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War es das vorerst mit Amazons Drohnen-Plänen?

FAA veröffentlicht Regelwerk für kommerzielle Drohnenflüge

Die US-amerikanische Flugaufsicht FAA hat einen ersten Entwurf vorgelegt, der kommerzielle Drohnenflüge reglementiert. Während der Vorschlag - würde er so umgesetzt - dafür sorgen könnte, dass man sich an den Anblick von Drohnen in den USA gewöhnen müsste, würden geplante Liefer-Drohnen - beispielsweise von Amazon - erst mal nicht zugelassen.

von Carsten Drees am 16. Februar 2015
  • Email
  • @casi242

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Einsatz von Drohnen und demzufolge steigen auch die Zahlen dieser UAVs, die sich in den Lüften befinden, vor allem in den Vereinigten Staaten. Deshalb wurden die Forderungen immer lauter nach entsprechender Reglementierung für diese und für kommerzielle Drohnenflüge. Die US-Flugaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat nun einen Entwurf (PDF) vorgelegt, in welchem geregelt ist, was bei unbemannten Fluggeräten mit einem Gewicht bis zu 55 Pfund zulässig ist.

Wie gesagt: Es handelt sich lediglich um einen Entwurf und nicht etwa um ein bindendes Gesetz. Bis es soweit ist, werden wohl auch noch bis zu zwei Jahre vergehen. Dennoch ebnet dieser Vorschlag, der nun noch zwei Monate lang von der Öffentlichkeit kommentiert werden kann, den Weg für die kommerzielle Nutzung und das sogar in stärkerem Maße, als es in den USA befürchtet worden war. Folgende Anforderungen stellt man seitens der FAA, um so eine kommerziell genutzte Drohne fliegen zu dürfen:

  • Der Drohnenpilot muss wenigstens 17 Jahre alt sein
  • Eine Prüfung zum Erwerb einer Lizenz muss absolviert und alle zwei Jahre wiederholt werden
  • Die Drohne muss leichter als 55 Pfund sein
  • Die Drohne darf nicht schneller als 160 Stundenkilometer fliegen und nicht höher als 500 Fuß (etwa 152 Meter)
  • Der Drohnenpilot muss die Drohne stets im Blick haben
  • Die Drohne darf nicht über Menschenmengen fliegen
  • Drohnen dürfen keine Ladung abwerfen

Das sind einige der Regeln, die die FAA erarbeitet hat und der Punkt, der besagt, dass sich die Drohne stets im Sichtfeld des Steuernden befinden muss, würde Unternehmen wie Amazon oder Google, die schon entsprechende Services testen, zunächst einmal den Drohneneinsatz untersagen.

Liefer-Drohnen wird es also laut diesem Entwurf vorerst nicht geben, wobei hier selbstverständlich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die FAA denkt derzeit nämlich auch darüber nach, Mikro-Drohnen – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 4,4 Pfund – mit etwas flexibleren Regeln auszustatten. Zudem muss selbst ein Beschluss nicht bedeuten, dass nicht eine gewisse Zeit die Regeln geändert werden, um beispielsweise der technischen Entwicklung gerecht zu werden.

Quelle: FAA via Bloomberg und Futurezone

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