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Gut so: Regierung geht gegen Gaffer und Upskirting vor

Das Bundeskabinett hat gestern eine Gesetzesvorlage beschlossen, die dafür sorgt, dass Fotos von Unfalltoten sowie heimliche Aufnahmen unter Röcke oder ins Dekolleté künftig als Straftat gelten.

von Carsten Drees am 14. November 2019
  • Email
  • @casi242
Bild von zhong chen auf Pixabay

Es gibt so Dinge, da packt man sich an die Birne und fragt sich desillusioniert, wieso die Geschichte mit dem gesunden Menschenverstand einfach nicht mehr so richtig funktionieren will. Ganz klar dazu gehört das Verhalten, was viel zu viele Menschen an den Tag legen, wenn sie sich an einem Unfallort befinden bzw. an einem vorbeikommen.

Dort werden dann auch schon mal die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert, mitunter sogar körperlich angegangen. Zu diesen Behinderungen kommt es in vielen Fällen, weil die Gaffer möglichst gut sehen wollen und sich somit so nah wie möglich um die Unfallstelle postieren. Oder eben noch schlimmer: Sie stehen dort und fotografieren und filmen das ganze Geschehen.

Genau das will sich die deutsche Regierung nicht länger bieten lassen und dafür sorgen, dass ein Bewusstsein geschaffen wird für die Menschen, die verunfallt sind. Deswegen wurde gestern vom Bundeskabinett der von der Bundesministerin Christine Lambrecht vorgelegte “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen durch Änderungen von § 201a des Strafgesetzbuchs” beschlossen.

Einfacher ausgedrückt: Das Fotografieren von Unfalltoten oder von Verletzten, bislang nur eine Ordnungswidrigkeit, wird künftig als Straftat geahndet. Auf der BMJV-Seite erklärt die Bundesministerin:

Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands. Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben als Fotos zu schießen, fehlt mir jedes Verständnis. Überdies behindern Gaffer häufig die Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang nicht strafbar. Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Weiter sagte die Ministerin, dass ihr Ziel nicht in erster Linie die Zahl der Verurteilungen wäre, sondern eher eine gesellschaftliche Debatte und die Schaffung von Bewusstsein bei den Leuten, mehr Respekt zu zeigen. Wer gegen dieses Gesetz dann verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, es sind sogar Haftstrafen bis zu zwei Jahren möglich.

Der Entwurf geht aber noch weiter: Auch Upskirting wird nicht länger als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern auch als Straftat bewertet. Beim Upskirting handelt es sich ums heimliche Fotografieren unter den Rock bzw. unter das Kleid. Auch das Fotografieren des Dekolletés schließt das Gesetz mit ein. Den kompletten Gesetzesentwurf könnt ihr hier als PDF-Datei aufrufen. Dort ist die ganze Geschichte natürlich deutlich seriöser formuliert, als ich es hier schreibe. Dort steht:

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, werden gefertigt. Oft geschieht ein solches Fotografieren oder Filmen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel auf einer Rolltreppe. Durch diese Verhaltensweisen setzt sich der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig hinweg und verletzt damit die Intimsphäre des Opfers.

Ich finde es absolut richtig, dass das Kabinett hier beschlossen hat, das Gesetz zu optimieren und Lücken zu beseitigen. In Zeiten, in denen wir oft genug auf der Regierung rumhacken, sollte man das durchaus auch mal anerkennen. Heute wurde eine Masern-Impfpflicht beschlossen, gestern die Gesetzesänderung zum Persönlichkeitsschutz beschlossen — es ist also wahrlich nicht alles schlecht, was da in Berlin entschieden wird.

Schade, dass gesunder Menschenverstand allein nicht reicht, um Gaffer und Spanner in den Griff zu bekommen. Dummerweise hat heute nun mal jedermann stets eine Kamera bei der Hand und bei zu vielen setzt da nun mal hin und wieder der Verstand aus. Da ist es nur logisch, dass ganz offiziell ein Riegel vorgeschoben wird und somit definitiv begrüßenswert.

via Spiegel

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