“Es gibt keine Verletzung der Privatsphäre, da es überhaupt keine Privatsphäre gibt”, sagte Facebook-Anwalt Orin Snyder laut US-Medienberichten in einer Anhörung am 29. Mai 2019 vor einem Bezirksgericht in Kalifornien. Das Unternehmen vertritt hier eine ganz klare Meinung: Beim Datenskandal um die Analysefirma Cambrigde Analytica wurde nicht gegen Datenschutzvorgaben verstoßen, da es auf Social Media Plattformen keine Privatsphäre geben würde.
Der Datenschutzskandal war erst im vergangenen Jahr öffentlich gemacht und kurz danach wurde auch die Sammelklage gegen Facebook ins Leben gerufen. Die ist insgesamt 424 Seiten lang und schließt einige der weltweit 87 Millionen betroffenen Nutzer mit ein. Wer sich nicht mehr an den Vorfall erinnert: Die Analysefirma Cambridge Analytica hatte die personenbezogenen Daten von dem Unternehmen Global Science Research erhalten. Die wiederum hatten eine App entwickelt, welche die Daten der App-Nutzer und deren Facebook-Freunden gesammelt hatte.
Die Sammelklage bezieht sich genau auf diese Weitergabe an Dritte. Facebook wird vorgeworfen, dafür keine Zustimmung der Nutzer eingeholt zu haben. Die Nutzer beklagen nun Schäden durch “hoch aggressives, schädliches und invasives psychografisches Marketing”. Die Social Media Plattform ist da jedoch anderer Meinung und zweifelt unter anderem die Klageberechtigung der Nutzer an.

Facebooks Antwort ist 59 Seiten lang und darin benennt der Konzern eben, dass es auf sozialen Netzwerken keine Garantie für Datenschutz gebe. Es heißt dort: “Die Kläger haben keine vernünftige Erwartung auf Datenschutz geltend gemacht, weil sie einer Veröffentlichung zugestimmt haben.” Außerdem verweist Facebook darauf, dass den Nutzern genau erklärt worden sei, wie ihre Daten geteilt und zu Werbezwecken verwendet würden.
Damit meint der Konzern die Datenschutzerklärung, mit der die Nutzer auf die Weitergabe ihrer Daten und denen ihrer Freunde hingewiesen wurden. In dieser Erklärung stand damals drin, dass alles was User mit Freunden teilen, auch mit anderen geteilt werden könne – sprich, Drittanbieter. Generell vertritt Facebook die Meinung, dass die Nutzer mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sämtliche Datenweitergabepraktiken akzeptiert hätten. Zudem habe Facebook in seiner Erklärung der Rechte und Pflichten ausdrücklich jegliche Verantwortung für die Praktiken von Drittanbietern abgelehnt.
Die Anhörungen zum Cambridge Analytica Skandal sind zurzeit noch voll im Gange, obwohl die Klagen gegen Facebook auch schon mal fallen gelassen wurden. Momentan soll geklärt werden, wie ernsthaft ein Datenschutzverstoß ist, wenn Daten anstatt mit Facebook-Freunden mit beliebigen Drittanbietern geteilt werden können.
via: golem