Was hat die EU eigentlich je für uns getan? Na gut, sie hat uns Erleichterungen im Roaming gebracht, nimmt Datenschutz (zu) ernst und aktuell macht sie sich mit kommenden Regelungen rund um Uploadfilter und ein grenzübergreifendes Leistungsschutzrecht nicht gerade beliebt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch immer wieder administrative Erleichterungen – so beispielsweise bei der Gründung von Unternehmen. Jetzt nimmt sich die EU ein neues Thema zur Brust: Die Mediatheken unterschiedlicher staatlicher Anbieter aus dem Bereich Film, Funk und Fernsehen.
Was genau das bedeutet, ist letztendlich nicht klar, die Idee steckt noch in den Kinderschuhen. Das betrifft vor allem die Inhalte – hier halten Rechteverwerter unterschiedliche Rechte in unterschiedlichen Regionen. Fix ist zumindest, dass der Zugang zu Nachrichten und dem Zeitgeschehen überall möglich sein soll. Das Ziel der neuen Regelung wurde dabei wie folgt formuliert.
Die neuen Vorschriften werden es den europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten. Weiterverbreitungsdienste werden dadurch mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt.
Dazu äußert sich Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission:
„Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine weitere Einigung erzielt haben, die uns einem funktionierenden digitalen Binnenmarkt wieder ein Stück näher bringt. Die überarbeiteten Rundfunkvorschriften sind ein großer Teil des Puzzles. Diese Verordnung hat das Potenzial, eine riesige Menge von Rundfunkinhalten über Grenzen hinweg verfügbar zu machen, was nicht nur den 41 % der Europäer zugute kommt, die das Fernsehen online verfolgen, sondern auch den 20 Millionen EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben, als dem, in dem sie geboren wurden.“ Andrus Ansip
Laut eigenen Untersuchungen konsumieren 41 Prozent aller Europäer Fernsehen bereits online. Bei jungen Zuschauern ist der Anteil deutlich höher, dort sollen es 50 Prozent sein. Immerhin fast 20 Prozent der Europäer im Alter von 15–45 nutzen auch Online-Radios. Die neue Einigung muss vom Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen noch bestätigt werden, sie soll folgende Punkte umfassen:
Herkunftslandprinzip: Mit der Richtlinie wird das Herkunftslandprinzip eingeführt, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen zu erleichtern, die Fernsehveranstalter über ihre Online-Dienste anbieten wollen (Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienstleistungen, die das Hauptprogramm ergänzen, z. B. Vorschau). Dank dieser Regelung werden die Sender in der Lage sein, ihre Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen in allen EU-Ländern online anzubieten.
Weiterverbreitung: Die Richtlinie sieht einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erleichtert und der unter bestimmten Bedingungen auch Weiterverbreitungsdienste erfasst, die über das Internet erbracht werden. Die Vorschriften sollten zu einer größeren Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen beitragen.
Direkteinspeisung: Die Direkteinspeisung ist ein Verfahren, das von Fernsehveranstaltern zunehmend zur öffentlichen Ausstrahlung ihrer Programme verwendet wird. Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung übertragen werden. Sie schaffen Rechtssicherheit für die beteiligten Rundfunkveranstalter und Vertreiber.