Es geht jetzt hier nicht um vermeintliche Zensur oder Beeinflussung von Meinungen, sondern ganz konkret um strafrechtlich relevante Postings. Solche gab und gibt es in den verschiedenen sozialen Netzwerken reichlich und nach einem unschönen Höhepunkt im letzten Jahr, wurden hier verstärkt Anstrengungen seitens der Politik unternommen, die Betreiber der Plattformen dazu zu bringen, zumindest ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen, die solche Postings untersagen. Es wurden Task-Forces gegründet, Beratung eingeholt, Facebook hat gar eine Truppe in Deutschland aufbauen lassen speziell für deutsche Beiträge und es wurde Besserung gelobt.
Die Plattform jugendschutz.net hat sich nun in einem Test angesehen, was aus den Task Forces und den großen Versprechen geworden ist. Dazu hat man sich 622 strafbare Inhalte bei Facebook, Twitter und YouTube gesucht und diese gemeldet. Es ging dabei um Beiträge, die unter $130 StGB (Volksverhetzung, Holocaustleugnung) und $86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) fallen, also relativ eindeutig erkennbare Verstöße. Gemeldet wurde zuerst als normaler User über die entsprechende Funktion der Plattform, bei Twitter und YouTube wurden die daraufhin nicht gelöschten Inhalte eine Woche später als privilegierter User gemeldet und abschließend wurden immer noch nicht gelöschte Inhalte über den direkten Kontakt zur Support-Abteilung gemeldet. Dieser Test fand im Juli und August 2016 statt.

Die gute Nachricht: Der größte Teil der gemeldeten Beiträge mit Rechtsverstößen wurde auch gelöscht, immerhin 91% bei Facebook, 98% bei YouTube und noch 82% bei Twitter. Die weniger gute Nachricht ist, dass diese Quoten nur durch Nachfassen erreicht wurden. Ohne eine zweite Meldung als privilegierter User oder den direkten Kontakt zum Support schrumpfen die Löschquoten schnell auf 46% bei Facebook, erschreckende 10% bei YouTube und ein beschämendes Prozent bei Twitter.
Jugendschutz.net hat die Ergebnisse mit einem Vortest verglichen und sieht immerhin eine Verbesserung im Beschwerdemanagement bei allen drei Diensten, aber niemand schafft es tatsächlich die Mehrzahl gemeldeter und rechtswidriger Beiträge zu löschen. Auch sei die Reaktionszeit verbessert wurden – nur bei Twitter läge sie deutlich zurück.
Zumindest eines kann man ganz sicher sagen: Am Umgang mit solchen Inhalten gibt es noch eine ganze Menge zu verbessern. Laut jugendschutz.net betrifft das den Meldeprozess selbst, der vereinfacht werden müsse und eine Erweiterung der Richtlinien der Dienste um spezifisch deutsche Rechtsverstöße (Holocaustleugnung und Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen). Ob das reichen wird ist eine der Fragen, die offen bleiben.
Denn die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Dienste dienen ja vor allem dazu, eine Regulierung seitens der Politik zu vermeiden, wobei auf der anderen Seite eine solche Regulierung und Kontrolle alleine aufgrund der Menge an Inhalten kaum möglich erscheint. Und dann stellt sich noch die Frage, ob das simple Löschen tatsächlich der beste Weg ist, mit solchen Inhalten umzugehen oder ob nicht Strafanzeigen und strafrechtliche Verfolgung der bessere Weg wäre. Das Thema „Privatrecht“ auf Facebook hatten wir ja schon mal erwähnt.
Außerhalb des Rechts: Facebook und das BND-Gesetz
Und nicht zuletzt bleibt es ein gesellschaftliches Problem: Eine Gesellschaft, in der eine große Zahl von Menschen denkt, dass Rassismus, Hetze gegen andere Menschen, Aufrufe zu Gewalt und Mord usw. in Ordnung wäre, hat definitiv ein Problem, gegen das die größten Kontroll- und Löschteams bei sozialen Netzwerken nichts bewirken können…