den Kinos ausgestrahlt, landet dann auf DVDs und Blu-Ray Discs, wird anschließend “on Demand” zum kostenpflichtigen Download angeboten und landet erst zum Schluss bei Netflix, Amazon Prime, Google Play Movies, iTunes oder einem der unzähligen anderen Streaming-Anbieter.
Die wiederum kaufen die jeweiligen Verwertungsrechte oft länderspezifisch ein, was bisher aber nicht durch die Nationalität oder den Wohnort des jeweiligen Kunden definiert wird. Vielmehr ist der Abruf der Inhalte durch die Identifikation der IP-Adresse und anderer Daten beschränkt, was seit geraumer Zeit noch nicht einmal durch die Verschleierung mit einem Proxy- oder VPN-Dienst umgangen werden kann.
In rund neun Monaten müssen sich die Streaming-Anbieter nun umstellen und ihren Abonnenten den Zugang in anderen Ländern ermöglichen. Dabei dürfen sie Nachforschungen anstellen, ob der jeweilige Kunde nicht dauerhaft in ein anderes Land umgezogen ist und können zu diesem Zweck die Kontoverbindungen, Postadressen oder IP-Adressen über einen den ihrer Meinung nach angemessenen Zeitraum protokollieren und auf Plausibilität prüfen.
Der Grund für diesen Kompromiss ist klar. Zum einen müssen die Streaming-Anbieter gegenüber dem eigentlichen Rechteinhaber nachweisen können, dass die erworbenen Rechte tatsächlich auch weiterhin beschränkt und somit für sie selbst günstiger sind. Zum anderen wollen die Dienste damit verhindern, dass Abonnenten tatsächlich auf die abstruse Idee kommen, ein geeinter europäischer Markt oder die “Globalisierung” würden dazu führen, dass man europa- oder weltweit auf Medien zugreifen dürfe.
Das Gefühl heute, wenn du vor 4 Jahren keine Kohle für die deutschen Rechte an #HouseOfCards hattest… pic.twitter.com/RXSA2SdPvF
— NetflixDE (@NetflixDE) March 4, 2016
Weiterlesen:
- Die Pländer der EU? Mehr TV-Werbung, mehr europäische Inhalte
- Plex Cloud: So baut ihr euer eigenes Netflix
Ein ähnlich fauler Kompromiss wurde zuletzt als vermeintliche “Abschaffung” der europaweiten Roaminggebühren angepriesen. Tatsächlich können Kunden von Mobilfunkanbietern ein im Heimatland vereinbartes Datenvolumen zukünftig auch im Ausland nutzen. Allerdings gilt dieses Zugeständnis nur für relativ kurz bemessene Zeitfenster, in denen üblicherweise ein Urlaub im europäischen Ausland möglich wäre. Mit einer freien Wahl des Netzbetreibers über europäische Grenzen hinweg hat diese Regelung nichts zu tun. Wer sich z.B. in Dänemark einen weitaus günstigeren Datentarif zulegen möchte und sich damit dauerhaft in Deutschland einwählt, wird in absehbarer Zeit von den jeweiligen Netzbetreibern gesperrt werden.