• Folge Uns
    • Facebook
    • Twitter
    • Youtube
    • Flipboard
  • ENG
Mobilegeeks
  • Videos
  • Cars
  • Connected Life
  • IoT
  • Smartphones
  • Hardware
  • Tests
  • Podcast
  • Videos
  • Cars
  • Connected Life
  • IoT
  • Smartphones
  • Hardware
  • Tests
  • Podcast
Powered By GDATA
Powered By GDATA
Previous Story
HTC stellt Virtual Reality-Brille ohne PC, Kabel u ...

von Jake Pietras

Next Story
OPPO R11 Test: Dual-Cam-Smartphone der gehobenen M ...

von Nicole

Bundesarbeitsgericht: Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten verwanzen?

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit einem Fall, der weitreichende Folgen für viele Arbeitnehmer haben dürfte. Es geht um die Frage, ob Arbeitgeber die Tätigkeiten ihrer Arbeitnehmer mehr oder weniger vollständig protokollieren und auswerten dürfen. Die Argumente auf beiden Seiten klingen nachvollziehbar, letztendlich geht es um die Grenzen der nichtstaatlichen Überwachung.

von Bernd Rubel am 27. Juli 2017
  • Email
  • @markensysteme

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt muss sich heute mit einem Fall beschäftigen, der mehrere Millionen Arbeitnehmer in Deutschland betreffen könnte. Es geht um die höchstrichterliche Entscheidung, ob ein Arbeitgeber die alle Arbeiten auf einem PC seiner Angestellten protokollieren, auswerten und u.U. für eine Kündigung nutzen darf.

Im konkret vorliegenden Fall geht es um einen Web-Entwickler aus Nordrhein-Westfalen, der von von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde. Das Unternehmen hatte seine Mitarbeiter im April 2015 darauf hingewiesen, dass zukünftig alle Internetaktivitäten auf den PCs des Unternehmens dauerhaft protokolliert und gespeichert werden. Bereits wenige Tage nach der Ankündigung wurde ein Keylogger aktiviert, der fortan alle Tastatureingaben – und nicht “nur” alle Internetaktivitäten – der Arbeitnehmer aufzeichnete und zur zentralen Auswertung bereithielt.

Die für den gekündigten Arbeitnehmer erhobenen Daten zeigte, dass der Mann während seiner Arbeitszeit an einem von ihm selbst entwickelten Computerspiel gearbeitet hatte. Zudem hatte er nebenbei Arbeiten für das Unternehmen seines Vaters erledigt, was der mit den Vorwürfen konfrontierte Mann zugab. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus und schmiss den Entwickler ‘raus.

An der eigentlichen Begründung für die Kündigung dürfte es wenig Zweifel geben. Nebentätigkeiten während der vom Arbeitgeber bezahlten Arbeitszeit sind nicht erlaubt, auch private Tätigkeiten dürfen nur selten über einen ganz geringen Umfang hinaus während der Arbeitszeit erledigt werden. In der Regel führt eine Überschreitung der gesetzlichen oder vom Arbeitgeber gesetzten Grenzen zu Abmahnungen, die im Wiederholungsfall in einer Kündigung enden.

Im Verfahren geht es vielmehr um die Frage, ob der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung rechtmäßig erfahren hat. Ähnlich wie bei unzulässig beschafften Beweismitteln in einem Verfahren hatte sich der gekündigte Web-Entwickler in den Vorinstanzen dagegen gewehrt, dass er von dem Unternehmen derart vollständig überwacht worden sei. Der Arbeitgeber habe seine Angestellten lediglich darauf hingewiesen, dass es um die Protokollierung von Internetaktivitäten gehe, nicht um die Aufzeichnung aller Tastatureingaben. Dementsprechend dürfe der Arbeitgeber die Aufzeichnungen nicht verwerten. Zudem habe er die Arbeiten an seinem Computersoiel und die Tätigkeiten für das Familienunternehmen zum größten teil in seinen Pausen erledigt, auch das habe der Arbeitgeber bei der fristlosen Kündigung nicht berücksichtigt.

Tatsächlich haben die Richter der Vorinstanzen dem Mann bisher Recht gegeben und seiner Kündigungsschutzklage entsprochen. Eine Berufung des Arbeitgebers vor dem Landesarbeitsgericht wurde von den Richtern zurückgewiesen. Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber unzulässig bzw. über ein nachvollziehbares Maß hinaus in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe und dass die Verwertung der Keylogger-Daten nicht verwertet werden dürften.

