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von Felix Baumann

Datenschutz

China führt im November ein Pendant zur Datenschutzgrundverordnung ein

In der Volksrepublik dürfen nur noch dann Nutzerdaten verarbeitet werden, wenn der Endnutzer einwilligt. Der Staat ist natürlich davon ausgenommen.

von Felix Baumann am 23. August 2021
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Schild mit Aufschrift "Privacy Please"
Bild: Jason Dent

Wenn man an die Volksrepublik China denkt, dann denkt man zunächst nicht zwangsläufig an den Schutz der Privatsphäre und Daten der Bürger:innen. Ständig hören wir von Kameras, die Einwohner auf Schritt und Tritt verfolgen oder aber von besonders strikten Regeln, die durch Überwachung durchgesetzt werden sollen. Jetzt scheint sich daran etwas zu ändern, betroffen ist aber nicht der Staat, sondern die Unternehmen, die in der Volksrepublik wirtschaften.

Konkret geht es um ein neues Gesetz zur Wahrung des Datenschutzes. Ab dem 1. November soll nämlich in China ein Pendant zur hierzulande gültigen Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten, dass den Bürger:innen mehr Entscheidungsspielraum bezüglich der Verwendung ihrer Daten einräumen soll. Das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen wurde dazu am Freitag von der Regierung auf den Weg gebracht.

Nutzer:innen müssen entscheiden können, ob ihre Daten verarbeitet werden (Bild: Facebook)

Vergleichen wir die DSGVO und das chinesische Gesetz, dann scheint es so, als hätte sich das Land an der Europäischen Union orientiert. Firmen müssen nun die Einwilligung des Nutzers einholen, wenn sie personenbezogene Daten von ebendiesen einholen und verarbeiten möchten. Außerdem muss ein Konzept vorgelegt werden, welches den Prozess zur Speicherung von Daten außerhalb Chinas beschreibt.

Hier sehen wir auch eine Rolle, die wir bereits aus der EU kennen: den Datenschutzbeauftragten. Dieser ist für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich, gleichzeitig muss das Unternehmen regelmäßige Prüfungen durchlaufen, um sicherzustellen, dass es mit dem Gesetz konform ist.

Nur, wenn Nutzer:innen das wollen, dürfen Konzerne bestimmte Cookies setzen (Bild: The Creative Exchange)

Abschließend werden Unternehmen dazu aufgefordert nur dann Daten zu sammeln, wenn dies absolut notwendig ist. Die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind ebenso verankert, es sollen nur so viele Daten wie nötig gespeichert werden.

Personalisierung ist ein Ergebnis der Wahl des Nutzers und wirklich personalisierte Empfehlungen setzen voraus, dass der Nutzer über diese entscheiden kann. Daher müssen Nutzer die Wahl haben, der personalisierten Empfehlung zu widersprechen.

Via The Verge

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