Das Problem ist bekannt und sorgt regelmässig für Aufregung. Jede noch so unbedeutende App fordert bei der Installation eine ganze Reihe von Zugriffsrechten über die Daten des Benutzers ein. Google bzw. Android listen diese Anforderungen zwar detailliert auf, doch von den meisten werden diese Hinweise gar nicht gelesen. Ähnlich verhält es sich, wenn Apps nachträglich, nach der Erstinstallation, mehr Rechte einfordern – auf eine einmal liebgewonnene App werden nur die wenigsten verzichten.
Mit der Android-Version 4.3 „Jelly Bean“ gab Google den Benutzern erstmals eine grössere Kontrolle über die Berechtigungen einzelner Apps. Über einen mehr oder weniger schwer zugänglichen „Permission Manager“ konnte z.B. Facebook die Berechtigung zum Erfassen des eigenen Standorts entzogen werden. Auch das Auslesen der Kontakte oder der Zugriff auf die integrierten Kameras konnte schon damals gezielt an- oder ausgeschaltet werden.
Mit dem Update auf die Android-Version 4.4.2 „KitKat“ wurde diese Möglichkeit wieder entfernt, bis heute sind die Gründe dafür nicht ganz eindeutig. Vermutet wird, dass viele Benutzer sich mit den manuellen Einstellungen ihre Apps sprichwörtlich „zerschossen“ haben und nicht mehr in der Lage waren, die für den Betrieb notwendigen Berechtigungen wiederherzustellen. Sollte das der Fall sein, dürften sich natürlich viele App-Entwickler bei Google beschwert haben, denn neben den dann ungerechtfertigt schlechten Bewertungen im Google Play Store sorgen solche Benutzer-Fehler für einen erheblichen Support-Aufwand auf der Entwicklerseite.
Google selbst gab als Grund an, der Permission Manager sei nie für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, man habe mit der Entfernung lediglich einen „Fehler“ korrigiert.
Nun, zur anstehenden I/O, könnte das Problem erneut in Angriff genommen werden, wie „gut informierte Insider“ behaupten. Anscheinend hat Google einen Ausweg aus dem Dilemma der notwendigen und überflüssigen Zugriffsrechte gefunden und plant, jedem Android-Benutzer wieder mehr individuelle Kontrolle über jede einzelne App zu geben.
Wie weit diese Kontrolle dann reicht, ist allerdings noch nicht bekannt. Denkbar wäre, dass besonders kritische Bereiche wie z.B. das Adressbuch des Benutzers nur dann von einer App zwingend genutzt werden dürfen, wenn die App selbst auch tatsächlich adress- oder kontaktbezogene Funktionen beinhaltet. Sollte das nicht der Fall sein, könnte man dieser App dann ganz gezielt diese eingeforderte Berechtigung entziehen.
Das dann noch verbleibende „Problem“ ist der Benutzer selbst. Vielen dürfte es auch weiterhin egal sein, dass mehrere dutzend Apps z.B. ihren genauen Standort protokollieren.