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Apple – 25 Mio. € Strafzahlung: Irreführung bei verlangsamenden Updates

Apple hat eine Geldstrafe vom französischen DGCCRF in Höhe von 25 Mio. € bekommen. Die Strafe wurde für das absichtliche Verlangsamen älterer iPhone-Modelle veranschlagt. Dies sei Nutzern und Käufern im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert worden zu sein. Es handelt sich beim DGCCRF um die französische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung.

von Michael Sprick am 8. Februar 2020
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Eines der betroffenen Modelle: das iPhone 7

Der Fall ist nicht neu. Schon seit einigen Jahren laufen Diskussionen, nach denen Apple ältere Geräte verlangsamt. Da es anfangs keine offiziellen Stellungnahmen seitens Apple dazu gab, kamen Gerüchte und Anschuldigungen unter iPhone-Besitzern auf. Apple sollte alte iPhones verlangsamen, um den Kauf des neuesten Modells anzuregen. In der Fachsprache hieße das geplante Obsoleszenz. In Frankreich gibt es seit 2015 ein Gesetz, das geplante Obsoleszenz unter Strafe stellt.

Im Fall Apple und den langsamen Smartphones griff es jedoch – anders als die Meldungen vieler Newsseiten vermuten lassen – nicht. Schon Ende 2017 nahm Apple dazu bei Verge Stellung. Das Problem besteht in den Lithium-Ion-Akkus, die vor ein paar Jahren noch sehr verbreitet waren. Sind sie alt oder werden Kälte ausgesetzt, können sie Leistungsprobleme zeigen und schalten sich unter Umständen einfach ab. Um dem entgegenzuwirken, verringern die Updates 10.2.1 und 11.2 die Leistung älterer iPhones. Das ist bis heute so.

Schuldig gemacht hat sich Apple aber, indem es seine Kunden nicht über Hintergrund und Risiken aufklärte. Laut Loïc Tanguy, der als Leiter der Behörde mit Le Parisien sprach, hat Apple eine „irreführende Handelspraktik durch Weglassung“ begangen. Im Vorfeld seien die Nutzer nicht über die Updates und seine Folgen aufgeklärt worden.

Dem Bericht zufolge nach hat Apple die Strafzahlung bereits angenommen. Für die französische Aufsichtsbehörde ist es die höchste jemals ausgesprochene Strafe in Sachen Betrugsbekämpfung. Für Apple ist die Zahlung vergleichsweise marginal und wird von der 13 Mrd. € Forderung von Steuernachzahlungen in Irland weit in den Schatten gestellt (wir berichteten damals). Für denselben Fall wurde Apple von Italien schon im Herbst 2018 zu insgesamt 10 Mio. € Strafzahlung gebeten.

Aus Deutschland sind keine Klagefälle bekannt. Dies hängt wohl damit zusammen, dass es den Straftatbestand geplante Obsoleszenz offiziell nicht gibt. Bisher gab es noch keinen offiziellen Fall von geplanter Obsoleszenz in Deutschland. Umweltwissenschaftler des Freiburger Öko-Instituts und der Uni Bonn konnten in einer Studie von 2016 zu Konsumprodukten, die in Verdacht geraten waren, keine Auffälligkeiten entdecken.

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