Weiterlesen:
„Fruitfly“ protokolliert jahrelang alle Tastatureingaben auf Macs

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sich aus der Begründung der Richter richtungsweisende Angaben über die Zulässigkeit der Überwachung von Arbeitnehmern ergeben werden. Schon heute darf ein Arbeitgeber anlassbezogen und in einem zeitlich begrenzten Umfang Kameras installieren, mit denen ein oder mehrere Arbeitnehmer überwacht werden. Ohne konkreten Grund oder dauerhaft ist eine solche Überwachung hingegen unzulässig.

Zudem geht es am Rande um die Frage, wie weit die Informationspflichten des Arbeitgebers gehen. Theoretisch wäre jedes Unternehmen in der Lage, unbemerkt von seinen Angestellten alle erdenklichen Tätigkeiten auf einem PC aufzuzeichnen. Wer z.B. mit seinem privaten Smartphone das Netzwerk seines Arbeitgebers nutzt, muss grundsätzlich mit der Aufzeichnung des Datenverkehrs rechnen.

Arbeitgeber argumentieren gelegentlich auch, dass eine lückenlose Protokollierung des elektronischen Datenverkehrs aus Sicherheitsgründen notwendig sein könnte und man nur so die Gefahr begrenzen könne, dass über infizierte Mail-Anhänge oder auf ähnlichen Wegen Viren und andere Schädlinge in das Firmennetzwerk gelangen. Zudem befürchten viele Firmen, dass Daten von Industriespionen oder einfach nur fahrlässig das Unternehmen verlassen.

Trending Cars
  • Tesla Model 3
  • Opel Ampera-e
  • Tesla Model X
  • Porsche Mission E
Automarken
  • Mercedes-Benz
  • Tesla
  • Audi
  • Volkswagen – VW
  • BMW
  • Ford
  • Porsche
  • Opel
Related Video
video
Microsoft Family Safety – Kindersicherung jetzt auch von Microsoft
Die IT-Sicherheitsprognosen für 2017
Security
Ähnliche Artikel
Online-Transkriptionen von Gesprächen können in falsche Hände gelangen
18. Februar 2022
Online-Transkriptionen von Gesprächen können in falsche Hände gelangen
Farbige Menschen werden durch Überwachungsmaßnahmen öfter benachteiligt
16. Februar 2022
Farbige Menschen werden durch Überwachungsmaßnahmen öfter benachteiligt
Eure Grafikkarte könnte in Zukunft über angezeigte Werbung entscheiden
3. Februar 2022
Eure Grafikkarte könnte in Zukunft über angezeigte Werbung entscheiden
Olympische Spiele: Chinesische Begleitapp versendet ungesichert Daten
21. Januar 2022
Olympische Spiele: Chinesische Begleitapp versendet ungesichert Daten
Neueste Tests
8.7
Insgesamt bekommt man für den Preis wirklich gut funktionierendes und zuverlässiges Sicherheitssyste ...
Smartes Sicherheits-Set – Egardia und Philips Hue im Test
2. Juli 2018
Smartes Sicherheits-Set – Egardia und Philips Hue im Test
9.1
Für den persönlichen Gebrauch ist Lima Ultra eine hervorragende Lösung, um jederzeit Zugriff auf die ...
Lima Ultra – persönlicher Cloud-Speicher im Test
6. März 2017
Lima Ultra – persönlicher Cloud-Speicher im Test

Fernweh

Wir beschäftigen uns mit den Themen und der Technik von Morgen und Übermorgen - Von Smartcities über Sharing-Economy bishin zur Mobilität der Zukunft

Hubs
  • Laptops
  • Magazin
  • Smart Cars
  • Smartphone
  • Tablets
  • Wearables
Weitere Themen
  • OnePlus 5
  • Samsung Galaxy S8
  • LG G6
  • Microsoft Surface Laptop
  • Amazon Blitzangebote
  • Adblock Plus
  • Testberichte (Archiv)
  • ASUS
  • Microsoft
  • Apple
  • Sitemap
Intern
  • Sponsoring und Werbung
  • Über uns
  • Sponsorenübersicht
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
FOLGE UNS
Copyright © 2022 Mobilegeeks.de, Alle Rechte vorbehalten
 Tweet
 Teilen
 Tweet
 Teilen
 Tweet
 Teilen
 Xing