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Gerichtsurteil gefällt: KI-geschriebene Artikel sind urheberrechtlich geschützt

Ein Gericht in Shenzhen entschied vor Kurzem, dass ein Text, den eine künstliche Intelligenz verfasst hatte, für den Schutz durch das Urheberrecht qualifiziert ist. Das Urteil wurde gefällt, nachdem der Technologieriese Tencent eine Online-Plattform verklagt hatte, die einen Text kopiert hatten, der durch ein Programm namens Dreamwriter des Unternehmens geschrieben wurden. 

von Vera Bauer am 12. Januar 2020
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Das Volksgericht des Bezirks Shenzhen Nanshan meint, dass der Angeklagte, die Shanghai Yingxun Technology Company, gegen das Urheberrecht von Tencent verstoßen hat und zivilrechtlich haftbar gemacht werden sollte. Da der Beklagte das Werk schon gelöscht hatte, wurde das Unternehmen zu einer Zahlung von umgerechnet 200 Euro verurteilt. Naja, das lässt sich ja noch gut verkraften.

Doch was war nun genau passiert? Erstmal ist Dreamwriter ein automatisiertes Nachrichtenschreibprogramm, das auf Daten und Algorithmen basiert, die von Tencent im Jahr 2015 entwickelt wurden. Am 20. August 2018 verfasste Dreamwriter einen Finanzbericht, der den Shanghai-Index, Devisen und Kapitalströme des Tages enthielt. Der Artikel, der auf der Tencent Securities Website veröffentlicht wurde, hielt fest, dass “der Artikel automatisch von Tencent Robot Dreamwriter geschrieben wurde”.

Die Shanghai Yingxun Technology Company kopierte den Artikel später auf ihre eigene Webseite. Wahrscheinlich in der Annahme, dass den Text ja eh nur ein Programm geschrieben hat und kein Mensch mit Urheberrechtsschutz. Das Gericht meint jedoch, dass die Ausdrucksform des Artikels den Anforderungen an eine journalistische Arbeit entspricht und der Inhalt die Auswahl, Analyse und Beurteilung relevanter Börseninformationen und Daten zeigt.

Mit der Entwicklung von künstlicher Intelligenz wird die Technologie immer wieder dazu genutzt, kreative Werke wie zum Beispiel Musik zu generieren. Ob solche Werke jedoch durch das Urheberrecht geschützt werden sollten, ist noch umstritten.

Nach einem Artikel der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) aus dem Jahr 2017 legt die Rechtsprechung in den Vereinigten Staaten fest, dass das Urheberrecht nur die geistige Arbeit schützt. Darüber hinaus hat auch ein Gericht in Australien in einem Fall aus dem Jahr 2012 erklärt, dass ein Werk, das mit Hilfe eines Computers erstellt wurde, nicht durch das Urheberrecht geschützt werden kann.

“Nach unserem Urheberrechtsgesetz sowie einigen internationalen Konventionen betont die Definition eines Werkes zunächst, dass die Schöpfung original, reproduzierbar und auf der Grundlage menschlicher geistiger Tätigkeit hergestellt ist. Die menschliche Intelligenz ist also der Kern und die Voraussetzung. Da solche Programme von jedem benutzt werden und sie den gleichen Inhalt erzeugen könnten, müssen wir darüber nachdenken, was genau das Urheberrecht schützt – die intellektuelle Tätigkeit oder ein Werk, das wirklich von menschlicher Intelligenz geschaffen wurde” Wang Guohua, Anwalt der in Peking ansässigen Anwaltskanzlei Zhongwen

via: ecns

 

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