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Apple vs Samsung: Oberstes US-Gericht entscheidet einstimmig für Samsung

Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten fällt im ersten Geschmacksmuster-Prozeß seit 120 Jahren ein einstimmiges Urteil. Der von Samsung an Apple gezahlte Schadenersatz für die Verletzung von Design-Patenten wie den berüchtigten "runden Ecken" sei falsch berechnet worden. Vermutlich können die Südkoreaner nun einen großen Teil der 400 Millionen US-Dollar zurückfordern.

von Bernd Rubel am 7. Dezember 2016
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Seit mehr als 5 Jahren beschäftigen uns die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung. Im Jahr 2011 hatte Apple dem Konkurrenten aus Südkorea vorgeworfen, die Technik und das Design des iPhone schamlos zu kopieren. Die Funktionen und das Aussehen von insgesamt 11 verschiedenen Geräte basierten demnach in weiten Teilen auf dem auf den Erfindungen von Apple, lautete der Vorwurf.

Samsung war ursprünglich zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 930 Millionen US-Dollar verurteilt worden, im Jahr 2012 reduzierte ein Berufungsgericht die Summe auf “nur” 548 Millionen US-Dollar.

Die Koreaner wehrten sich seit dem Beginn der Verfahren immer wieder gegen die Auslegung verschiedener Richter, das Erscheinungsbild eines Smartphones könne als Ganzes geschützt werden. Seit dem Kleinkrieg zwischen den beiden Kontrahenten hat sich unter vielen technikaffinen Benutzern der Ausspruch “Sieh nur, es hat runde Ecken!” als belustigte Reaktion bei der Vorstellung neuer Smartphones etabliert. Schließlich gleicht, so die Theorie, irgendwie jedes Smartphone heutzutage dem anderen.

Weiterlesen:

  • Apple vs Samsung: Jury liefert Samsung Munition gegen das Urteil
  • Apple vs Samsung – Geschworene schlampten bei Urteilsfindung

Die bis zuletzt verbliebene Summe von 548 Millionen US-Dollar setzt sich aus verschiedenen Rechtsverletzungen der Koreaner zusammen. Rund 148 Millionen US-Dollar entfielen auf Schadenersatzzahlungen wegen der Verletzung von Patenten, diese Summe ist weitestgehend unstrittig. Die restlichen rund 400 Millionen US-Dollar sollte Samsung wegen der Verletzung der Geschmacksmuster bezahlen, also wegen dem Aussehen der Smartphones.

Die vorherigen Instanzen legten bei der Berechnung des Schadenersatzes stets den Gesamtgewinn zu Grunde, den Samsung mit der jeweiligen “Kopie” erzielt haben soll. Samsung hingegen vertrat bis zuletzt die Auffassung, dass zur Berechnung des Schadenersatzes lediglich der Gewinn herangezogen werden dürfe, der anteilig mit dem einzelnen, geschützten Bauteil erzielt worden sei.

Dieser Ansicht schlossen sich die Obersten Richter der Vereinigten Staaten im ersten Geschmacksmuster-Verfahren seit 120 Jahren nun einstimmig an und verwiesen das gesamte Verfahren zurück an die Vorinstanz. Das Berufungsgericht muss nun klären, welche einzelnen Bauteile der verschiedenen Smartphone-Serien im Detail ein eventuell existierendes Apple-Geschmacksmuster verletzen.

„We are optimistic that the lower courts will again send a powerful signal that stealing isn’t right. Our case has always been about Samsung’s blatant copying of our ideas, and that was never in dispute.“ Apple

Sollten die Richter einen Rahmen mit abgerundeten Ecken als schützenswertes Design betrachten, müsste der Gewinn, den Samsung anteilig mit diesem Rahmen erzielt, in die Berechnung der Schadenersatzes einfliessen. Experten gehen davon aus, dass diese neue Berechnungsmethode eine wesentlich niedrigere Zahlungsverpflichtung zur Folge hat, so dass Apple einen erheblichen Teil der bereits gezahlten 548 Millionen US-Dollar an Samsung erstatten muss.

Über 100 Industrie-Designer hatten sich im Rahmen des Verfahrens auf Apples Seite geschlagen und betont, der Schutz des Gesamterscheinungsbildes sei gerade bei komplexen Produkten wie Smartphones elementar.

via heise.de

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