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Apples Onlineshop fällt bei Trusted Shops mit Pauken und Trompeten durch

Der deutsche Onlineshop von Apple ist bei einer Überprüfung durch den Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops mit Pauken und Trompeten durchgerasselt. Die Tester bemängelten zahlreiche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, den Daten- und Verbraucherschutz. Apple erfülle lediglich 20% der Anforderungen, die heute an einen Onlinehändler gestellt werden. Bleibt die Frage: wo bleiben die sonst so umtriebigen Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände?

von Bernd Rubel am 25. Oktober 2016
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Gütesiegel und Zertifikate für vertrauenswürdige Onlineshops und Websites gibt es in Deutschland schon lange. Bereits zum Jahrtausendwechsel – also vor mittlerweile 16 Jahren – etablierten sich die ersten Anbieter mit unterschiedlich hohem Bekanntheitsgrad, viele weitere verschwanden (zu recht) in der Bedeutungslosigkeit. Zu den ältestenUnternehmen gehört Trusted Shops aus Köln. Nach einheitlichen Standards werden Onlineshops auf ihre Seriösität, die Einhaltung des Datenschutzes, die Liefersicherheit und andere Punkte überprüft. Nach bestandener Überprüfung gibt es ein Siegel, das oftmals mit einer Geld-zurück-Garantie für den Käufer verbunden ist.

Im Auftrag der Zeitschrift Werben & Verkaufen hat Trusted Shops verschiedene Onlineshops unter die Lupe genommen, die sich bisher noch nicht freiwillig von einem vergleichbaren Zertifikate-Anbieter überprüfen liessen. Zu den Kandidaten in diesem fiktiven Zulassungsprozedere gehörten Adidas, Hugo Boss, Samsung, Volkswagen und Apple. Dabei rasselte das Unternehmen aus Cupertino mit seinem deutschen Onlineshop durch fast alle Prüfungen.

Die Prüfer bemängelten beispielsweise, dass es im Apple Onlineshop kein leicht auffindbares, eindeutig gekennzeichnetes Impressum gebe, zu dem alle gewerblichen Websites in Deutschland verpflichtet sind. Normalerweise ruft ein solches Versäumnis in Nullkommanix ein ganzes Bataillon von Abmahnanwälten auf den Plan, an Apple scheint sich aber irgendwie niemand heran zu trauen. Übrigens auch nicht die Verbraucherzentralen, die es ja sonst gerade bei us-amerikanischen Unternehmen neuerdings sehr ernst nehmen.

So sparsam sich Apple bei der Preisgabe der eigenen Daten zeigt, so neugierig und auskunftsfreudig ist der eigentlich für seine Privatsphäreeinstellungen gepriesene Anbieter bei der Weitergabe von Kundendaten. In der Datenschutzerklärung von Apple heisst es ausdrücklich:

„Gelegentlich kann Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben, die mit Apple zusammenarbeiten, um Produkte und Dienste zur Verfügung zu stellen, oder die Apple beim Marketing gegenüber Kunden helfen.“

Diese pauschale Genehmigung zur Weitergabe von Daten ist ohne die ausdrückliche Einwilligung eines Kunden und ohne Benennung des Zwecks und der Empfänger abseits der Vertragsabwicklung unzulässig. Gleiches gilt für die Speicherung von IP-Adressen, die Apple wohl im Rahmen der Auftragsabwicklung durchführt. Hinzu kommt die Einholung von Bonitätsauskünften, über die der bestellwillige Apple-Kunde wohl nur unzureichend informiert wird.

Als wäre das alles noch nicht genug fehlt im Apple Onlineshop die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie mit gesetzlicher Musterwiderrufsbelehrung, die auch nicht von den zahlreichen Fehlern in den stattdessen vorhandenen Widerrufsrechten kompensiert wird. Als Beispiel nannten die Prüfer von Trusted Shops eine Klausel, nach der Apple zur Ausübung des Widerrufsrechts ausschließlich Produkte in Originalverpackung und mit Originalquittung zurücknehmen wolle. Fehlende Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Versandkosten sowie keinerlei Angaben zu konkreten Lieferfristen runden den erschreckenden Gesamteindruck ab. Nach den Feststellungen von Trusted Shops hätte Apple mit gerade einmal 20% aller zugrundeliegenden Kriterien das Gütesiegel niemals erhalten.

Quelle: statista.com
Quelle: statista.com

Der Onlineshop ist Apples internationale Cash Cow. Während die Stores in ausgewählten Städten einen zunehmend repräsentativen Charakter haben und z.B. auch zur Abwicklung von Reklamationen genutzt werden, machte Apple mit seinem deutschen Onlineshop allein im Jahr 2015 einen geschätzten Umsatz von fast 370 Millionen Euro. Konkurrenten dürfen dem Unternehmen nun vorwerfen, dass es die hohen Umsätze mit wettbewerbsrechtlich unlauteren Mitteln erreicht.

Beim größten Smartphone-Konkurrenten Samsung sieht es zwar etwas besser aus, aber auch dieser Onlineshop konnte die Tester nicht überzeugen. Volkswagen, Hugo Boss und Adidas erfüllten zwar auch nicht alle Kriterien für eine 100%ige Bewertungen, schnitten aber allesamt besser ab als Apple.

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