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Cambridge Analytica: Verfahren gegen Facebook eingestellt

Der Cambridge Analytica Skandal um Facebook kann nicht mehr vor Gericht gezogen werden. Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar stellt das Verfahren gegen das soziale Netzwerk nun ein. Das hat verschiedene Gründe, die vor allem an Fehlern der Justiz liegen.

von Vera Bauer am 6. Oktober 2018
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Facebooks Skandal rund um Cambridge Analytica, der sich Anfang des Jahres ereignet hatte, wird in Deutschland keine rechtlichen Folgen mehr haben. Bevor ich das näher erläutere, spulen wir kurz zurück: Bei dem Skandal ging es um die unzulässige Weitergabe von Millionen Facebook-Nutzerdaten an die Analyse-Firma Cambridge Analytica. Das Unternehmen hatte unter anderem für das Wahlkampfteam des US-Präsidenten Donald Trump gearbeitet.

Hier in Deutschland war die Zahl der betroffenen Nutzer zwar nicht ganz so hoch – sie lag bei 65 – trotzdem waren mehr als 300.000 Freunde dieser User betroffen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte deshalb im April diesen Jahres ein Gerichtsverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet. Nun, ein halbes Jahr später, hat Caspar sein Bußgeldverfahren wieder eingestellt.

In dem Verfahren wollte er klären, wie es passieren konnte, dass Nutzerdaten automatisiert über Apps abgerufen werden können. Blöd nur, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung damals noch nicht gültig war, sondern erst ab Ende Mai. Dadurch hätte man nur ein Bußgeld in Höhe von maximal 300.000 Euro verhängen können. Mit der aktiven DSGVO würde die Strafe wesentlich höher ausfallen, nämlich bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes von Facebook. Umgerechnet wären das rund 1,68 Milliarden US-Dollar.

Dass das Bußgeld so niedrig ausfällt, ist natürlich sehr schade. Was jedoch viel schlimmer ist und mal wieder für unsere tolle Justiz spricht, ist dass, die überwiegende Zahl der Fälle zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung mehr als drei Jahre zurückgelegen haben. Somit sind sie verjährt und können vor Gericht nicht mehr geltend gemacht werden. Auch wenn, Cambridge Analytica die Daten erst später nutzte, spielt das keine Rolle. Denn es gilt:

„Da die App-Entwickler nur bis Ende Mai 2015 Zugang zu den Daten hatten, betraf die bei zügigem Erlass eines Bußgeldbescheids zu sanktionierende Tat nur den noch nicht verjährten Zeitraum vom 20. Mai 2015 bis zum 30. Mai 2015.“ Pressesprecher des Gerichtsverfahren

via: Golem

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