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Philips geht mit Patentansprüchen gegen viele Android-Smartphones vor

Der Smartphone- und Tablethersteller ASUS muss vorläufig den Verkauf vieler ZenFones und ZenPads einstellen. Offenbar werden die Taiwaner mit Patentansprüchen von Philips konfrontiert, die sich gegen das Betriebssystem Android richten. In Kürze könnten auch weitere Hersteller betroffen sein.

von Bernd Rubel am 24. Oktober 2016
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Update 24. Oktober 2016
Mittlerweile liegen neue Informationen zu dem Patent vor, das momentan den taiwanischen Smartphone-Hersteller ASUS zu einem vorübergehenden Verkaufsstopp aller Smartphones und Tablets zwingt. Offenbar hat Philips vor dem Landgericht Mannheim ein Urteil erwirkt, dass sich – wie von uns vermutet, siehe unten – gegen das Betriebssystem Android richtet. Nach den momentan vorliegenden Informationen gibt es noch mehrere Verfahren gegen andere Hersteller, die es somit ebenfalls noch erwischen könnte.

ASUS hat gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim Rechtsmittel eingelegt, doch Philips betreibt in der Zwischenzeit die sogenannte „vorläufige Vollstreckung“.

Das Patent von Philips betrifft offenbar die Android-Funktion, die für die Darstellung der Liste der zuletzt verwendeten Anwendungen zuständig ist. Google hat einen Patch entwickelt, der den Herstellern seit Anfang Oktober vorliegt und nun von diesen eingespielt werden muss. Bis dahin dürfen alle Geräte, die noch nicht aktualisiert wurden, weder beworben noch verkauft werden. Ein nachträgliches OTA-Update durch Google ist offenbar in der Vollstreckung nicht vorgesehen.

Was’n Driss.

Artikel vom 23. Oktober 2016
ASUS nimmt vorerst alle Smartphones aus dem Sortiment

Wer momentan ein ZenFone oder ein ZenPad bei ASUS bestellen möchte, schaut in die Röhre. Er zwar weiterhin gut gefüllte deutsche Onlineshop listet die Smartphones und Tablets mit allen relevanten Spezifikationen und Preisen, doch eine Bestellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Geräte sind nicht lieferbar, alle Produkte enthalten den Hinweis “Smartphones/Tablets mit Android 5.0 oder höher sind derzeit nicht in Deutschland erhältlich.” Auf der deutschen Website werden die Smartphones und Tablets gar nicht mehr gelistet.

Schnell machten Gerüchte die Runde, die Taiwaner würden sich eventuell komplett aus dem Geschäftsbereich zurückziehen. Auf Nachfrage teilte das Unternehmen jedoch mit, dass es momentan “Patentprobleme” gebe, die einen weiteren Verkauf der Modelle offenbar vorerst unmöglich machen.

Ein derart umfangreicher Verkaufsstopp erfolgt normalerweise nur, wenn es bereits eine entsprechende Verfügung von einem Gericht gibt oder der Hersteller eine solche abwenden möchte. Für diese These spricht, dass zum jetzigen Zeitpunkt offenbar nur der deutsche Onlineshop von dieser Maßnahme betroffen ist, in anderen Ländern sind die ZenFones und ZenPads weiterhin erhältlich. Dies wiederum könnte in Verbindung mit den erwähnten Patentproblemen bedeuten, dass ein deutsches Unternehmen oder ein in Deutschland aktiver Patentverwerter entsprechende Rechte angemeldet haben.

Der Hinweis, dass der Verkaufsstopp alle Geräte mit Android 5.0 oder höher betreffe lässt selbstverständlich einige Spekulationen zu. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass auch Geräte anderer Hersteller von einer vergleichbaren Patentklage bedroht sein könnten und ASUS hier nur der erste Kandidat ist, den es “erwischt” hat. Unklar ist, ob die nun zu Tage getretenen Patentstreitigkeiten auch mit der bisher verzögerten Auslieferung des neuen ZenFone 3 in Deutschland zusammenhängen.

Patentstreitigkeiten und Markenrechtsverletzungen zwischen Smartphone-Herstellern sind nicht erst seit dem legendären Battle zwischen Apple und Samsung ein Phänomen, das die Branche immer wieder erschüttert. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit kommt es immer wieder vor, dass auch kleinere Technologiefirmen ihre Erfindungen unrechtmäßig verwertet sehen. Gelegentlich hat sich die Sache schnell erledigt, häufig einigt man sich auf eine Lizenzzahlung in angemessener Höhe oder verzichtet kurzerhand auf eine eventuell ohnehin irrelevante Technologie.

Kritiker bemängeln immer wieder, dass das internationale Patentrecht dringend überarbeitet werden müsse. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass Patentrechte an professionelle Patentverwerter wie acacia abgetreten werden, die dann – ausgestattet mit dem entsprechenden Kapital und Know How – vermeintliche Verletzung recherchieren und verfolgen. Da sich ein Rechtsstreit über mehrere Monate oder Jahre ziehen kann, verzichten besonders kleinere Hersteller dann auf die tatsächliche Klärung der Ansprüche und willigen zähneknirschend in einen “Deal” ein.

Zenfone-3-deluxe-16

Sollten sich die in diesem Fall zugrundeliegenden Patentansprüche tatsächlich gegen Android als Software und nicht explizit gegen ASUS und die verbaute Hardware richten, hätten wir es vielleicht mit einem besonders geschickten Vorgehen des Rechteinhabers zu tun. Dieser könnte auf diesem Umweg versuchen, Druck auf den eigentlichen Patentverletzer Google aufzubauen, der es sich wohl ungern mit allen Smartphone-Herstellern verscherzen möchte. Android 5.0, 5.1 und 6.0 befinden sich momentan auf 13,1%, 21,9% bzw. 18,7% aller Android-Smartphones und werden trotz des zwischenzeitlichen Erscheinens von Android 7.0/7.1 noch immer auf vielen neuen Smartphones ab Werk installiert. Denkbar wäre aber auch, dass ASUS das Betriebssystem spezifisch angepasst hat und wegen einer exklusiv implementierten bzw. aktivierten Funktion in Anspruch genommen wird.

Lesenswert:
One more thing: Apple patentiert sich eine Papiertüte

ASUS wird wohl zum jetzigen Zeitpunkt gezwungen sein, die nun vom Verkaufsstopp betroffenen Geräte schnellstmöglich zu patchen. Sinnvoll wäre, dass dies über ein OTA-Update beim Kunden stattfinden kann, doch ein besonders unnachgiebiger Kläger könnte wohl auch eine Beseitigung der Patentverletzung vor dem Verkauf verlangen. Das wiederum würde bedeuten, dass ASUS jedes einzelne Gerät selbst oder von einem Dienstleister updaten lassen muss, bevor es in den Handel geraten darf.

via heise.de

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