Nicht nur Sascha, auch ich selber bin ein Fan des QC35 von Bose. Sascha nennt den Bose QC35 nicht ohne Grund das beste Noice Cancelling Headset und auch der Vorgänger QC25 schnitt in unserem Test ausgezeichnet ab. Ohne Frage gehört dieses Headset zum Besten, was man derzeit in dem Bereich bekommen kann. Das hat aber natürlich auch seinen Preis, knapp 315 Euro werden derzeit dafür bei Amazon verlangt, das ist durchaus eine Hausnummer.
Bose QC35 Test – „Kabel ab“ beim besten Noise Cancelling Headset
Zum Headset gehört auch eine App – Bose Connect – für iOS und Android. Mit dieser App kann man die verschiedenen Bluetooth-Verbindungen des Headsets verwalten, dem Headset einen individuellen Namen geben, den Timer für das automatische Abschalten, die Sprachansagen und die Sprache einstellen, sowie die laufende Musik per Musikfreigabe an einen anderen Bose Kopfhörer streamen (sehr praktisch, wenn man zum Beispiel im Zug sitzt und zu zweit einen Film schauen möchte). Diese App ist also, will man den Kopfhörer und seine Möglichkeiten komplett nutzen, unverzichtbar.
Während des Betriebs sammelt die App aber auch Informationen darüber, was man gerade hört. Unter iOS werden dazu zum Beispiel Informationen zu den gerade gespielten Tracks vom System eingesammelt, in der App angezeigt und auch an Bose geschickt. Dazu kommt ein persönlicher Code, der den einzelnen User identifiziert und auch die Dauer, wie man lange man hört. Diese Daten werden offenbar an Server der Firma Segment.io geschickt, deren Geschäftsmodell das Einsammeln und Weitergeben von Kundendaten ist. Was die oder Bose dann mit den Daten machen, wie die ausgewertet werden und ob sie möglicherweise an weitere Stellen gehen, ist unbekannt. Einen gewissen Wert müssen diese Daten für Bose ja haben, sonst würden sie nicht gesammelt.
Vorstellbar ist zum Beispiel, dass Bose auf Basis der Daten auswertet, welche Art von Audiodaten die Nutzer mit den Kopfhörern wiedergeben, um zukünftige Modelle dahingehend zu optimieren. Oder anhand von Nutzerprofilen auswertet, wie oft die Kopfhörer aufgeladen und wie lange sie dazwischen benutzt werden, um echte Daten dazu zu haben, wie lange so ein Akku durchhält. Aber dazu würde es ja auch reichen, diese Daten anonym, als ohne eindeutige Nutzerkennung, einzusammeln. Aber man weiß es nicht, so auch der Kläger, der hofft, dass sich weitere Kunden seiner Klage anschließen. Und weil er sich Sorgen um seine Privatsphäre macht, möchte er von Bose $5 Millionen haben, außerdem soll das Gericht Bose diese Art der Datensammlung untersagen.

Man kann nun zu der Klage stehen, wie man möchte. Auf der einen Seite verrät Bose ja in den Datenschutzrichtlinien, dass Daten gesammelt und auch an Dritte weitergegeben werden. Bose ist hier aber nicht wirklich präzise, weder was die genau gesammelten Daten angeht, noch wie genau sie verwendet werden. Das sind eher so Allgemeinplätze. Was für den Kläger wohl eher nicht relevant ist: Die Datenschutzrichtlinie ist auch auf einem deutschsprachigen System nur in englischer Sprache verfügbar – das wäre vielleicht ein Thema für die Datenschützer in Deutschland. Auch die Tatsache, dass man diesen Bedingungen nicht explizit zustimmen muss, sondern sie durch die Nutzung der App akzeptieren soll, dürfte mit deutschem Recht nicht ganz vereinbar sein. Aber es ist ja inzwischen durchaus üblich, dass Hersteller von Hard- und Software Nutzer- und Nutzungsdaten sammeln. Im Idealfall werden mit diesen Daten die Produkte auch wirklich verbessert.
Andererseits erwartet man eine so detaillierte Datensammlung nicht unbedingt. Nicht, dass es mich persönlich tangieren würde, wenn Bose oder sonst jemand meinen Musikgeschmack kennt (Apple kennt ihn schon, Spotify teilweise auch, last.fm hat ihn jahrelang getrackt), aber auch ich würde von einer App zur Konfiguration eines Bluetooth-Headsets nicht unbedingt erwarten, dass hier die gespielten Songs eingesammelt werden. Und vor allem erwarte ich in jedem Fall mindestens ein Opt-Out für so eine Datensammlung – ein Opt-In wäre mir da natürlich lieber. Denn natürlich lassen ausführliche Profile über die Hörgewohnheiten eines Menschen sicherlich einige Rückschlüsse auf die Person zu, kombiniert man das mit Daten aus weiteren Quellen, dann lassen sich damit Profile sicherlich gut vervollständigen.
Ob die Klage in den USA wirklich erfolgreich für den Kläger sein wird, darf durchaus bezweifelt werden. Bose sollte aber diese Klage in jedem Fall zum Anlass nehmen, mal die eigenen Datenschutzrichtlinien zu überarbeiten, präziser darin festzuhalten, welche Daten und zu welchem Zweck gesammelt und weitergegeben werden und auch mindestens ein Opt-Out aus der Datensammlung vorsehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bose ohne diese Daten die eigenen Headsets nicht weiterentwickeln könnte.
via The Isoblog, The Register