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DSGVO zeigt erste (Milch-)Zähne

Am 25. Mai 2018 trat in der Europäischen Union die DSGVO in Kraft. Im neuen Jahr zeigt die neue Verordnung jetzt die ersten Zähne – doch wie stark sind die Konsequenzen wirklich?

von Jan Gruber am 23. Januar 2019
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  • @Finariel

Direkt zum Start der Datenschutz-Grundverordnung hagelte es einige Klagen gegen diverse große Internetkonzerne – den ersten großen Aufschlag lieferte vor allem der Österreicher Max Schrems. Er war in den Jahren zuvor bereits mit seiner Klage gegen Facebook aufgefallen, mit seiner NGO noyb.eu geht er nun gegen weitere Datenverstöße vor.

In Frankreich kann er jetzt die ersten Erfolge verbuchen, gemeinsam mit La Quadrature du Net aus Frankreich. Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat eine Rekordstrafe gegen Google verhängt – 50 Millionen Euro muss der Internetgigant locker machen. Die Behörde ahndet damit zwei Verstöße. Einerseits missachtet der Konzern die Pflicht, seine NutzerInnen transparent über die Datennutzung zu informieren, andererseits gibt es keine wirksame Einwilligung über die Verarbeitung der Daten für Werbezwecke.

In der Pressemitteilung äußert die französische Datenschutzbehörde das wie folgt:

Wesentliche Informationen, wie die Zwecke der Datenverarbeitung, die Aufbewahrungsfristen oder die Kategorien von personenbezogenen Daten, die für die Personalisierung der Anzeigen verwendet werden, sind zu sehr auf mehrere Dokumente verteilt, mit Buttons und Links, auf die geklickt werden muss, um auf zusätzliche Informationen zuzugreifen. Max Schrems

Max Schrems zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut,

Wir sind sehr erfreut, dass eine europäische Datenschutzbehörde erstmalig die Möglichkeiten der DSGVO nutzt, um klare Rechtsverstöße zu bestrafen. Wir haben festgestellt, dass große Unternehmen wie Google nach Wirksamwerden der DSGVO einfach nur „das Recht anders interpretieren“ und oftmals lediglich oberflächliche Änderungen an ihren Produkten vorgenommen haben. Es ist wichtig, dass die Behörden deutlich machen, dass es nicht reicht, einfach nur zu behaupten, gesetzeskonform zu handeln.

gibt gegenüber dem Standard aber auch klar an, dass 50 Millionen zwar ein Schuss vor den Bug seien, am Ende aber quasi nichts für Google.

Doch nicht nur große Konzerne erhalten Strafen – in Hamburg erhielt das kleine Versandunternehmen Kolibi Image eine Strafe über 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühr. Der Konzern hatte trotz mehrfacher Aufforderungen der Datenschutzbehörde keine Informationen zur Auftragsdatenverarbeitung mitgeteilt. Die Strafe wird aufgrund der potenziellen Datenweitergabe von schützenswerten Inhalten ohne Rechtsgrundlage verhängt.

Am Ende zeigt sich: Die DSGVO hat Zähne, bisher sind es aber erst Milchzähne. 50 Millionen sind ohne Frage viel Geld, Google bezahlt derartige Summen jedoch aus der Portokasse. Dennoch wird es interessant, wie sich die Sachlage hier weiterentwickelt. Die Entscheidung von Frankreich kann sehr wohl ein Wegweiser für andere EU-Länder sein – und 28 x 50 Millionen ist schon eine deutlich schmerzhaftere Summe.

Dass die EU Zähne zeigen kann, zeigt sich auch an anderen Beispielen – demnach soll die EU eine neue Strafe gegen Google wegen Marktmissbrauchs verhängen. Hier können schnell wieder mehrere Milliarden Euro zusammen kommen.

Via Netzpolitik.org

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