Das Europäische Parlament hat die “Recht-auf-Reparatur”-Regeln für Europa befürwortet. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, ihre eigenen technischen Geräte zu reparieren. In Sachen geplanter Obsoleszenz (also beispielsweise der Einrichtung von Soll-Bruchstellen) wird es Herstellern schwieriger gemacht, diese umzusetzen.
Schon Anfang des Jahres gab es einen Vorstoß der Europäischen Kommission, um das Recht auf Reparatur umzusetzen. Es war Teil eines größeren Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Der jetztige Gesetzesentwurf wurde am 25. November mit einer überragenden Mehrheit von 395 Stimmen dafür gegen 94 Stimmen dagegen. Damit ist das Recht auf Reparatur – rund 9 Monate später – zumindest in Teilen Realität geworden.
Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, Reparaturen zugänglicher zu gestalten. Dazu sollen beispielsweise Garantien für längere Zeiträume gelten. In Zukunft soll es erstmals verbreiteter werden, dass die Hersteller Garantien für einzelne (ersetzte) Teile geben. Außerdem sollen die Hersteller generell bessere Informationen für Instandhaltung und Reparatur bereitstellen.
Eine effektive Neuerung, die in Zukunft schon beim Einkauf eines Smartphones bestehen wird, ist die Einführung eines neuen Labeling-Systems. Dieses muss erst noch entwickelt werden, soll aber den Verbrauchern Informationen liefern, wie reparierbar ein Smartphone ist. Ersten Informationen zufolge wird dieses neue Labeling sowohl bei Käufen vor Ort als auch im Internet verfügbar sein.
Bei der geplanten Obsoleszenz beschäftigen sich die Verbraucherschützer und auch Gerüchte mit den Fällen, bei denen Firmen mit Absicht über Software-Updates alte Geräte verlangsamen. Erst Anfang des Jahres musste Apple in Frankreich für dieses Vergehen, einen zweistelligen Millionen-Betrag bezahlen. Apple hatte angegeben, dass die Verlansamung der Laufzeit des Akkus der alten Smartphones dient. In Zukunft könnten Firmen für ein ähnliches Vorgehen bei alten Geräten höhere Strafen bevorstehen.