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BGH: Dashcams in Deutschland ab sofort als Beweis zulässig

Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden, dass Dashcams in Deutschland künftig als Beweismittel zulässig sind. Der Datenschutz sei in diesem Falle nachrangig. 

von Carsten Drees am 15. Mai 2018
  • Email
  • @casi242

Über Dashcams reden wir auch in Deutschland schon seit Jahren und im selben Atemzug wird dabei auch immer der Datenschutz genannt. Während in Russland kaum noch eine Karre auf den Straßen unterwegs ist, die nicht mit einer solchen, den Verkehr überwachenden Kamera ausgestattet ist, sieht es in Deutschland komplett anders aus.

Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass keine Rechtssicherheit herrscht. So gut und schön eine solche Kamera einen Unfallhergang belegen kann: Solange andere Autos inklusive Kennzeichen in den VIdeos erfasst werden, begibt man sich auf rechtlich dünnes Eis. Das ist auch der Grund, wieso solche Dashcams in Deutschland bislang nicht als Beweismittel bei einem Unfall berücksichtigt werden durften.

Die Dashcam im Artikelbild:

Das ist ab sofort anders, denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Grundsatzurteil gefällt und das sieht vor, dass ab sofort eben doch auf eine Dashcam als Beweismittel zurückgegriffen werden darf. Diese Entscheidung geht zurück auf eine Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt. Dieser wollte nämlich seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen Weder das Amts- noch das Landgericht folgten aber seiner Argumentation.

In Karlsruhe sieht man das jetzt also komplett anders, schränkt aber aus Datenschutzgründen weiterhin ein: Es ist weiterhin unzulässig, dauerhaft den Verkehr aufzuzeichnen. Da wird es dann jetzt tricky, denn man wird weiterhin im Einzelfall entscheiden und abwägen müssen. Neu ist lediglich, dass diese Aufnahmen trotz der Unzulässigkeit aus Datenschutzgründen vor einem zivilen Gericht als Beweismittel bei Unfällen genutzt werden dürfen. Da bei so einem Unfall eh die Daten der Beteiligten aufgenommen werden (Angaben zur Person und zum Fahrzeug, Führerschein, etc), wäre der Datenschutz in solchen Fällen eher nachrangig.

Weiterlesen: Nexar verwandelt euer Smartphone in eine Dashcam

Das dauerhafte Mitschneiden von selbsternannten Hilfs-Sheriffs wird also auch weiterhin nicht legitimiert, aber oftmals ist es bei den Dashcams ja eh so, dass alte Aufnahmen immer automatisch durch die aktuell gefilmten drei Minuten überspielt werden, oder die Kamera überhaupt erst bei einem Unfall bei einer Erschütterung aktiv wird.

Ich bin gespannt, wie sich die Automobil-Clubs und die Datenschützer zu diesem Urteil äußern werden, grundsätzlich finde ich es aber gut, wenn man so einen Mittelweg findet: Ständiges Überwachen des Verkehrs also bitte nicht, die Unschuld mittels Kamera-Aufnahmen beweisen aber gern. Was sagt ihr?

Quelle: FAZ

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